Unternehmensanteile als Angestellter?

Hallo Liebe Leute,

undzwar habe ich ein etwas komplexes Anliegen.
Mein Cousin und ich sind in einem jungen Liefer- und Takeawayrestaurant angestellt.
Der Inhaber ist ein sehr guter Bekannter der uns mit ins Boot geholt hat.
Das Geschäft ist quasi ein Startup und soll in Zukunft ein Franchisesystem werden.
Die Zahlen sind exzellent und alles läuft auf Franchise hinaus.

Mein Cousin und ich sind aber keine normalen Angestellten, sondern wir sind quasi wie die Geschäftsführer. Wir kümmern uns um Einkauf, Personal, Logistik, Abrechnungen, Marketing etc. also um wirklich alles. Dementsprechend sieht auch unsere Arbeitszeit aus.
Unser Bekannter hat uns auch gesagt, dass er uns auf jeden Fall mit hochziehen will.

Gehaltstechnisch sieht das ganze natürlich nicht so super aus also man verdient schon gut und ich kann mich eigentlich nicht so stark beschweren, aber mehr geht natürlich immer.

Sollte es ein Franchisessytem werden, so wollen mein Cousin und ich definitiv Franchisegeber sein also Teil der Mutter und nicht Franchisenehmer. Wir sind nicht dran interessiert nur Filialleiter zu sein.

Die Frage lautet: Welche Möglichkeiten haben mein Cousin und ich?

Es handelt sich noch um ein Einzelunternehmen, aber soll in naher Zukunft eine GmbH werden.
Wir haben dran gedacht, dass mein Cousin und ich zb. ingesamt 40% oder 50% der GmbH kaufen und somit zu Gesellschaftern werden, sprich Stammkapital einzuzahlen.
Also quasi mit ins Startup einsteigen.
Ist das schon bei der Gründung der Gesellschaft möglich? Oder ist es schlauer, die Anteile erst später zu erwerben?

Wie wird der Unternehmenswert bemisst also woher weiß ich was 100% des Unternehmenswerts entspricht. Der Inhaber kann ja nicht einfach einen Preis erfinden oder ?

Im Netz hab ich oft etwas von „echten Optionen“ gelesen. Zum Beispiel wenn wir solche eine Abmachung treffen, aber die Umsetzung erst in der Zukunft liegen soll? Wir würden dann auch auf Gehaltserhöhungen verzichten.

Ihr müsst wissen, unser Bekannter würde dem höchstwahrscheinlich zustimmen, da er sowas schon öfters angesprochen hat, aber er hat nicht so viel Ahnung was die Umsetzung angeht.

Wäre echt Super, wenn einer mir mal die Möglichkeiten und die Umsetzung erläutern könnte, wie sowas in der Realität abläuft.

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Das ist ganz klar ein Fall für einen Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwalt. (Der WP kann auch einen „unabhängigen“ Unternehmenswert bestimmen)

Viel zu komplex für dieses Forum! Und viel zu viele Risiken.

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Wenn es um Randsteine am Gehweg geht, würde ich mich an Stadt oder Gemeinde wenden.

Ohne deren Auftrag darf da sowieso nichts passieren, da es sich um öffentlichen Raum handelt.

Und dort kann man den Verursacher ja mal erwähnen. Der Rest ist Sache der Stadt/ Gemeinde.

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Für den Veräusserer könnte ein privates Veräußerungsgeschäft vorliegen, sodass er auf den Gewinn Einkommensteuer zahlen muss. Scheidet aus, wenn er die Immobilie schon über 10 Jahre besitzt oder ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken selbst nutzt. Ein mögliches Doppelbesteuerungsabkommen wäre zu beachten.

Im Ausland könnten natürlich auch Steuern anfallen, das hängt dann von den dortigen Steuergesetzen ab.

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Beachte, dass die (isolierte) Vermietung des Tiefgaragenstellplatzes grds. Umsatzsteuerpflichtig ist.

im übrigen stellen die Einnahmen Einkünfte aus V+V dar, jedoch wird das Finanzamt mangels totalüberschuss die Verluste nicht anerkennen.

