Wenn ich mir das Essen vom Drive-In-Schalter hole und 7% MwSt zahle und dann ins Restaurant gehe und es da esse, begehe ich dann ein Steuervergehen?

5 Antworten

Hallo,

grins........genau genommen müsste der Verzehr, wo eingenommen, wohl vom Personal überwacht werden. Denn sobald jemand das Essen zum Mitnehmen bestellt, sich dann jedoch ins Restaurant setzt, machst nicht du dich, sondern eher der Restaurantbetreiber m.M nach strafbar. Grund, weil er lediglich 7% MwSt. anstatt 19% MwSt. abführt.

Ich habe aber auch noch nie erlebt, dass ein Gast aus diesem Grund des Gastraums verwiesen wurde. Der Betreiber hat das Hausrecht und könnte den Gast auffordern draußen zu essen. 

;-))


wfwbinder  01.12.2016, 19:13

Super Antwort.

Nein, die Steuerhinterziehung liegt natürlich beim Betreiber des Schnellrestaurants.

Aber für den entlastend, dass er Durch Dich getäuscht wurde.

Da der Preis aber der gleiche gewesen wäre, wenn Du gleich drinnen gekauft hättest, hat der Betreiber ohnehin die mögliche Differenz zu tragen.

Also, Thema erledigt. 

Das ergibt sich schon aus der Quittung. Die dort aufgeführte MWST hast Du gezahlt und die Burgerbude führt sie ans FA ab. Steuerpflichtig ist die Burgerbude, nicht der Kunde. Der muss nur zahlen, er kann das Essen auch wegwerfen oder anzünden.

Keine Sorge. Derartige Fastfood-Ketten haben jeweils ein Sonderabkommen mit dem Fiskus über die MwSt-/Höhe und -Erhebung.

Die Kunden müssen ja auch nicht die Ware im Restaurant verzehren, sondern können dies oftmals auch in einem Außenbereich tun.

PS: Was ist das für eine Frage: "Gruss Herbe?" Vielleicht kannst Du die Sprachkultur noch etwas weiterentwickeln bzw. -erläutern?



Strafbar macht sich McDoof weil er so ein Zeug überhaupt verkauft.