Sperrzeit vom der Agentur für Arbeit
Hallo zusammen!
Also, wie in der Überschrift schon zu erkennen ist, habe ich grade eine eher unangenehme Erfahrung zu meistern. Ich schildere euch erstmal die Situation und komme dann zu meiner Frage.
Am 21.Jan. habe ich einen Termin bei meiner Sachbearbeiterin verpasst. Kurz darauf kam dann eine Einladung für den 30.Jan., bei dem ich mich über mein Meldeversäumnis äußern musste. Die Dame mit der ich die Unterhaltung führte, erklärte mir dann, das sie meine schriftliche Äußerung an meine Sachbearbeiterin weiterleiten wird, diese mir einen neuen Termin zusendet und dann enscheidet ob ich eine Sperrzeit verhängt bekomme. Ein paar Tage später, am 4.Feb.(bis hierher noch keine Leistungen für Jan. erhalten) erhielt ich dann eine erneute Einladung von meiner Sachbearbeiterin zum 18.Feb.! Erschrocken über den späten Termin rief ich bei der Hotline der Agentur für Arbeit an (0,42ct/min aus dem Mobilnetz). Der "nette" Herr am anderen Ende erklärte mir dann, dass ich die Sperrzeit von 7 Tagen bereits bekommen habe und mir die entsprechende Summe am Ende des Monats von den Leistungen abgezogen wird. Als ich ihm erklärte das ich aber meine Leistungen für Jan. noch gar nicht erhalten habe und selbstverständlich Rechnungen zu zahlen habe, stellte er fest, das der Zahlungsausgang an mich in der Leistungsabteilung auch noch gar nicht bearbeitet wurde. Er machte einen Dringlichkeitsvermerk und mehr konnte er nicht für mich tun.Bis hierher auch noch keinen schriftlichen Bescheid über iwelche Sanktionen. Am 9.Feb erhielt ich dann endlich ein Schreiben von der Leistungsabteilung datiert mit dem 07.02. In diesem steht, das die Sperrzeit vom 22.01.-28.01.!!! aufgrund von Meldeversäumnis verhängt wurde und ich "in Kürze" meine restliche Leistung nachgezahlt bekomme. Heute haben wir den 12.02. und ich habe immer noch ein unbrauchbares Konto.
Nochmal die Zusammenfassung der Daten
21.01. versäumter Termin
30.01. Termin zur Erklärung des Meldeversämnis
04.02. Einladung von SB zum 18.02.
05.02. Gespräch Hotline
09.02. Schreiben der Leistungsabteilung datiert 07.02. Sperrzeit vom 22.01.-28.01.
12.02. Immernoch Mittellos
Meine Frage: 1. Ist das alles so rechtens? 2. kann ich der ARGE entstandene Mahnkosten in rechnung stellen?
Ich habe den Termin versäumt, ja mein Fehler, aber ich kann mir nicht vorstellen das die "Strafe" so rechtlich ok ist...Ich bin ALG 1 Empfängerin, habe bis märz 2012 5 Jahre lang bei der Firma Schlecker gearbeitet, dann 6 Monate einen Vorbereitungskurs für die Externenprüfung zur Kauffrau im EH besucht, dies mit einer herausragenden Note bestanden und unterschreibe bereits am 20.02. einen neuen Arbeitsvertrag. Ich bin nicht faul und ruhe mich nicht auf dem Rücken anderer Leute aus und werde behandelt als hätte ich ncihts anderes im Sinn als auf der Couch zu liegen und ´mich aushalten zu lassen.
Entschuldigt diesen langen Beitrag, meine Zeichen sind fast aufgebraucht, aber ich bin verzweifelt und hoffe irgendjemand hier kann mir helfen!
Vielen Dank Jess
2 Antworten
Im Prinzip kann bei einem Meldeversäumnis gemäß § 159 Abs.6 SGB 3 eine Sperrfrist von einer Woche auferlegt werden:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__159.html
Insofern ist das nicht zu beanstanden und ich vermag aus der Sachverhaltsschilderung auch keine Entschuldigungsgründe zu entnehmen.
