Ja, natürlich geht das. Somit ist das auch für Vermieter eine Sicherheit, weil Du damit auch für alle Pflichten aus dem Mietvertrages mit verantwortlich bist.

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Wenn es einen Mietvertrag gibt muss der auch die Mietdauer oder Mietzeit (befristet oder unbefristet)beinhalten. Bei unbefristet greifen dann die gestzlichen Kündigungsfristen. Mein Sohn besitzt auch Studentenwohnungen in Kassel und einige davon sind auch an Einzelpersonen (kein Studium)vermietet.

Es könnte aber durchaus sein, dass dieses Objekt nahe Uni vielleicht mit Fördermitteln gebaut wurde. Aber selbst dann müsste die Voraussetzung" Student"

im Mietvertrag stehen. Somit kann der Vermeiter nur mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen gemäß Mietvertrag, wenn kein befristeter Mietvertrag.

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Steuerlich über die Einkommensteuererklärung ist da nicht viel Spielraum.

Absetzbar über außergewöhnliche Belastung ist ein gezahlter Unterhalt an bedürftige Personen, was ja hier vorliegen könnte, aber die Ausgaben bei außergewöhnlichen Belastungen werden dann erst berücksichtigt nach Belastungsgrenze, die vom Einkommen abhängig ist.

Die bessere steuerliche Berücksichtigung wäre dann eine Unterhaltszahlung an geschiedene/getrenntlebende Ehepartner, weil diese in den Sonderausgaben berücksichtigt werden.

In wie weit dann ein Unterhaltszahlung an die Mutter in Frage käme, wage ich nicht zu beurteilen.

Unabhängig von einer Steuerersparnis über Einkommenssteuer gibt es da sicherlich auch Alternativen (wie BSV für Kinder ....).Ich denke mal das es da hier noch Vorschäge/anregungen gibt.

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Ich würde sagen Nein, obwohl ja eindeutig festgestellt wurde, dass diese Gebühr nicht rechtens war, also die Banken eigentlich das Teil kostenfrei zur Verfügung stellen müssen, weil dieses Verfahren unter anderem aus sicherheitstechnischen Gründen von den Banken selbst eingeführt wurde.

Also ich habe nichts für meinen Generator bezahlt und er funktioniert ja bei allen Banken, also wirst Du das Teil irgendwann wieder mal brauchen.

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Der Arbeitnehmer haftet genau so wie der Arbeitgeber-nur die Strafgelder sind oft unterschiedlich,d.h. der Arbeitgeber muss die ganzen Sozialbeiträge(werden geschätzt) nachbezahlen, Lohnsteuer e.t.c-dann geht es weiter mit Verfahren wegen Steuerhinterziehung,wegen Pflichtverletzung gegenüber der Sozialversicherung und gegenüber allen meldepflichtigen Ämtern (Berufsgenossenschaft)-also kurz gesagt,es wird teuer.80% der Verfahren gegen den Arbeitgeber kommen auch auf den Arbeitnehmer zu (Steuerhinterziehung,Versicherungsbetrug)-also lass die Finger davon. Solltest du schon reingerasselt sein, so kommt es darauf an, in wie weit du bewusst schwarz gearbeitet hast, also hast du gewusst, dass keine Abgaben erfolgten, hast du gedacht es war ein Freundschaftsdienst gegen ein Taschengeld..... u.s.w. - da könnte ich jetzt noch stundenlang schreiben, aber geholfen ist dir damit nicht... also schwarz bringt nichts als Ärger ein.

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Du kannst auf jeden Fall Wohngeld beantragen, Das ALG wird wie Einkommen bewertet und wenn das einkommen zu gering ist kann man Wohngeld beantragen. Den Antrag schnellstens ausfüllen, denn es gibt erst Geld ab Antragsdatum. Es kann auch geprüft werden, ob zusätzl. Anspruch auf Hartz 4 besteht-denn wenn dein Einkommen+Wohngeld abzgl. der Mietkosten weniger als der Mindesbedarf ergibt kommt Harz4 ins Spiel.(je nach Anzahl der Fam.-Mitglieder) Noch was. Auch bei Wohngeldantrag wird das einkommen aller Personen im Haushalt angerechnet.

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Hallo Andre, nun mach es Die doch nicht so schwer, es sei denn du hast höhere Ausgaben wie Einnahmen? Also bleibe 2009 bei der Kleinunternehmeregel und ab 2010 bist du autom. in der Regelbesteuerung. Es macht also absolut keinen Sinn eine Steuer aus einem Mehr-Ertrag ohne zwingenden Grund selber zu bezahlen.. dann kannst du es auch für nen nützl. Zweck spenden. Also du musst unter keiner Grenze bleiben-es läuft alles wie von selbst. 2009 Kleinunternehmer und ab 2010 eben Regelbesteuerung mit monatl UsT-Vorauszahlungsplicht f. 2 Jahre. Gutes Gelingen

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