Ich habe einen Teil meines liquiden Anlagevermögens einer Vermögensverwaltung anvertraut. Nicht immer scheint mir das die ideale Lösung zu sein wie mir dieser Fall zeigt:
Heute nun entdecke ich bei Durchsicht der Unterlagen die Gutschritt des Erlöses eines meiner Investmentfonds, eines ETFs, aus einer Zwangsliquidation des Fondsvermögens. Es ist gegenüber dem Einstandskurs ein herber Verlust eingetreten. Gefragt ob er besser verkaufen sollte hat der Vermögensverwalter nicht!
Wie sieht das denn nun steuerlich aus? Kann ich davon ausgehen, dass ich diesen Verlust wenigstens vom übrigen Kapitalertrag abziehen darf oder werde ich doppelt gestraft dadurch, dass das komplett an mir hängen bleibt?