Darf ich die Einbauküche des Vermieters (die nicht Teil der Mietsache ist) durch eine neue ersetzen?
Hallo,
wir haben uns vor ein paar Monaten dafür entschieden eine neue Küche in unsere Mietwohnung einbauen zu lassen. Derzeit befindet sich in der Mietwohnung die Einbauküche des Vermieters, welche nicht zur Mietsache gehört. Der Vermieter verfasste eine extra klausel, welche beinhaltet, dass der Vermieter eine Einbauküche zur Verfügung stellt, mit einem Herd/Ofen und einer Spülmaschine welche wir nutzen dürfen. Die Spülmaschine ist allerdings nicht vorhanden.
Die jetzige Küche hat keine Spülmaschine und Mängel wie undichte Stellen in der Arbeitsplatte und das Spülbecken hebt sich von der Arbeitsplatte ab.
Da wir die Küche selber zahlen, müsste die Küche demnach auch uns gehören. Der Vermieter weigert sich jedoch das an zu erkennen und möchte eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag abschließen, um für sich selbst keine Aufwendungen und Kosten zu haben. Unter anderem beinhaltet diese Zusatzvereinbarung, dass wir dem Nachmieter die Einbauküche nicht weiter verkaufen dürfen oder ausbauen und wieder mitnehmen, sondern dass diese in der Wohnung bleiben muss und am ende dem Vermieter gehört.
Sprich, wir werden vom Vermieter sehr benachteiligt. Unsere eigene Küche, welche wir zahlen, soll in dieser Wohnung bleiben und an den nächsten Mieter KOSTENFREI übergeben werden, da die Küche nach unserem Auszug laut der Zusatzvereinbarung dem Vermieter gehört, da die jetzige Küche ja noch vollfunktionsfähig ist und man diese seiner Meinung nach nicht ersetzen müsste.
Welche Rechte haben wir? Können wir seine alte Küche ausbauen und so lange lagern, bis wir ausziehen wir möchten ihm unsere Küche nicht überlassen, die wir selbst zahlen werden. Oder muss er die Küche selber zu sich nehmen, da sie nicht Teil der Mietsache ist. Darf unser Vermieter uns verbieten, die Einbauküche an den nächsten Mieter zu verkaufen? Oder Zusatzvereinbarungen erstellen welche wir unterschreiben müssen mit der Forderung, falls wir eine Küche haben wollen dann nur wenn wir seine Zusatzvereinbarung unterschreiben.
(Wir haben keine Zusatzvereinbarungen unterschrieben!)
Danke im Voraus für Hilfreiche Antworten.
MfG
2 Antworten
Die einzige Alternative ist, dass ihr die jetzige Küche des vermieters ausbaut, lagert und bei eurem Auszug genauso wieder einbaut. Denn ihr müsst den Zustand wieder herstellen, wie ihr ihn bei eurem Einzug vorgefunden habt. Der Vermieter selbst muss gar nichts wieder zu sich nehmen.
Eine gestellte Küche, die ihr schäbig findet, wäre für jemand anderes vielleicht ausreichend. Ein Spülbecken, welches sich von der Arbeitsplatte abhebt, kann man mit Silikon aus dem Baumarkt wieder neu verfugen. Ja ich weiss, es ist dann immer noch kein Augenschmaus. Sonst müsst ihr fragen, ob der Vermieter die Mängel beheben kann oder selbst eine neue Küche stellt. Kann dann aber natürlich sein, dass es wieder so eine Sperrholz-Billigküche wird, die euch nicht gefällt
Die Küche des Vermieters stellt ihr in den Keller und bei Auszug wieder nach oben