Absage Tischreservierung vergessen, muss ich trotzdem zahlen?

1 Antwort

Die Rechtslage wird sich seit dem 30.09.2012 nicht geändert haben, Weihnachten hier oder her. Daher hätte man ohne weiteres mit Hilfe der Suchfunktion oben rechts folgenden Beitrag mit vielen weiteren Nachweisen finden können:

http://www.finanzfrage.net/frage/restaurant-will-schadensersatz-fuer-nicht-eingeloeste-reservierung

Die Meinungen dazu sind durchaus unterschiedlich. Der gewiefte Kostgänger pflegt daher mit unverfänglichen Namen wie Schmitz, Meier oder Müller zu reservieren.