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Solche Modelle sollten mit einem Steuerberater abgestimmt werden.

Ich würde das Wohnrecht durch die jetzigen Eigentümer (deine Eltern) im Grundbuch eintragen lassen. Damit wäre das Haus keine 500.000€ mehr wert. Was das ganze unter diesen Umständen wert ist wäre dann zu bestimmen.

Dann sollte in dieser Hinsicht kein steuerliches Risiko bestehen, aber das kann nur jemand beurteilen, der alle Details kennt. Also ab zum Steuerberater.

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Die Bank will sich nicht auf einzelne Beträge festlegen lassen, sodass nicht der Eindruck entsteht, man hätte einen Anspruch auf eine Aufnahme in den entsprechenden Kundenkreis.

Man ist als Kunde ja auch nur interessant, wenn man die Bank mit dem Geld arbeiten lässt.

Wenn du zur deutschen Bank gehst und dort 2 Mio aufs Sparkonto legen willst und sonst nichts, wird man wohl nicht ins Wealth Management kommen.

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Grundsätzlich ist ein Wohnrecht ein vererbbares Recht, welches ohne Grundbucheintrag aber wertlos sein dürfte, da es dann z.B. den Bruder nicht am Verkauf hindern würde und der neue Eigentümer an das Wohnrecht nicht gebunden wäre. Die Auflage, ein solches Recht einzutragen, wäre ein Last für den die Immobilie erbenden Sohn und würde dessen Erbe schmälern.

Unter der Annahme, dass du beim Tod des Erblassers 60 Jahre alt bist beträgt der Wert laut Vervielfältigertabelle des BMF 9.600 € x 12,8 = 122.880€

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Erbschaft_Schenkungsteuerrecht/2020-10-28-bewertung-einer-lebenslaenglichen-nutzung-oder-leistung-stichtage-ab-1-1-2021.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Als Frau rd. 10.000€ mehr, da die Lebenserwartung höher ist.

Der Wert des Hauses dürfte sich also nicht so weit reduzieren, wir gewünscht.

Auf jeden Fall ist aber die Beratung durch einen Steuerberater ratsam.

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Also grundsätzlich werden bei einem Darlehen die Zinsen pro Monat berechnet.

Im ersten Monat also Kreditbetrag x (Zinssatz/12) = Zinsanteil der Rate. Hinzu kommt der Tilgungsanteil der quasi abhängig von der Laufzeit frei festgelegt werden kann. Im nächsten Monat berechnet sich der Zins dann mit (Kreditbetrag - Tilgungsanteil vorheriger Rate) x (Zinssatz/12). In der Regel bleibt die Rate konstant, weshalb bei sinkendem Zinsanteil die Tilgung steigt. Und so geht es immer weiter bis der Kredit komplett bezahlt ist.

Mit den richtigen Formeln und Excel ist das relativ einfach zu berechnen!

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Sofern der Broker die Kapitalertragsteuer abführt, besteht keine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung!

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Katzenbaby verkaufen - wie?

Ich wollte ein neues Familienmitglied und war deshalb auf der Suche nach einem Katzenbaby. Schnell habe ich bemerkt, dass es gar nicht so leicht ist in einer Großstadt ein Kätzchen zu finden. Entweder das Kätzchen kostet 1200€ oder es war schon nach weniger als einer Stunde nach dem es inseriert wurde, verkauft.

Nach wochenlanger intensiver Suche und Verzweiflung, habe ich das Große und Ganze aus den Augen verloren und wollte einfach irgend eine Katze. Vor 2 Tagen, wie durch ein Wunder, hab ich eins finden können. Es war ein 9 Wochen junges Kätzchen (weiblich) und der Anbieter - Landwirtschaft - Im 1.Moment war ich bisschen skeptisch, aber mehr froh, dass ich ein Kätzchen gefunden habe.

