Frage zum Wiederverkauf als Kleinunternehmer?

4 Antworten

Als Kleinunternehmer hast Du keinen Vorsteuerabzug.

Also wenn Du bei einem Hersteller, der Wiederverkäufer beliefert einen Preis von 100,- Euro siehst, muss der beim Verkauf die 19,- Euro Umsatzsteuer aufschlagen.

Der Regelbesteuerer, also nicht Kleinunternehmer, zieht sich die 19,- Euro als Vorsteuer ab. Er verkauft für z. B. 130,- Euro netto und schlägt 24,70 Euro als Umsatzsteuer drauf.

Und nun zum Punkt, ob Du mit der Kleinunternehmerregelung gut bedient bist.

Der Regelbesteuerer kauft wie geschrieben für 100,- netto ein, verkauft für 130,- Euro und hat damit 30,- Euro um seine Kosten und den Gewinn abzudecken. Die Umsatzsteuer ist durchlaufender Posten.

Ein Unternehmer, der bei dem Händler kauft kauft auch wieder für 130,-, weil der sich ja die 24,70 euro auch als Vorsteuer abzieht.

Ein Privatkäufer hat keinen Vorsteuerabzug, also zahlt er die 154,70 Euro. das ist sein Endpreis.

Also Kleinunternehmer kaufst Du für 119,- Euro, schlägst auch 30,- Euro für Kosten und Gewinn auf und hast einen Verkaufspreis von 149,- Euro.

Damit ist klar, bei Privatkunden hast Du einen leichten Vorteil als Kleinunternehmer.

Du musst also überlegen, wie DEine Kunden strukturiert sind. Privatkunden, oder Unternehmer.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

hoyohoo 
Beitragsersteller
 01.10.2021, 23:29

Hey, danke für deine Antwort. Meine Kunden sind ausschließlich Privatkunden. Also macht das Kleinunternehmen doch mehr Sinn. Habe das zwar noch nicht so ganz raus, aber ich hoffe, das kommt mit der Zeit.

Welche Software ist denn für einen absoluten Anfänger wie mich zu empfehlen, der mir all diese Arbeit abnimmt und bei EÜR hilft?

Wenn Du PC-Komponenten handelst, solltest Du Dich auch mal mit dem Thema der Differenzbesteuerung vertraut machen.

Als Kleinunternehmer hast Du keinen Vorsteuerabzug und zahlst jedoch die Umsatzsteuer beim Kauf von Waren. Beim Verkauf fällt keine Umsatzsteuer an, d.h. hier hast Du einen leichten Vorteil gegenüber Regelbesteuerten.

Die Produkte werden mit dem Nettopreis angegeben, da dies die Besteuerungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist.

Wenn du etwas irgendwo kaufst, dann zahlst du neben dem Nettopreis die Umsatzsteuer - dies bildet den Bruttobetrag. Diese Steuer kann du dir wiederholen (Vorsteurrabzug) in dem du es beim FA anmeldest. Wenn du das was du gekauft hast weiter verkaufst mit einem entsprechenden Gewinn, dann kommt auf den Verkaufsnettopreis auch die Umsatzsteuer wieder drauf.

Am Ende wird Vorsteuer und die erhaltene Umsatzsteuer gegengerechnet und daraus ergibt sich deine Umsatzsteuerschuld.


hoyohoo 
Beitragsersteller
 01.10.2021, 21:10

Ok... Ich habe das leider nicht zu 100 % verstanden, aber gut.

Mal angenommen, ich kaufe also etwas für 35€ netto ein. Ich bezahle dafür also im Endeffekt 41,65.

Verkaufen tue ich das ganze dann für 60€ brutto, somit also ca. 50,42 Netto und 9,58€ an MwSt.

Was genau würde das hier für mich bedeuten? Welchen Gewinn behalte ich am Ende wirklich?

Leo2021  01.10.2021, 21:18
@hoyohoo

Du hast also einen Gewinn von 8,77€.

USt 9,58 - Vorsteuer 6,65€ = 2,93€

Du schuldest also dem FA 2,93€ USt ( Umsatzsteuer) für diesen Verkauf

Habe die Zahlen jetzt nicht überprüft, sondern einfach deine verwendet.

Leo2021  01.10.2021, 21:37
@Leo2021

Du hast aber kein Vorsteuerabzug auf Grund Kleinunternehmer

Andri123  02.10.2021, 00:32
@hoyohoo

Als Kleinunternehmer nimmst Du bei den Betriebsausgaben (Einkauf etc.) immer den Bruttopreis. Und auf den Verkaufspreis entfällt ja keine Umsatzsteuer. Der Gewinn im Beispiel beträgt also 60,- minus 41,65 Euro, also 18,35.

Dein Gewinn wären dann 50,42 Netto - 41,65 Netto, also 8,77 €.

Davon kommen die 50,42 € netto als Einnahmen aus Umsatzerlösen in die EÜR und die 41,65 Netto als Ausgaben für Waren in die EÜR.

Dazu kommen die MwSt-Beträge auch in die EÜR, aber unter andere Kennziffern: Einmal Deine eingenommene Umsatzsteuer (9,58 €) und einmal Deine bezahlte Vorsteuer (6,65 €). Und nochwas musst Du in die EÜR eintragen: die bezahlte Umsatzsteuer (Differenz zwischen Ust und Vst: 9,58 - 6,65 = 2,93 €), die Du dem Finanzamt überwiesen hast.

Damit das Finanzamt weiß, dass es Umsatzsteuer von Dir bekommt, musst Du eine UStVA abgeben (monatlich oder quartalsweise). Dort kommen dann die USt und VSt-Beträge rein und werden voneinander abgezogen. Die verbleibende Differenz von 2,93 € musst Du dann dem Finanzamt bis zum 10. des Folgemonates überweisen und die Erklärung natürlich dazu passend abgeben.

Vielleicht hilft Dir diese Seite zur weiteren Erklärung weiter.

Diese Sachverhalten müssten alle gängigen Buchhaltungstools am Markt abdecken.

Mal ein Link, in dem verschiedene Tools gelistet sind.