Muss ein Bodenbelag drin bleiben bei Auszug?
Hallo wir ziehen demnächst aus unsere Wohnung aus. Wir hatten die Wohnung damals mit einen uralten zum teil verschlissenen Teppich, der in der Wohnung lag übernommen. Wir hatten aber natürlich bei Einzug den Boden erneuert mit Laminat. Nun meine Frage: Der Vermieter meinte wir dürfen das Laminat nicht mit nehmen, da wir die Wohnung damals mit Teppichboden übernommen hätten. Das heißt es war bei Einzug ein Bodenbelag drin und wenn wir ausziehen, müssen wir auch einen Bodenbelag drin lassen. Sagte er. Stimmt das?
3 Antworten
Den vorhandenen Bodenbelag raus reißen, beim Auszug den neuen Bodenbelag mitnehmen und die Wohnung "nackt" zurücklassen funktioniert tatsächlich nicht. Der Vermieter hat grundsätzlich einen Anspruch auf Wiederherstellung des alten Zustands.
Je nach Zustand des alten Bodenbelags stellt sich aber die Frage, ob es nicht am Vermieter gewesen wäre, diesen auszutauschen, in diesem Falle wäre eine Kostenerstattungspflicht über die GoA denkbar (§ 539 Abs. 1 BGB). Das lässt sich im Nachhinein aber nur noch schwer beurteilen.
Das Sinnvollste wäre, der VM würde euch für den neuen Boden eine Ablöse zahlen.
Aber warum sollte der VM das tun? Er hat Anspruch auf eine Wohnung mit Bodenbelag.
Im dem Zustand, in dem sich der vorherige Bodenbelag befand. Werterhöhende Maßnahmen sind ja letzten Endes im Interesse des VM.
Grundsätzlich hast du natürlich Recht. Nur ist der TE hier in einer denkbar schlechten Verhandlungsposition, denn der Bodenbelag liegt ja jetzt nunmal drin und es wird denkbar schwierig hier notwendige Nachweise für eine Werterhöhung zu liefern. Ich bleibe dabei, dass die Aussichten auf eine Ablöse eher mau sind.
Auch wenn der Bodenbelag alt war, drin war einer.
Also müsst ihr die Wohnung mit Bodenbelag zurück geben, klar.
Sollte damals Teppich dokumentiert worden sein, dann könnte es der Vermieter darauf anlegen, dass er wieder einen Teppichbelag zurück haben möchte.
Also lehnt euch nicht zu weit aus dem Fenster, sonst kann der Vermieter euch noch ärgern!
Natürlich. Wenn er es drauf anlegt und ihr ihn nicht gefragt hattet, ob Laminat rein darf, darf er sogar verlangen dass wieder ein Teppich gelegt wird. Ähnlich dem, der drin war.
Aber warum sollte der VM das tun? Er hat Anspruch auf eine Wohnung mit Bodenbelag. Klar kann man fragen, aber ich als VM wäre da wenig kompromissbereit. Und ich kenne auch sonst keinen VM, der Ablöse für etwas bezahlt, auf das er einen Anspruch hat.
Das Kind ist hier schließlich schon in der Brunnen gefallen, als der Mieter den Bodenbelag eigenmächtig ausgetauscht hat.