Ich hab dem Anbieter meine Fragen gestellt, ob es stubenrein ist, ob es aufs Klo kann, dass ich in einer Wohnung wohne ohne Garten und ob das ein Problem wäre usw. Sie hat mir versichert, dass das kein Problem ist und dass das Kätzchen schon fast alles kann nur noch bisschen Unterstützung braucht. Zuhause angekommen - war ich geschockt - das Kätzchen hat mich angefaucht - natürlich hatte sie Angst, klar ... neues Zuhause, weg von der Familie ... für alles hatte ich Verständnis. Das Problem sie versteckt sich seit dem sie angekommen ist in irgendwelchen Löchern.

Am 1. Tag hat sie sich im Sofa versteckt, sie hat ein kleinen Riss entdeckt und ist rein gekrabbelt und kam nicht mehr raus. Ich konnte sie natürlich nicht drin lassen und hab sie versucht raus zu locken - ging nicht - von hinten hab ich sie mit meiner Hand versucht rauszuschieben. Von dem Loch raus lief sie dann ins nächste Versteck - hinter das Regal - dort habe ich sie in Ruhe gelassen. Hab ihr Essen und was zum Trinken bereitgestellt. Gegessen hat sie in der Nacht, wo wir nicht da waren. Nächsten Morgen war sie dann aber wieder hinter dem Regal und ging nicht raus. Es geht immer noch so weiter ... heute (es ist 15 Uhr) hat sie weder was gegessen noch getrunken. Sie ist seit Stunden immer noch dahinten und liegt.

Ich weiß nicht, was ich machen soll.... sie hat Angst vor Menschen, sie ist nicht gewohnt in einer Wohnung zu sein und sie frisst nicht und kommt auch nicht ausm Versteck...

Ich habs auch in Betracht gezogen sie weiter zu geben, nur wie, das weiß ich nicht. Man kann anscheinend keine Tiere auf Willhaben vermitteln, solange man nicht behördlich gemeldet ist....

Ich verstehe ja, es ist ein Lebewesen mit eigenem Verstand ... nur war es nicht die Pflicht, der alten Besitzerin mir zu sagen, was auf mich zukommen würde mit diesem Kätzchen. Das was sie mir gesagt hat und was ich jetzt sehe sind zwei Paar Schuhe. Wenn ich gewusst hätte, dass das Kätzchen gar nicht mit Menschen oder in einer Wohnung kann hätte ich sie nicht genommen. So quäle ich sie mehr als das ich ihr eine Familie sein kann.

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Gib ihr mehr Zeit!

ich habe selbst vor 3 Jahren zwei junge Katzen gekauft. Der Kater war sofort total lieb und zutraulich, aber die Katze hat immer sofort gebissen und gekratzt, wenn man sie gestreichelt hat. Nach 6 Monaten (!) war dann alles gut und jetzt ist sie ein total verkuscheltes Kätzchen!

Gib deiner kleinen einfach noch Zeit und mach ihr weiterhin keinen Druck. Wie du das beschreibst, würde ich sagen, dass du alles richtig machst.

Katzen brauchen manchmal einfach viel Zeit.

Wenn es gar nicht geht, würde ich wohl die Verkäuferin fragen, ob sie die kleine zurücknimmt.. In einer anderen Wohnung würde es ihr ja wahrscheinlich auch nicht besser gehen.

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Ich denke am besten wäre ein Anruf am Montag um die Situation zu besprechen und dann eben direkt eine Überweisung auf das Konto.

Und in Zukunft läuft dann alles richtig und keiner hat ein Problem.

Grüße

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Bruder und das Erbe unserer Mutter?

Hallo erstmal,

Es wird ein langer Text und ich entschuldige mich schon Mal im Vorhinein. Aber ich hoffe auf ein bisschen Hilfe.

Vorab zur Geschichte. Die letzten 4 Wochen vor dem tot meiner Mutter habe ich sie gepflegt. Im selben Zeitraum war die Flut im Kreis Ahrweiler. Also habe ich nicht nur meine Mutter gepflegt, sondern auch für die Familie meines Bruders und der Familie meiner Schwägerin eingekauft, gekocht, geputzt und gewaschen. Mein Bruder konnte sich deshalb komplett aufs räumen der überfluteten Räume kümmern. Meine Mutter war stink sauer das ich das gemacht habe, sie sagte die würden dir und mir auch nicht helfen. Ich sagte ihr es ist doch mein Bruder. Einen Streit den ich sehr bereue.

