Antwort
Nach § 19 Abs. 2 UStG kann ein Kleinunternehmer in jedem Wirtschaftsjahr eine Option zur sog. Regelbesteuerung erklären, sinnvollerweise erfolgt diese zu Beginn des Wirtschaftsjahres. http://www.iyotta.de/index.php/kleinunternehmer/kleinunternehmerregelung/128-kleinunternehmer-kleinunternehmerregelung/307-kleinunternehmerregelung-verzicht.html