Wenn ein Investmentfonds zwangsliquidiert wird gelten dann die steuerlichen Bestimmungen wie bei einem Verkauf?
Ich habe einen Teil meines liquiden Anlagevermögens einer Vermögensverwaltung anvertraut. Nicht immer scheint mir das die ideale Lösung zu sein wie mir dieser Fall zeigt:
Heute nun entdecke ich bei Durchsicht der Unterlagen die Gutschritt des Erlöses eines meiner Investmentfonds, eines ETFs, aus einer Zwangsliquidation des Fondsvermögens. Es ist gegenüber dem Einstandskurs ein herber Verlust eingetreten. Gefragt ob er besser verkaufen sollte hat der Vermögensverwalter nicht!
Wie sieht das denn nun steuerlich aus? Kann ich davon ausgehen, dass ich diesen Verlust wenigstens vom übrigen Kapitalertrag abziehen darf oder werde ich doppelt gestraft dadurch, dass das komplett an mir hängen bleibt?
2 Antworten
Wenn ich das recht verstehe, hat nicht der Vermögensverwalter eine Zwangsliquidation durchgeführt, sondern der ETF ist (z.B. aufgrund zu geringen Volumens oder durch akute Schieflage von Konstituenten) geschlossen worden. Die Mittel des ETF wurden durch die KVG liquidiert.
Das ist nicht wie bei Aktien, die wertlos auszubuchen sind, sondern es besteht ein Wert, der jedoch der Liquidation unterworfen wird.
Das wird daher steuerlich wie ein Verkauf gewertet, d.h. der Verlust ist natürlich geltend zu machen. Ob ein vorzeitiger Verkauf besser gewesen wäre, kann man nicht sagen, ohne den Fonds und seine Liquidationsanteile genauer zu kennen. Liquidationskosten gehen zu Lasten des Fondsvermögens, d.h. je nach Grund kann es sogar sein, dass durch die vorzeitige Schlussabrechnung der nicht als Sondervermögen geltenden Swaps im ETF die abschließende Liquidation ein leicht besseres Ergebnis liefert, da diese Bewertung nicht in den NAV einzubeziehen ist.
Normalerweise wird die Liquidation von ETFs jedoch über einen "dauerhaften Datenträger" (= eine Mitteilung) an die Anteilseigner angekündigt. Warum hat Dich das nicht vorab erreicht?
Noch ergänzend: Bank und Verwalter befinden sich nicht in D, sondern in FL, was zu einer möglicherweise anderen Rechtslage führt.
Rechtslage bezüglich Auskunfts- und Fürsorgepflicht von Bank und Verwalter.
Versteuert dagegen wird alles in D und unterliegt unserem Steuerrecht.
Die meisten ETFs sind UCITS Fonds und in deren Pflichten steht die Mitteilung an Anteilseigner bei solchen Ereignissen. FL ändert daher wenig, es sei denn, Du meinst Florida.
Danke für den Beitrag! Es ist richtig, der Fonds selber wurde durch die KVG liquidiert.
Um auf den letzten Punkt zu kommen: Das frage ich mich auch. Der depotführenden Bank jedenfalls ist das bekannt gewesen. Anfang April fand ich einen Verkaufsauftrag im Postfach der gleich wieder storniert wurde. Hatte das erst für ein technisches Versehen gehalten. Erst heute ist mir klar geworden, daß da ein Zusammenhang mit der Zwangsliquidation bestehen muss. Ich befrage nächste Woche den Verwalter zu dem Vorgang.