Ich wohnte mit meiner Mutter zusammen habe aber manchmal 2 Wochen bei meinem Freund Zeit verbracht. Bin aber immer noch bei meiner Mutter gemeldet. Wenn ich Zuhause war, waren wir einkaufen, waren auf der Bank oder beim Arzt. Ich habe mit ihr alle Sachen des täglichen Lebens erledigt.

Seit dem tot meiner Mutter herrscht hier Krieg.

Mein Bruder möchte,

1) den Hund. Es ist ein Rassehund aber schon 11 Jahre alt. Ich habe sie damals gekauft, Kaufvertrag vorhanden, stehe im Impfpass und bin beim Tierarzt eingetragen. Der Hund war aber über meine Mutter versichert und gemeldet. Versicherung war billiger da sie bis zur Rente öffentlicher Dienst war.

2) Geld. 2014 bekam ich 45.000€ Schmerzensgeld ausgezahlt, der Grund war ein schwerer Verkehrsunfall. Das Geld ging auf das Tagesgeldkonto meiner Mutter. Wir haben uns gut verstanden und vertraut. Von dem Geld sind noch 12.000€ übrig. Mein Bruder behauptet nun das das Geld Teil des Erbes ist. Trotz ich das Gegenteil beweisen kann.

3) mein Auto. Von dem Schmerzensgeld habe ich mir ein gebrauchtes Auto gekauft. Das wurde auf meine Mutter zugelassen halt weil es billiger war. Jetzt sagt mein Bruder das die Hälfte des Autos ihm sei. Aber der Kaufvertrag läuft auf mich, mein Bruder war bei der Unterzeichnung dabei.

4) ganz wichtig mein Elternhaus. Ich würde das Haus gerne übernehmen. Geld dafür würde mir mein Freund geben. Das Haus hat auch keinen Wert. Das Haus hat nur einen Zugang von ca. 70cm breite. Die Haustüre zu Versetzen geht auch nicht, da das Haus direkt an der Straße steht. Fassade ist angefangen aber nicht fertig gestellt, Schuppen muß abgerissen werden. Gastherme und Sicherungskasten sind neu. Mein Bruder will sehr viel Geld mehr als es wert sein kann. Er will 50.000€.

5) seit dem Verkehrsunfall lebe ich von Sozialsicherung. Die haben immer die Hälfte der Heizkosten übernommen. Geheizt wird mit Erdgas und Ofen. Jetzt hat mein Bruder ca die Hälfte der Kohle aus dem Schuppen geholt und behauptet das wäre ihm.

Könnt ihr mir bitte einen Rat geben.

Der lange Text tut mir sehr leid

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1) Meines Erachtens gilt für den Hund zweifellos, dass er dir gehört, wenn du im Kaufvertrag stehst (wenn du dann noch beweisen kannst, dass du bezahlt hast gibt es gar keinen Grund zur Diskussion), selbst wenn deine Mutter dir das Geld geschenkt hätte, käme eine Pflichtteilsergänzung nicht in Frage. (Ich nehme an, der Kauf ist über 10 Jahre her). Wer die Versicherung gezahlt hat spielt keine Rolle.

2 und 3) Wenn du zweifellos nachweisen kannst, dass das Geld an dich gezahlt wurde und keine Hinweise vorliegen, dass du das Geld deiner Mutter geschenkt hast, kann dein Bruder hieran ebensowenig Ansprüche anmelden wie am Auto (egal auf wen versichert). Du musst halt nachweisen, dass es dein Geld ist und begründen, warum das Geld nicht auf deinem Konto lag.

4) Die Frage mit dem Haus ist etwas kniffliger, da ihm hier Ansprüche zustehen (keine weiteren Erben oder Testament vorausgesetzt). Im Zweifelsfall müsste man einen Gutachter beauftragen, den Wert des Hauses zu schätzen. Selbst dann wäre dein Bruder aber nicht verpflichtet, dir die Hälfte des Hauses zu überlassen.

