Antwort
Lieber andre1280, die Einkommensgrenze von 17.500 EUR bezieht sich auf den Umsatz des Vorjahres. Da Dein Umsatz in 2008 unter dieser Grenze lag UND in 2009 die 50.000 EUR Grenze voraussichtlich nicht überschreiten wird, kannst Du 2009 problemlos weiterhin als Kleinunternehmer nach §19 USTG optieren. Ein unterjähriger Wechsel macht überhaupt keinen Sinn, wenn Du Privatkunden hast. Du müsstest ab Beginn des Jahres von allen vereinnahmten Entgelten auch rückwirkend 19% abführen, da es sich immer um Bruttoentgelte handelt.
Grüße von der Finanznixe