Muss ich Handwerker reinlassen, wenn die Arbeiten für den nächsten Mieter sind?

5 Antworten

https://www.mietrecht.org/modernisierung/modernisierung-duldungspflicht/

.... "Grenzen der Duldungspflicht können sich dann ergeben, dass der Vermieter den Mieter schikaniert oder sich sonst treuwidrig verhält (BGH NJW 1972, 723)....."

Beispielfälle, in denen die Duldungspflicht verneint wurde:

  • Mietvertrag ist gekündigt und der Mieter zieht kurzfristig aus (LG Berlin NZM 1999, 1138)

😴 Meine persönliche Meinung dazu..... ich würde so kurz vor Ende der Mietzeit, während meines Auszugs aus dieser Wohnung (immerhin mit eigener Möhlerei verbunden) nicht auch noch zusätzlich Handwerker in dieser Noch-Wohnung dulden ☝️


Ich würde den Vermieter sagen das die Handwerker am 31.05 also am Auszugstag kommen können, es gibt kein Fugenmittel oder Silicon das 72 Stunden austrocknen oder härten muß, normales Silicon ist spätestens nach 12 Stunden so fest das man duschen und baden kann, und Fugenmasse für Fließen sind nach 2 Stunden ausgehärtet.
Ich denke der VM möchte dir noch ein letzte mal einen auswischen.

Und wenn die Handwerker die Arbeiten nicht an einem Tag schaffen, dann können sie ja am nächsten Tag kommen, denn was geht es dich wann der neue Mieter eine Dunstabzugshaube bekommt, er wird ja nicht gleich morgens am Einzugstag kochen wollen, und außerdem, will der neue Mieter nicht renovieren? so das es nicht stören würde wenn dann die Handwerker kommen?


Hamburger722007 
Beitragsersteller
 25.05.2021, 11:36

Ja genau so sehe ich das auch. Und die Nachmieter haben ihre Wohnung sowieso erst zum 30.06 gekündigt, mein vermieter besteht aber auf den Mietausfall. Danke dann weiß ich es jetzt ja besser!!

Hamburger722007 
Beitragsersteller
 25.05.2021, 12:20
@Gaenseliesel

Ja, mein Vermieter versteht sich überhaupt nicht mit mir, seit ich die Miete einmal in den 5 Jahren die ich hier nun schon lebe verspätet (am 4. Werktag) gezahlt habe. Die Wohnung ist schon ziemlich alt und wenn’s nach ihm ginge hätte er gerne die ganze Wohnung auf meine Kosten saniert. Zum Glück hab ich einen Schwiegervater, der sich ein wenig damit auskennt und so konnte ich das meiste bis jetzt abweisen.

Gaenseliesel  25.05.2021, 12:32
@Hamburger722007

☝️na dann passt der o.g. Link ja perfekt 😊 Lass dich nicht verunsichern, z.B. Mietausfall für Juni in Rechnung stellen..... damit kommt er nicht durch. Gib dich deine Rechte als Mieter betreffend selbstbewusst ‼️

Viel Erfolg und Zufriedenheit in der neuen Wohnung 🙋‍♀️

Muss ich diese Handwerker während meiner Mietzeit reinlassen? Und darf er mir den Mietausfall in Rechnung stellen?

Nein und nein ...... Die Handwerker darf er nach Beendigung Deines Mietverhältnisses schicken ..... , wenn der Nachmieter eingezogen ist - es liegt keinerlei Dringlichkeit für diese Arbeiten vor.

....... und somit musst Du diesem Handwerkertermin nicht zustimmen.

Andersrum gefragt. Du ziehst jetzt um und hast erstmal die Handwerker in der Wohnung. Würdest du das für gut heißen, nur weil der Vormieter sie nicht reingelassen hat?


Hamburger722007 
Beitragsersteller
 25.05.2021, 10:37

Als Nachmieter fände ich das auch ein bisschen doof, aber ich als jetziger Mieter kann das Bad für mindestens 48-72 Stunden nicht benutzen, weil das Aushärten wohl so lange dauert. ich hab den Schlüssel für die neue Wohnung auch noch nicht sodass ich dort einfach das Bad benutzen könnte. Und ich würde ungerne 3 Tage auf Duschen etc verzichten.
ich finde sowieso, wenn man als Vermieter solche Arbeiten erledigen muss sollte man doch einen Monat die Wohnung unvermietet lassen oder einen halben Monat um dann entsprechende Arbeiten zu erledigen. Nun gut, das liegt ja nicht in meiner Macht.
Was darf bzw kann ich jetzt tun?

Gaenseliesel  25.05.2021, 11:21
@Hamburger722007

Genau, so sehe ich es auch.... so etwas ist Vermieter Organisation, wenn er trotz bekannter Sanierungsarbeiten den neuen Mietvertrag mit dem Nachmieter derart kurzfristig abschließt !

Ich in deiner Situation würde dies dem Vermieter, siehe Link, so mitteilen und Ende im Gelände 🤷 Solche eine Vorderung zu stellen, ist in meinen Augen eine Zumutung..... als ob man nicht schon ohne dem den Kopf voll hätte, mit der eigenen Umzugsorganisation der letzten Tage.

Du hast das Recht lt. Mietvertrag zum vertragsgemäßen wohnen....in dieser Umzugsphase nicht angeforderte Handwerker in die Wohnung zu lassen, gehören nicht dazu, und rechtfertigen je nach Ausmaß der Beeinträchtigung sogar eine prozentuale Mietminderung (im Ernstfall Aufrechnung ☝️)

Gaenseliesel  25.05.2021, 11:51
@Hamburger722007

Gerne ‼️

🤭... 😴 sehe erst jetzt " Vorderung " anstatt Forderung ..... neue deutsche Rechtschreibung 🤷😁

🙋‍♀️

Ich würde mir eine Mietminderung für die Zeit aushandeln.