5) Über die Kohle darf keiner von euch beiden alleine verfügen, da sie bis zur Erbauseinandersetzung insgesamt euch beiden gehört (nicht jedem die Hälfte)

Es scheint grundsätzlich ratsam zu sein einen Anwalt einzuschalten, falls dein Bruder nicht mit sich reden lässt.

Für mögliche Ergänzungen anderer Forumsmitglieder bin ich dankbar!

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Das Autohaus kann das Auto nur mit der EVB Nummer zulassen.

Sobald das Auto zugelassen wurde, beginnt die Versicherung automatisch zu laufen.

Bei Abholung ist also nichts weiteres erforderlich.

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Schwiegerkinder sind schenkungsteuerlich nicht besonders begünstigt.

Der Freibetrag beträgt 20.000€ und es gilt ein höherer Steuersatz.

Es wäre steuerlich also sinnvoll das Haus vollständig an dich zu schenken.

Anschließend könntest du das Haus zur Hälfte an deine Frau schenken (unter Ehegatten 500.000 Freibetrag).

Einen Gestaltungsmissbrauch kann ich nicht erkennen, da es nachvollziehbar ist, wenn deine Eltern nur dir das Haus schenken und auch eine Weiterschenkung m.E. nachvollziehbar wäre. Einen Gesamtplan deiner Eltern kann man hier nicht unterstellen.

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Kann ein Betrieb einen Ausbildungsvertrag nach den ersten Schultagen und einem Arbeitstag (danach leider Krankgemeldet) noch rückwirken unwirksam machen?

Situation ist wie folgt :

Ausbildung angefangen, Schule kam erst im Block danach die Praxisstelle;

Bei der Praxisstelle allerdings nur den ersten Tag da gewesen und dann krank gemeldet gewesen.

Nun haben die meinen Ausbildungsvertrag laut Aussage weil ich nur so kurz da war zurückgezogen und wollen mich weder für die Zeiträume ( Schulblock usw ) versichern noch bezahlen was sie eigentlich müssten wie im Vertrag geklärt war.

Da ich meinen Ausbildungsvertrag allerdings nicht mehr habe ( und die das zufällig irgendwie wissen obwohl ich dies nie erwähnte und mich explizit mit diesem Vertrag aufziehen und mir sagen ich kann sowieso nix machen ) kann ich nicht dagegen vor gehen beim Arbeitsgericht.

Meiner wurde in der schule - bei der Klassenlehrerin abgegeben die den Vertrag von mir für die Schule zur Kopie und Bestätigung bekommen hat und mir dann zurück geben sollte - dies allerdings nie gemacht hat und jetzt ist er einfach weg und keiner weis von was angeblich.

Hinzu kommt dass die besagte Lehrerin bei all dem noch zufällig die beste Freundin meiner Praxischefin ( die mich unentgeltlich abwimmeln will ) ist die mit mir den Vertrag gemacht hat und auch dort als Hohe Position gearbeitet hat usw. Da weis man dann auch gleich wie es dazu kommt allerdings kann ich kaum was beweisen.

Was kann ich also tun?

Allerdings müssten die mich doch trotzdem normal kündigen und bis dahin versichern wenn ich den Nachweis habe dass ich dort schon war und auch die Schule angetreten bin die mit der Praxisstelle zusammenhängt, da man ohne Praxis keine Schulstelle antreten darf. Also wieso ist es scheinbar jedem egal ob dem Arbeitsamt, der Krankenkasse oder dem Arbeitsgericht, alle haben irgendwie keine Lust sich drum zu kümmern oder zu helfen und schicken mich nur wieder wo anders hin zum fragen.

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Ich würde mich mal direkt an die für dich zuständige IHK wenden, das Verhalten deiner Ausbilderin und der Lehrerin ist natürlich völlig inakzeptabel.

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Das ist schon ein sehr komplexer Fall für ein Forum.

Ich würde mal bei einem Steuerberater in Ihrer Nähe nachfragen.

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