Kostenvoranschlag mündlich und ohne MWSt-Ausweisung bei Privatperson
Meiner Oma wurde ein mündlicher Kostenvoranschlag für die Aufarbeitung ihrer Polstergarnitur gegeben.Nun bekam sie die Rechnung,bei der die MWST aufgeschlagen wurde und ist völlig am Ende,da sie mit dem Betrag nicht gerechnet hatte. Das ist doch nicht rechtens - oder? Sie hatte eine Ratenzahlung vereinbart und die erste Rate schon bezahlt. Hat sie irgendeine Chance die Mehrwertsteuer nicht zahlen zu müssen? Sie hat ja nichts schriftliches in der Hand....
Währe toll wenn Ihr einen Tipp für mich (meine Oma) habt.
3 Antworten
Natürlich keine Chance, sowas muss man sich doch immer schriftlich geben lassen. Man könnte versuchen den Polsterer zusammen mit der Oma aufzusuchen und an sein Gewissen appellieren, nur wenn es ein skrupelloser Typ ist erreicht ihr garnichts aber habt es wenigstens versucht.
Es gibt keinen "rechtlichen" Ausdruck, jedenfalls keinen den man ohne eine Klage wegen Beleidigung zu riskieren aussprechen könnte. Also bitte Emotionen und Gefühle unter Kontrolle behalten.
Normalerweise muß nach der Preisangabenverordnung der Preis für den Endverbraucher die Mehrwertsteuer einschließen. Ferner ist für Dienstleistungen ein Preisverzeichnis auszuhängen (dies sollte bei der Firma einsehbar sein, wobei die Preise natürlich einschl. MWSt sind; bitte nachgucken!).
Aber hier wurde schon der erste Rechnungsratenbetrag bezahlt. Die (teilweise) Bezahlung kann möglicherweise als Anerkennung des geforderten Rechnungsbetrages angesehen werden.
Vielleicht hilft nach dieser Lektüre http://www.hwk-hamburg.de/fileadmin/user_upload/Hamburger-Handwerk/Downloads/Flyer_Preisauszeichnung.pdf der Gang zur IHK oder Handwerkskammer.
Das hat mit rechtens nur bedingt etwas zu tun.
Mündlich Absprachen sind nicht bindend, also völlig unverbindlich. Wenn man nicht die Schriftform fordert ist das ein uralter Trick um später umso kräftiger zuschlagen zu können.
Im übrigen die Mehrwertsteuer muss der Endverbraucher bezahlen.
Jetzt die Frage - gibt es eine schriftliche Rechnung, mit einer Ratenvereinbarung ?
Wenn ja, dann sollte man den Fall vielleicht nochmals in einem persönlichen Gespräch bei einer Verbraucherzentrale vorlegen, denn auch Handwerker machen Fehler !
Das mit der Rechnung und der Ratenvereinbarung werde ich morgen gleich bei Oma mal nachfragen.Danke für den Ansatz. Wenn ich das weiß,inwiefern hilft es mir dann weiter?
Investiere doch die 7 € in eine Beratung bei der Vebraucherzentrale - zumindest wisst ihr hinterher, was ihr tun könnt.
So etwas dachte ich mir auch schon.Gibt es einen "rechtlichen" Ausdruck für solch ein Verhalten,welches ich ihm um die Ohren hauen kann? So etwas wie "unlauterer Wettbewerb","arglistige Täuschung","nicht im Sinne der Verkehrsanschauung",ect ?