Gab es eine Verpflichtung des Verstorbenen zur Zahlung der monatlichen Beiträge an den Bruder?

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Der Erwerb ist insoweit unproblematisch. Allein in der Übernahme der Tilgung nur durch einen Käufer/Eigentümer ist gegebenenfalls schenkungsteuerrelevant.

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Die 100.000 Euro Differenz zwischen Kaufpreis und Marktwert stellen eine Schenkung da. In Betracht kommt eine Ausgleichungspflicht gem. § 2050 bzw. 2052 BGB, falls beide Kinder erben. Wird der Hauskäufer/Beschenkte später Alleinerbe, kommen auch Pflichtteilsergänzungsansprüche in Betracht (§ 2325 BGB). Letztere verringern sich sukzessive und verschwinden nach 10 Jahren.

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