Das ist ganz klar ein Fall für einen Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwalt. (Der WP kann auch einen „unabhängigen“ Unternehmenswert bestimmen)
Viel zu komplex für dieses Forum! Und viel zu viele Risiken.
Das ist ganz klar ein Fall für einen Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwalt. (Der WP kann auch einen „unabhängigen“ Unternehmenswert bestimmen)
Viel zu komplex für dieses Forum! Und viel zu viele Risiken.
Wenn es um Randsteine am Gehweg geht, würde ich mich an Stadt oder Gemeinde wenden.
Ohne deren Auftrag darf da sowieso nichts passieren, da es sich um öffentlichen Raum handelt.
Und dort kann man den Verursacher ja mal erwähnen. Der Rest ist Sache der Stadt/ Gemeinde.
Für den Veräusserer könnte ein privates Veräußerungsgeschäft vorliegen, sodass er auf den Gewinn Einkommensteuer zahlen muss. Scheidet aus, wenn er die Immobilie schon über 10 Jahre besitzt oder ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken selbst nutzt. Ein mögliches Doppelbesteuerungsabkommen wäre zu beachten.
Im Ausland könnten natürlich auch Steuern anfallen, das hängt dann von den dortigen Steuergesetzen ab.
Ein Fragezeichen macht noch keine Frage..
Beachte, dass die (isolierte) Vermietung des Tiefgaragenstellplatzes grds. Umsatzsteuerpflichtig ist.
im übrigen stellen die Einnahmen Einkünfte aus V+V dar, jedoch wird das Finanzamt mangels totalüberschuss die Verluste nicht anerkennen.
Solche Modelle sollten mit einem Steuerberater abgestimmt werden.
Ich würde das Wohnrecht durch die jetzigen Eigentümer (deine Eltern) im Grundbuch eintragen lassen. Damit wäre das Haus keine 500.000€ mehr wert. Was das ganze unter diesen Umständen wert ist wäre dann zu bestimmen.
Dann sollte in dieser Hinsicht kein steuerliches Risiko bestehen, aber das kann nur jemand beurteilen, der alle Details kennt. Also ab zum Steuerberater.
Was passiert denn mit der Kasse im Soll
und was passiert mit einem Darlehen im Haben?
Wenn du diese beiden Fragen beantwortest kennst du die Lösung!
Die Bank will sich nicht auf einzelne Beträge festlegen lassen, sodass nicht der Eindruck entsteht, man hätte einen Anspruch auf eine Aufnahme in den entsprechenden Kundenkreis.
Man ist als Kunde ja auch nur interessant, wenn man die Bank mit dem Geld arbeiten lässt.
Wenn du zur deutschen Bank gehst und dort 2 Mio aufs Sparkonto legen willst und sonst nichts, wird man wohl nicht ins Wealth Management kommen.
Bei mir nicht.
Grundsätzlich ist ein Wohnrecht ein vererbbares Recht, welches ohne Grundbucheintrag aber wertlos sein dürfte, da es dann z.B. den Bruder nicht am Verkauf hindern würde und der neue Eigentümer an das Wohnrecht nicht gebunden wäre. Die Auflage, ein solches Recht einzutragen, wäre ein Last für den die Immobilie erbenden Sohn und würde dessen Erbe schmälern.
Unter der Annahme, dass du beim Tod des Erblassers 60 Jahre alt bist beträgt der Wert laut Vervielfältigertabelle des BMF 9.600 € x 12,8 = 122.880€
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Erbschaft_Schenkungsteuerrecht/2020-10-28-bewertung-einer-lebenslaenglichen-nutzung-oder-leistung-stichtage-ab-1-1-2021.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Als Frau rd. 10.000€ mehr, da die Lebenserwartung höher ist.
Der Wert des Hauses dürfte sich also nicht so weit reduzieren, wir gewünscht.
Auf jeden Fall ist aber die Beratung durch einen Steuerberater ratsam.
Also grundsätzlich werden bei einem Darlehen die Zinsen pro Monat berechnet.
Im ersten Monat also Kreditbetrag x (Zinssatz/12) = Zinsanteil der Rate. Hinzu kommt der Tilgungsanteil der quasi abhängig von der Laufzeit frei festgelegt werden kann. Im nächsten Monat berechnet sich der Zins dann mit (Kreditbetrag - Tilgungsanteil vorheriger Rate) x (Zinssatz/12). In der Regel bleibt die Rate konstant, weshalb bei sinkendem Zinsanteil die Tilgung steigt. Und so geht es immer weiter bis der Kredit komplett bezahlt ist.
