Wird SB bei KFZ mit oder ohne MwSt. berechnet?
Ich bin MwSt.-abzugsberechtigt. Bei der Begleichung meines Kaskoschadens durch die Versicherung (Reparaturrechnung der Werkstatt wurde vorgelegt), hat diese vom Nettobetrag meine SB in Höhe von 300 € abgezogen. D.h. mein tatsächlicher SB würde 300 € + 19% MwSt. betragen. Ich bin der Meinung: SB 300 €, bedeutet Bruttowerkstattrechnung abzgl. 300 € SB und dann abzüglich MwSt.-Betrag, den ich vom FA wiederbekomme. oder Nettowerkstattrechnung abzüglich 252,10 € (300 € /1,19) Hat jemand diesbezüglich schon Mal was Konkretes (Rechtsprechung, Vertragsklausel u.ä.)gehört? Besten Dank schon mal.
1 Antwort
Eine Versicherung begleicht immer nur den Schaden. Somit auch immer nur den Nettobetrag, wenn Vorsteuerabzugsberechtigung gegeben ist.
Ebenso bei der Selbstbeteiligung. du bist ebenso wie die einer der keinen Vorsteuerabzug hat, mit 300,- Euro belastet.
Was eigentlich richtig ist an Deiner Frage, ist eigentlich die andere Seite.
Bei der Voll- udn Teilkaskoversicherung müßten die Beiträge für Unternehmer mit Vorsteuerabzug eigentlich geringer sein, weil die Versicherer geringere Kosten haben.
Bei der Voll- und Teilkaskoversicherung müßten die Beiträge für Unternehmer mit Vorsteuerabzug eigentlich geringer sein, weil die Versicherer geringere Kosten haben.
Das gab es zumindest schon. Möglicherweise bieten das immer noch einige Versicherer an.