Nicht richtig ist aber, dass man die übrige Leistung bislang nicht angewiesen hat. Ich würde schriftlich die ausstehende Zahlung anmahnen.
Das Meldeversäumnis kann ich auch nicht mit einem "wichtigen Grund" entschuldigen. Das war mein Fehler und da gibt es nichts zu rütteln.
Jedoch ist die Umsetzung des Leistungsentzugs das, was auch meiner Meinung nach nicht richtig sein kann, demnach danke für den Rat mit der Anmahnung.
Ich vermute, Du hast eine Sperrzeit von einer Woche gemäß § 144 IV SGB III wegen Verstoß gegen eine Meldeauflage erhalten. Bei ALG I - Bezug und diesem Delikt ist das die "Höchststrafe". Mehr geht gesetzlich nicht.
Vgl. auch hier: http://www.sozialleistungen.info/arbeitslosengeld/arbeitslosengeld-sperrzeiten.html
Was mich ein wenig wundert, da Du ja ab 03/12 schon ALG I beziehst, ist der Umstand, dass die Zahlung offensichtlich zur Gänze eingestellt wurde. Da fehlt jegliche Begründung.
Tipp: Aktuellen Kontoauszug vom Bankautomaten holen. Nicht telefonieren - sondern persönlich beim Sachbearbeiter vorsprechen.
Der wird sich höchstwahrscheinlich auf die Leistungsabteilung berufen und den pünktlichen Zahlungsausgang proklamieren.
Da dein Kontoauszug etwas anderes sagt, kannst Du nun darauf bestehen, dass dir die Zahlungsanweisung der Leistungsabteilung nachgewiesen wird. Das machen die ungern, da es ein wenig Aufwand bedeutet ...;-) Ist die Zahlung tatsächlich noch nicht angewiesen kannst Du die Sofort-Auszahlung eines Teilbetrages verlangen.
Die Sperrzeit hast Du damit jedoch zementiert. Ein Entgegenkommen des Sachbearbeiters ist fast ausgeschlossen.
Ggf. nimmt der Sachbearbeiter aber seine Sperrzeitentscheidung wieder zürück, wenn Du trifftige Gründe für ein Nichterscheinen zum Termin anführen kannst. (z.B. unaufschiebbarer Arztbesuch, Todesfall in der Familie, oder, ganz originell, Du warst auf dem Weg zum Termin musstest aber bei einem Unfall Erste Hilfe leisten ...) Ab und zu soll auch die Tränendrüse oder ein entwaffnendes Lächeln geholfen haben ..;-)
Hilft das alles nicht und bleibt es bei der Sperrzeit hilft evtl. nur noch der fristgerechte Einspruch gegen den Bescheid zur Sperrzeit. Wird dieser abschlägig beschieden, was wahrscheinlich ist, kannst Du nur noch gegen diese Ablehnung vorm Sozialgericht klagen.
Bis das dann verhandelt und beschieden wird hast Du jedoch deine Probezeit beim neuen Arbeitgeber locker hinter dir.
Vielen Dank für diese umfangreiche Antwort!
Mein Meldeversäumnis kam zwar durch privaten Stress, jedoch "ohne wichtigen Grund" zustande. Das war mein Fehler und die Sperrzeit ist demnach berechtigt, was ich auch nicht anfechten möchte.
Jedoch ist- wie ich hier zum Glück bestätigt bekomme- der bisherige Ablauf und die Umsetzung der Sperrzeit nicht berechtigt.
Was mir wichtig ist, ist OB und WIE ich die unnötig entstandenen Kosten wie Mahngebühren, Rückbuchungsgebühren etc. der Agentur für Arbeit in Rechnung stellen kann. Immerhin lief meine Sperrzeit "nur" vom 22.01.-28.01. und wir haben heute bereits den 12.02.....