Wasserrohrbruch. Zahlt die Gebäudeversicherung den Mietausfall?
Hatte einen Wasserschaden in der Küche. Dadurch konnte der Mieter die Küche zum Teil nicht nutzen. Hierfür bekam er eine Mietminderung. Kann ich die Mietminderung von der Gebäudeversicherung zurück verlangen? Zweite Frage: Mieter ist auszegezogen. Nun kann ich wegen dem Wasserschaden der seit 1,5 Monate rapriert und getrocknet wird nicht vermeiten. Es fallen 2 Monate Miete weg. Kann ich den Mietausfall von der Gebäudeversicherung verlangen?
3 Antworten
Die Gebäudeversicherung zahlt bei Unbenutzbarkeit von vermieteten Wohnungen den Mietausfall für maximal 12 Monate und bei Unbenutzbarkeit der eigenen Wohnräume: der ortsübliche Mietwert für maximal 12 Monate.
Ja, auch Mietminderungen wegen eines Versicherungsschadens werden vom Gebäudeversicherer übernommen.
Allerdings kennen wir Deinen Fall ja nun ganz genau und ich habe den Eindruck, dass Du ein echtes Schlitzohr bist: Die Wohnung steht doch nicht nur deswegen so lange leer weil es einen Wasserschaden gab. Hast Du nicht zeitgleich das Bad völlig neu kacheln lassen? Das hatte doch mit dem Versicherungsschaden nichts zu tun. Wie willst Du denn das Deiner Versicherung erklären?
Dann setz Dich ans Telefon und informiere den Versicherer auch über diesen Schaden. Hoffe für Dich nur, dass man Dir aus der ja offenbar recht späten Meldung keinen Strick dreht. Es gibt im Versicherungsrecht den für den Versicherungsnehmer sehr unschönen Begriff der "Obliegenheitsverletzung". Man muß immer alles ohne schuldhaftes Zögern melden. Dein Versicherer ahnt ja garnicht, welch dramatische Ausmaße der Wasserschaden hat. Was ich allerdings nicht ausschließen kann, ist, dass man Dir dann einen Gutachter ins Haus bzw. in die ETW schickt. Habe ich selber erlebt und die Ergebnisse sind dann oft überraschend.
Ergebnisse sind dann oft überraschend.
Zur Überraschung kann z. B. gehören: nicht nur die sofortige Ablehnung der Schadensanmeldung,sondern auch noch die Vertragskündigung.
Ich glaube im übrigen auch nicht, dass dem Gutachter die Arbeiten im Bad verborgen bleiben und er daraus seine Schlüsse zieht. Selbst wenn das nur eine Woche gedauert haben sollte, so könnte die Wohnung nach üblicher Handhabung deswegen einen ganzen Monat lang nicht vermietet werden.
Wem interssiert das Bad. Die Tür dazu kann man schließen. Verstehe Deine Bedenken nicht. Habe auch die Heizkörper erneuert. meinst Du wirklich das interessiert jemanden? Es steht ja nicht drauf: Gerade eben erneuert!
Automatisch zahlt keine Wohngebäudeversicherung, es kommt immer auf die Bedingungen und Klauseln des konkreten Vertrag an.
Allerdings kann die Versicherung auf eine zeitnahe Schadensmeldung bestehen, dies scheint bei Dir nicht geschehen zu sein. Schon alles etwas seltsam.
Eine zeitnahe Meldung konnte nicht gemacht werden, da niemand wußte woher die Feuchtigkeit in der Küche stammte. Das hat sich erst mit der Zeit und bei näheren Erforschungen geklärt.
Hallo, apropo Schlitzohr. Die Sanierung des Wasserschadens dauert schon über 6 Wochen und dauert noch an. Also dauert die Sanierung über 2 Monate. Die Renovierung vom Bad dauerte 1 Woche. Was interessiert das die Versicherung was ich in der Zeit in meiner Wohnung mache? Wird sie auch nicht erfahren!. Daher habe ich auch nichts zu erklären.