Wasserrohrbruch unter Dusche wahrscheinlich wegen Rohrreiniger. Wer zahlt die Kosten?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

nur bei unsachgemäßer Handhabung (10fach zu hoch dosiert oder echte konzentrierte Säure statt Rohrreiniger verwendet, ...).

Hat der Mieter Rohrreiniger verwendet und laut Herstellerangaben angewendet, so ist:

  • entweder der Rohrreiniger Hersteller in haftung zu nehmen, wenn sein Produkt solche Schäden verursacht
  • oder der Vermieter, da die Mietsache (genauer der Rohr) wohl einen Mangel hat bzw. gehabt haben musste und zu alt / zu porös war

PS: Man kann das aber auch zum wohle des Vermieters über die Haftplicht des Mieters laufen lassen - kommt auf den einzelfall drauf an.