Großhandel einkaufen und an Kunden weiterverkaufen wie rechne ich die Steuer?
Hallo, ich habe ein kleines problem welches ich irgendwie nicht bewältigt bekomme. Ich besitze ein Gewerbe wo ich mittlerweile Produkte vom Großhandel einkaufen kann und diese zur ergänzung meiner Dienstleistung auch anbiete. Kurz: ich nähe Kleidung und kaufe die Ausrüstung die ich nicht nähe, beim Großhändler ein, damit das Outfit komplett ist.
Meine Frage ist: Wenn ich jetzt für 79€ EK --> 94,01€ mit Steuer den Großhandel bezahlt habe und ich es meinem Kunden mit kleinem Gewinn für 110€ weiter verkaufe, habe ich ja einen Gewinn von 15,99€ gemacht. Wie schreibe ich jetzt meine Rechnung, Ich schreibe Endsumme 110 €, muss ich jetzt auch draufschreiben was das Teil Netto gekostet hat also dann -19% = 20,90 € Netto, so steht das ja immer auf Rechnung die ich von Geschäften bekomme wenn ich nciht beim Großhändler einkaufe.
Kann mir jemand helfen?
3 Antworten
Wenn Du zum Bruttopreis von 110,-€ verkaufst, hast Du einen Gewinn von 13,44 gemacht. Auf Deiner Rechnung steht dann Kaufpreis 110,-€ -beinhaltet 19% MWSt (17,56).
Oder Du verkaufst für 130,90 , dann beinhaltet der Bruttopreis 20,90 MWSt und Du hast einen Gewinn von 31,-€ gemacht.
Das kommt darauf an, ob Du umsatzsteuerpflichtig bist oder nicht.
1. Wenn Du umsatzsteuerpflichtig bist, ist Dein Brutto-Verkaufspreis 119%. Durch 119 mal 100 ist Dein Netto-Verkaufspreis und durch 119 mal 19 ist die abzuführende MwSt. In dem Fall kannst Du über die Umsatzsteuererklärung/Umsatzsteuervoranmeldung aber auch die Vorsteuer abziehen.
Also 110,-€ Verkaufspreis bedeutet netto 92,44 und MwSt. 17,56
Gewinn ist 92,44 minus netto-einkaufspreis 79,-€
Umsatzsteuer eingenommen beim Verkauf 17,56, bezahlte Vorsteuer 15,01. Abzuführen an das Finanzamt ist die Differenz von 2,01€.
2. Wenn Du nicht umsatzsteuerpflichtig bist, sind Netto- und Brutto-Verkaufspreis gleich. In Deiner Buchhaltung schreibst Du also nur den Einkaufspreis (94,01) als Ausgabe und den Verkaufspreis (110,-€) als Einnahme auf.
Aber Dir fehlen wirklich grundlegende Kenntnisse.
Wenn Du von der Kleinunternehmerreglung Gebrauch machst, weist Du natürlich keine Mehrwertsteuer auf Deiner Rechnung aus. Und dann beträgt Dein Gewinn tatsächlich 15,99 Euro.
Bei Dir mangelt es an grundlegenden Kenntnissen um ein Gewerbe auszuüben. Suche Dir einen fachkundigen Berater (meist ist dies ein Steuerberater) und dieser dröselt dann erst einmal auseinander was für Dich zutrifft.
Übst Du Dein Gewerbe hauptberuflich aus oder nur nebenher? Wie sieht es mit der Krankenversicherungspflicht aus? Welche Umsätze erzielst Du mit Deinem Gewerbe? Trifft bei Dir die Kleinunternehmerregelung zu oder hast Du darauf verzichtet. Wovon bestreitest Du Deinen Lebensunterhalt?
Es geht doch Deine Kunden nichts an, was Du bezahlt hast.
Da komm ich irgendwie nicht ganz mit..... wie rechnest du das?