Eine Handwerkerrechnung ist für die Versicherung nötig. Was kann man tun, wenn sie nicht kommt?
In einem Mehrparteienhaus ist ein Wasserschaden durch eine undichte Silikonfuge einer Duschtasse entstanden, in der Wohnung unterhalb. Die Rechnungen für die Leckortung und Schadensbeseitigung etc. liegen alle vor, aber der Handwerker der die Schadensursache beseitigt hat, schickt trotz mehrmaliger Aufforderung seit Wochen keine Rechnung. Diese wird aber für die Versicherung benötigt.
Wie lange darf sich der Handwerker Zeit lassen? Was kann man tun, außer um die Rechnung zu bitten?
3 Antworten
Das Problem ist, das Ganze ist ein Wasserschaden mit verschiedenen Rechnungen, die laut Hausverwaltung erst eingereich werden können, wenn die Rechnung über die Ursachenbeseitung da ist - die Rechnung auf die wir warten. Da hilft es nichts, wenn der Handwerker die Rechnung vergisst.
Persönlich hingehen ist auch schwierig, da die Ferienwohnung über 600 km entfernt ist.
Hallo,
keine ordnungsgemäße Rechnung - keine Zahlungspflicht !
Evtl. hilft das Einschalten der Handwerkskammer ? !
m.M. .....ich bezahle doch aber erst nach korrekt abgerechneter Arbeitsleistung, also nach Erhalt und Prüfung der Rechnung.
Vergessen geht gar nicht, "vergisst" der Kunde zu zahlen, gefällt's dem Handwerker schließlich auch nicht.
Der Versicherer kann einen angezeigten Schaden nur nach Rechnung regulieren, das ist klar !
Versuch es über die Handwerkskammer, vielleicht kommt dadurch eher Bewegung in die Angelegenheit.
Kannst Du da nicht mal persönlich hingehen und auf den Putz hauen?
Leider nein. Die Wohnung ist eine Ferienwohnung und liegt 9 Stunden entfernt.
Letzteres könnte ich versuchen, aber dauf zu spekulieren, dass er die Rechnung vergisst, ist keine Option. Es liegen andere Rechnungen vor, die laut Hausverwaltung mit der Rechnung über die Ursachenbeseitigung zusammen eingereicht werden mussen bzw. ohne die es keine Schadensregulierung gibt.