Wer zahlt einen wasserschaden wenn das Fallrohr des Nachbarn einen Schaden hat, bei einem Doppelhaus
Wir wohnen in einer Doppelhaushälfte mit einer durchgenden Regenrinne oben am Dach auf jeder Seite des Hauses. Jeder hat aber ein eigenes Fallrohr mit eigener Kanalführung für Regen und Schmutzwasser auf seinem Grundstück, also einen eigenen Sammler zum Hauptkanal der Stadt. Das Problem besteht dain, dass das Fallrohr des Nachbarn vermutlich durch Erdsetzung einen Bruch hat. Wir hatten darauf einen Sachverständigen bestellt, der diesen Schaden gemessen hat, also eine Feuchtikeitsmessung und auch in dem Fallrohr mit einer Kamera ein Video und Bilder gemacht hat, die diesen Schaden ganz klar anzeigen. Dadurch haben wir einen Wasserschaden im Untergeschoß. Frage: Muß der Nachbar für diesen Schaden haften ?? Es besteht keine Eigentümergemeinschaft !!
2 Antworten
Der Fall ist m.E. deutlich komplizierter, als @qtbasket darzustellen versucht:
Ich kann kein Verschulden des Nachbarn erkennen, welches du aber benötigst um ihn nach § 823 BGB in die Haftung nehmen zu können.
Eine Haftung aus Gefährdung nach §2 Haftpflichtgesetz könnte zwar in Betracht kommen http://dejure.org/gesetze/HPflG/2.html allerdings müsste man hier die geografischen Verhältnissen auf dem Grundstück kennen und insbesondere auf den §§3 Abs. 2.1 achten.
Deine eigene Gebäudeversicherung kommt keinesfalls zum Einsatz.
Man muß da unterscheiden:
Die Beseitigung der Störung -sprich Reparatur des defekten Rohres- kann man vom Nachbarn selbstverständlich beanspruchen und zwar unabhängig vom Verschulden, vgl. § 1004 BGB.
Schwierig wird es für dadurch verursachte Schäden. Da sind die gesetzlichen Bestimmungen entweder von einem Verschulden abhängig (wie § 823 BGB) oder ausgerechnet für Flüssigkeiten nicht einschlägig (wie § 906 BGB). Daneben gibt es die etwas vage Konstruktion des "nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses", bei der man aber erst mal eingehend prüfen müßte, ob es da einschlägige Rechtsprechung zu genau dieser Sachlage gibt.
Zum einen wissen wir nicht um das Baujahr des Hauses. Auch Abdichtungen können ja altern, insbesondere porös werden.
Zum anderen braucht eine normale Abdichtung im Fundamentbereich drückendes Wasser nicht unbedingt aushalten zu brauchen.
Das Haus ist 1985 erbaut und hat bisher keine undichten Stellen an den im Erdreich gelegenen Wänden. Es ist eine Hanglage. Das Untergeschoß, worin sich der Wohnbereich, Küche und Gästeklo befinden, sind auf der Schadenseite unterflur, da wo das defekte Abfallrohr des Nachbarn liegt.
Im Laufe der Zeit und vor allen Dingen durch heftige wasserreiche Regenfälle sind sicherlich einige hundert Kubikmeter Regenwasser in das Fundament geflossen und haben sicherlich einen hohen Wasserdruck ergeben. Die Bruchstelle ist laut Video sehr groß. Ca. die Hälfte des Rohrdurchmesser ist offen nach außen, wo das Wasser austreten kann.
Eigentlich sollte die Aussenhaut eines Gebäudes im Kellerbereich wasserdicht ausgeführt sein und der Keller auch gegen Eindringen von Oberflächenwasser geschützt sein.
Da es sich auch um einen Oberflächenwasserkanal handelt dürfte die örtliche Satzung auch keine Dichtigkeit fordern und damit dürfte es immer schwierg sein, dem Nachbarn die alleinige Schuld zuzuweisen.