Was passiert mit Mieteinnahmen nach dem Todestag?
Im Testament ( noch nicht eröffnet, aber bekannt) werden 3 Kinder bedacht , darunter erbt einer alleine das Haus, wovon ein Zimmer vermietet ist. Wem gehören nun die Mieteinnahmen bis zur Testamentseröffnung? Allen gemeinsam oder dem, der das Haus erben wird?
- Gleiche Frage bez. der Zinseinnahmen, die nach dem Tod auf das Konto eingehen ( auch das Depot erbt nur einer)
1 Antwort
Hauseigentum und Mieteinnahmen gehen bereits mit dem Erbfall (Tod) auf den bzw. die Erben über. Die Testamentseröffnung hat diesbezüglich keine Bedeutung.
Die von Ihnen genannte Formulierung im Testament ist missverständlich, da man kein "Haus erben" kann. Es könnte sich um eine Erbengemeinschaft mit Teilungsanordnung oder Vorausvermächtnissen handeln, oder aber auch um einen Alleinerben und Vermächtnisnehmer (die Geschwister). Insoweit müsste das Testament ausgelegt werden.
Für das Depot und die Zinseinnahmen gilt das Gleiche.