Hobby Liebhaberei Dienstleistung Gewerbeschein?
Ältere Hundebesitzerin ist nicht mehr in der Lage Gassi zu gehen. Ich würde das drei mal am Tag mal 365 Tage,gern auch das Trimmen, die Fell.-Augenpflege und Fütterung übernehmen. Inclusive wenigtens 4 mal im Jahr zum Tierarztbesuch und den Einkauf für das Dosen.- Frischfutter erledigen.Dafür möchte ich gern 9,00 Euro fürs tägliche Gassigehen, mal 30 Tage = 270,00 Euro, Tierarztbesuch a 10,00 Euro mal 4 = 40,00 Euro. Fellpflege und Einkauf im Monat für 15,00 Euro. Trimmen 4 x im Jahr a 30,00 Euro. das sind dann im Monat ca. 300,00 Euro. Mir wäre damit sehr geholfen und der alten Dame auch. Sie hat einen Betreuer und hat nur eine kleine Rente sodass noch andere Dinge eine Rolle spielen. Nun sagt mir der Betreuer, das es eine Förderung geben würde,ich ihm eine Rechnung über meine Tätigkeit ausstellen soll, weil er diese Ausgaben gegenüber den Gericht nachweisen muss. Dazu, sagt er mir muss ich ein Gewerbe anmelden - weil diese Tätigkeit eine Dienstleistung ist und ich ein Einkommen habe. Ich bin EU-Rentner und habe nur ca. 1300.00 Euro Einkommen. Das Gassi gehen würde ich als Hobby oder Liebhaberei ansehen und nicht als gewinnbringendes Einkommen das noch gemeldet werden muss. Wer kann mir da weiterhelfen , oder einen guten Rat geben? Vielen Dank im Vorraus LG.R.
1 Antwort
Du darfst als EU - Rentner ( volle Erwerbsminderung) 450 € hinzu verdienen. Die ältere Dame könnte Dich doch offiziell als Minijobber bei der Minijobzentrale eventuell als Haushaltshilfe anmelden.
Somit geht alles seinen geregelten Weg und der Betreuer hat eine Bescheinigung über Deinen Verdienst.
Die Minijobzentrale informiert gerne darüber, wie Ihr das handhaben sollt und wenn es klappt, darfst Du auf keinen Fall vergessen, der Rentenversicherung mitzuteilen, dass Du einen Minijob ausübst.
Du darfst diese Tätigkeit ausüben, bist aber zur Meldung verpflichtet.
Eindeutig die beste Lösung wenn es bei einer Kundin bleibt.
DH