Mit den richtigen Formeln und Excel ist das relativ einfach zu berechnen!
Sofern der Broker die Kapitalertragsteuer abführt, besteht keine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung!
Zwei Tage später wirst du da wohl gar nichts mehr machen können.
Eine der absurdesten Fragen in letzter Zeit. Glückwunsch.
Gib ihr mehr Zeit!
ich habe selbst vor 3 Jahren zwei junge Katzen gekauft. Der Kater war sofort total lieb und zutraulich, aber die Katze hat immer sofort gebissen und gekratzt, wenn man sie gestreichelt hat. Nach 6 Monaten (!) war dann alles gut und jetzt ist sie ein total verkuscheltes Kätzchen!
Gib deiner kleinen einfach noch Zeit und mach ihr weiterhin keinen Druck. Wie du das beschreibst, würde ich sagen, dass du alles richtig machst.
Katzen brauchen manchmal einfach viel Zeit.
Wenn es gar nicht geht, würde ich wohl die Verkäuferin fragen, ob sie die kleine zurücknimmt.. In einer anderen Wohnung würde es ihr ja wahrscheinlich auch nicht besser gehen.
Ich denke am besten wäre ein Anruf am Montag um die Situation zu besprechen und dann eben direkt eine Überweisung auf das Konto.
Und in Zukunft läuft dann alles richtig und keiner hat ein Problem.
Grüße
1) Meines Erachtens gilt für den Hund zweifellos, dass er dir gehört, wenn du im Kaufvertrag stehst (wenn du dann noch beweisen kannst, dass du bezahlt hast gibt es gar keinen Grund zur Diskussion), selbst wenn deine Mutter dir das Geld geschenkt hätte, käme eine Pflichtteilsergänzung nicht in Frage. (Ich nehme an, der Kauf ist über 10 Jahre her). Wer die Versicherung gezahlt hat spielt keine Rolle.
2 und 3) Wenn du zweifellos nachweisen kannst, dass das Geld an dich gezahlt wurde und keine Hinweise vorliegen, dass du das Geld deiner Mutter geschenkt hast, kann dein Bruder hieran ebensowenig Ansprüche anmelden wie am Auto (egal auf wen versichert). Du musst halt nachweisen, dass es dein Geld ist und begründen, warum das Geld nicht auf deinem Konto lag.
4) Die Frage mit dem Haus ist etwas kniffliger, da ihm hier Ansprüche zustehen (keine weiteren Erben oder Testament vorausgesetzt). Im Zweifelsfall müsste man einen Gutachter beauftragen, den Wert des Hauses zu schätzen. Selbst dann wäre dein Bruder aber nicht verpflichtet, dir die Hälfte des Hauses zu überlassen.
5) Über die Kohle darf keiner von euch beiden alleine verfügen, da sie bis zur Erbauseinandersetzung insgesamt euch beiden gehört (nicht jedem die Hälfte)
Es scheint grundsätzlich ratsam zu sein einen Anwalt einzuschalten, falls dein Bruder nicht mit sich reden lässt.
Für mögliche Ergänzungen anderer Forumsmitglieder bin ich dankbar!
Das Autohaus kann das Auto nur mit der EVB Nummer zulassen.
Sobald das Auto zugelassen wurde, beginnt die Versicherung automatisch zu laufen.
Bei Abholung ist also nichts weiteres erforderlich.
Schwiegerkinder sind schenkungsteuerlich nicht besonders begünstigt.
Der Freibetrag beträgt 20.000€ und es gilt ein höherer Steuersatz.
Es wäre steuerlich also sinnvoll das Haus vollständig an dich zu schenken.
Anschließend könntest du das Haus zur Hälfte an deine Frau schenken (unter Ehegatten 500.000 Freibetrag).
Einen Gestaltungsmissbrauch kann ich nicht erkennen, da es nachvollziehbar ist, wenn deine Eltern nur dir das Haus schenken und auch eine Weiterschenkung m.E. nachvollziehbar wäre. Einen Gesamtplan deiner Eltern kann man hier nicht unterstellen.
Ich würde mich mal direkt an die für dich zuständige IHK wenden, das Verhalten deiner Ausbilderin und der Lehrerin ist natürlich völlig inakzeptabel.
Das ist schon ein sehr komplexer Fall für ein Forum.
Ich würde mal bei einem Steuerberater in Ihrer Nähe nachfragen.