Weniger zahlen wenn Handwerker Arbeiten nicht rechtzeitig fertig bekommen?
Guten Morgen, ich erhoffe mir eine Meinung zu folgendem Problem. Meine Schwiegereltern besitzen ein Mehrparteienhaus und lassen eine der Wohnungen im Augenblick renovieren. Eigentlich war mit dem Handwerker abgesprochen, dass die Wohnung Ende dieses Monats bezugsfertig sein soll. Aber offensichtlich gibte s da Terminschwierigkeiten und die Arbeiten kommen nicht so voran wie geplant. Kann man da auf eine Minderung der Handwerkerrechnung pochen?
2 Antworten
Das müßte klar abgemacht sein, auch mit der Folge einer eventuellen Kürzung.
Also die Aussage: "wir werden wohl Ende des Monats fertig sein." berechtigt nciht zur Kürzung.
Es müßte eher gelautet haben: "Sie müssen bis Ende des Monats fertig sein, damit die Wohnung am dem folgenden 1. vermietbar ist."
Ich würde sagen, dass man einen Anspruch auf Schadensersatz hat. Denn es gehen ja möglicherweise Mieteinnahmen verloren für September wenn die Wohnung nicht rechtzeitig fertig ist. Haben deine Schwiegererltern denn vorher irgendwo festgehalten, dass die Arbeiten auch wirklich bis Ende August fertig sein sollen? Dann hätte man ja zumindest was in der Hand.