Was ist mit dem Boden wenn wir den vor Einzug selber verlegen?

2 Antworten

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Wenn man bei Laminat oder Klick-Parkett gleich ein paar Kartons mehr kauft, kann man den durchaus wieder neu verlegen - Teppichboden eben auch, wenn die Größe paßt und auf (nur in dem Fall sinnvolle) Vollverklebung verzichtet wurde .

Wäre der Boden in gutem Zustand und entspäche dem Geschmack der Nachmieter, kann man ihn doch zum Kauf anbieten - wie eine EBK :-)

Denkbar auch, daß der VM Interesse zeigt - eine Wohnung mit Boden ist meist besser anzubieten :-)

Andernfalls hättest du den Boden leider zu entfernen, wenn der VM das verlangt (Rechtsgrund: Rückbaupflicht).

Und das machen viele VM so, um sich die Pflicht, alle 10 Jahre auf eigene Kosten einen neuen Bodenbelag auszulegen, so er den mietvermietet war, eben zu ersparen :-O

G imager761

Du darfst den Boden bei Auszug wieder entfernen. Darauf kann der Vermieter bestehen.

Für dich eine schlechte Verhandlungsposition beim Auszug. Deshalb solltest du das Thema vorher ansprechen. Sprich mit deinem Vermeiter, ob er den Boden verlegt oder ob er sich daran beteiligt. Es wäre auch denkbar vertraglich zu vereinbaren, dass der Vermieter dir den Boden nach x-Jahren ablöst oder es zu lässt, das der Boden in der Wohung bleiben darf.