Wenn ein Investmentfonds zwangsliquidiert wird gelten dann die steuerlichen Bestimmungen wie bei einem Verkauf?

2 Antworten

Wenn ich das recht verstehe, hat nicht der Vermögensverwalter eine Zwangsliquidation durchgeführt, sondern der ETF ist (z.B. aufgrund zu geringen Volumens oder durch akute Schieflage von Konstituenten) geschlossen worden. Die Mittel des ETF wurden durch die KVG liquidiert.

Das ist nicht wie bei Aktien, die wertlos auszubuchen sind, sondern es besteht ein Wert, der jedoch der Liquidation unterworfen wird.

Das wird daher steuerlich wie ein Verkauf gewertet, d.h. der Verlust ist natürlich geltend zu machen. Ob ein vorzeitiger Verkauf besser gewesen wäre, kann man nicht sagen, ohne den Fonds und seine Liquidationsanteile genauer zu kennen. Liquidationskosten gehen zu Lasten des Fondsvermögens, d.h. je nach Grund kann es sogar sein, dass durch die vorzeitige Schlussabrechnung der nicht als Sondervermögen geltenden Swaps im ETF die abschließende Liquidation ein leicht besseres Ergebnis liefert, da diese Bewertung nicht in den NAV einzubeziehen ist.

Normalerweise wird die Liquidation von ETFs jedoch über einen "dauerhaften Datenträger" (= eine Mitteilung) an die Anteilseigner angekündigt. Warum hat Dich das nicht vorab erreicht?


Privatier59 
Beitragsersteller
 04.05.2024, 12:25

Danke für den Beitrag! Es ist richtig, der Fonds selber wurde durch die KVG liquidiert.

Um auf den letzten Punkt zu kommen: Das frage ich mich auch. Der depotführenden Bank jedenfalls ist das bekannt gewesen. Anfang April fand ich einen Verkaufsauftrag im Postfach der gleich wieder storniert wurde. Hatte das erst für ein technisches Versehen gehalten. Erst heute ist mir klar geworden, daß da ein Zusammenhang mit der Zwangsliquidation bestehen muss. Ich befrage nächste Woche den Verwalter zu dem Vorgang.

Privatier59 
Beitragsersteller
 04.05.2024, 12:32
@Privatier59

Noch ergänzend: Bank und Verwalter befinden sich nicht in D, sondern in FL, was zu einer möglicherweise anderen Rechtslage führt.

Privatier59 
Beitragsersteller
 04.05.2024, 12:36
@Privatier59

Rechtslage bezüglich Auskunfts- und Fürsorgepflicht von Bank und Verwalter.

Versteuert dagegen wird alles in D und unterliegt unserem Steuerrecht.

gandalf94305  05.05.2024, 00:18
@Privatier59

Die meisten ETFs sind UCITS Fonds und in deren Pflichten steht die Mitteilung an Anteilseigner bei solchen Ereignissen. FL ändert daher wenig, es sei denn, Du meinst Florida.