Vormieter verweigert die Schlüsselübergabe, was kann ich tun?
Hey an alle.
Wir haben folgendes Problem und ich wollt gern eure Meinung dazu hören.
Ich habe ein Haus gemietet, das Mietvserhältnis beginnt am 01.01.2021. Die Vormieter haben ordentlich gekündigt zum 31.12.2020.
Folgende Situation : Die Vormieter sind ausgezogen, haben mündlich vereinbart die Schlüsselübergabe am 19.12 zu machen, damit wir schon früher ins Haus können. Zwischenzeitlich sind die Vormieter auf die Idee gekommen von uns Geld zu verlangen weil wir ja früher ins Haus wollen. Ich sagte dann, dass sie das mit dem Vermieter klären müssen, sich bei ihm die anteilige Miete wieder holen sollen und wir dann an den Vermieter unsere anteilige Miete gerne bezahlen. Denn ich kann ja nicht wissen ob sie überhaupt die Miete überwiesen haben( bestehende Mietschulden). Dieses verneint der Vormieter und droht bei nicht Zahlung von unserer Seite die Schlüssel nicht der Vermieterin oder uns zu geben.
Was können wir jetzt machen bzw. Die Vermieterin? Sie sagte wir sollen am 31.12. Das Schloss aufbohren und die Schlösser tauschen. Ist das rechtens so?
Eine zweite Frage habe ich jetzt auch. Wenn das alles rechtens ist, kann ich dann meinen jetzigen Mieter sagen, dass ich die Wohnung ihm am 01.01.2021 an ihm übergebe oder muss ich wirklich am 31.12 um 0:00 ausziehen?
Bitte hilft mir ich bin am verzweifeln. Auf Kulanz bis um 01. Hier zu bleiben ist nicht drin, denn unser Vermieter sieht nur das Geld und interessiert sich nicht für uns. Hier geht es nicht nur um mich sondern auch um mein Kind.
5 Antworten
Selbstverständlich müssen euch die Vormieter ihre Wohnung nicht kostenfrei überlassen. Erstattet Ihr Ihnen nicht 12/30 der bereits bezahlten Dezembermiete, zieht ihr dort eben nicht am 19.12. ein.
Warum sollte der Vermieter da mitmischen wollen? Er hat seine Miete von den ausziehenden und bekommt sie ab Januar von den nachfolgrenden Mietern völlig stressfrei.
Dein Übergabetermin bestimmt sich durch wirksame Mietvertragsregelung oder dem Gesetz. Du erzeugst dir deinen eigenen Stress unnötigerweise selbst, und zwar nicht zu knapp: Wie unbedarft ist das denn, spätestens bis 9 Uhr am 01.01. Übergabe der geräumten, besenreinen Wohnung hinbekommen zu wollen? Genau diese Übergabe am ersten Arbeitstag zu üblichen Geschäftszeiten nach Beendiguing des Mietverhältnisses schuldest du dem alten Vermieter dem Gesetz nach. Oder ein Nutzungsersatz i. H. einer Monatsmiete, wenn sie um 9:30 Uhr nicht nahtlos weitervermietet werden könnte :-O
Von umfänglichem Schadensersatz, wenn der Nachmieter weg. gescheiterter Übergabe fristlos kündigt, rede ich schon garnicht...
Und wie schaffts du es, an einem Tag einzuziehen und wenigstens dein Bett aufzustellen? Stellst du erst die Möbel hin und dekorierst, gar renovierst später drumherum?
Ist das dein erster Umzug?
Dann empfehle ich dir dringend, den Mietern mitzuteilen, ihr Angebot doch anzunehmen, einen Termin für Schlüsselübergabe gegen Barzahlung mit Quittung zu vereinbaren und die Schlüssel abzuholen.
Und ab 19.12. jeden Tag dort ein Zimmer zu dekorieren, ggf. zu renovieren und einzurichten. Schlafzimmer und Küche sind das letzte, was man in der alten Wohnung abbaut und das erste, was man in der neuen aufbaut.
Diese Eskalation hast Du ja selbst verursacht. Von mir würdest Du die Schlüssel auch nicht vorzeitig bekommen, wenn Du nicht die anteilige Miete zur Übergabe mitbringen würdest.
Der Vormieter hat ja gar keine Handhabe, einen Teil der Miete vom Vermieter zurück zu erhalten, da sein Vertrag noch bis zum 31.12. läuft. Und er hat auch weder ein Interesse daran noch eine Pflicht, die Wohnung vor Vertragsende am 31.12. zu übergeben. Es sei denn, er würde 41% bis 50% der Miete von Dir erhalten.
Ich glaube, Du hast hier unberechtigte Ängste. Womit Du Dir ungeahnte Probleme einhandelst.
Schlauer wäre es wohl, sich doch noch mit dem Vormieter zu einigen.
Suche Dir eine Umzugsfirma die am 30/31.12.2020 Deine Wohnung ausräumt und am 02. oder 04..01.21 Den Umzug in die neue Wohnung vornimmt. Denn der Mieter in Deinem neuen Domizil sitzt am längeren Hebel, da er sowohl bis Jahresende seine Miete gezahlt hat und nicht auf eine Ersatzwohnung angewiesen ist. Dein neuer Vermieter kann zwar auf den Vormieter Einfluß nehmen, aber zwingen kann er ihn zu nichts. So geht es halt, wenn man aus Sparsamkeitsgründen keine ausreichende Überlappung einplant.
Was will Dein Vermieter machen? Er kann Dich nicht auf die Strasse setzen!! Ärgerlich wäre es natürlich für Dich, wenn Du bei v erspätetem Auszug noch Miete bezahlen müsstest. Ist das Haus denn schon frei? Dann kann Dein künftiger Vermieter ja das Schloß auswechseln lassen.
Mein jetziger Vermieter macht natürlich mega Druck. Ich weiß nicht was er vor hat. Natürlich würde ich auch die Miete für 1 zwei 2 Tage zahlen aber er verlangt das wir am 31. Ausziehen.
Darf unser zukünftiger Vermieter das Schloss auswechseln lassen? Ich habe gelesen, daß es Hausfriedensbruch und Einbruch sei.
Ich verstehe das Problem nicht. Ihr habt zum 1.1. Ne Bude gemietet, wollt aber ohne Gegenleistung schon vorher rein? Und die Miete dafür soll der Vormieter zahlen? Du bist ja ulkig.
Der Vermieter kann dir die Bude gar nicht früher vermieten, weil er sie bis dahin ja bereits anderweitig vermietet hat. Und nu soll er für deine akrobatischen Kunststücke bürgen? N Teufel wird er tun, wenn er nur halbwegs schlau ist.
Aber ist euer kram. Viel Erfolg...
Ich glaube du hast nicht den ganzen Text gelesen. Ich will nicht ohne Gegenleistung einfach so da rein. Aber ich möchte nicht den Vormietern das Geld geben, sondern den Vermieter. Und die Vormieter sollen sich das Geld vom Vermieter von Ihrer Dezember Miete wieder holen. Kann ich den wissen, ob sie die Miete für Dezember überhaupt überwiesen haben? Was ist denn wenn ich das ohne Vermieter mache und sie den Schlüssel trotzdem nicht raus rücken? Geld weg und keiner kann dagegen angehen.