Kindergeld-Unterbrechung

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Hat deine Tochter sich denn prinzipiell auf ein oder mehrere Studiengänge beworben ? Hat sie es schriftlich von der FH oder Uni, dass sie abgelehnt wurde ?

Wenn ja - dann hast du ein Beweismittel in der Hand, dass deine Tochter sich um einen Studienplatz bemüht hat.

Was macht sie derzeit ? Irgendeinen Aushilfsjob, um die Zeit bis zum Studienbeginn zu überbrücken ? Oder hat sie eine betriebliche Ausbildung begonnen ?

Also - wenn du nachweisen kannst, dass die derzeitige Tätigkeit deiner Tochter nur die Wartezeit ( Überbrückung) bis zum Studienbeginn ist - und sie nicht mehr als 8004,-- Euro im Jahr verdient hat - so stehen die Chancen nicht schlecht, dass du das Kindergeld weiterhin beziehen kannst - und es auch nicht zurückzahlen musst.

PS: in der Steuererklärung kannst du solche Rückzahlungen nicht ansetzen, schließlich wäre eine Rückzahlung an die Kindergeldkasse nur eine Ahndung des Missbrauchs von Sozialleistungen.