Wann muss ein auslandskonto in die steuererklärung?
Hallo,
Wann muss ein auslandskonto in der steuererklärung angegeben werden?
4 Antworten
Ein Auslandskonto muss nicht in die Steuererklärung.
In die Einkommensteuererklärung gehören Einkünfte/Einnahmen.
Da die meisten Länder inzwischen einen Informationsaustausch haben, sollte man mit diesen Angaben aber genau sein, also auch Summen eintragen die nicht zu einem steuerpflichtigen Einkommen führen.
Nur nach Deinen Angaben hattest Du hier seit ca. 4 Jahren keinen Wohnsitz mehr (die Meldeklamotte mal außen vor), also gibt es keine Verpflichtung hier eine Steuererklärung abzugeben.
Entschuldige bitte, aber langsam wird es langweilig.
Wenn Du in der Türkei, den USA, Brasilien, oder Maili Einkünfte hast (wenn wir das Land kennen würden, wäre es einfacher), sind diese erstmal dort Einkommensteuerpflichtig.
In Deutschland nur, wenn Du einen Wohnsitz hast.
Einwohnsitz ist nicht eine Meldeadresse und ein Gästezimmer bei den Eltern, sondern eine eigene Wohnung mit Küche und WC.
Nur dann könnte hier theoretisch eine Steuerpflicht bestehen, oder ein Progressionsvorbehalt. Nichts an Deinem Sachverhalt gibt Anlass zu so einer Annahme.
Also, gib Ruhe, es ist keine Steuererklärung in Deutschland fällig.
Hast du denn Ìnlandskonten in der Steuererkläung ?
Solange es keine Zinsen gibt nichts anzugeben.
Ich habe weder in Deutschland noch im Ausland irgendwelchen Zinserträge , dividenden , Wertpapiere oder Mieteinnahmen oder sonst etwas !!!
Das selbe gilt auch hier im Ausland. Solche Erträge habe ich weder hier noch dort
Hallo
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Wenn dort Einnahmen erzielt wurden, die nicht dem inl. Kapitalertragsteuerabzug unterlegen haben und oberhalb des Sparerpauschbetrags liegen.
Nein wurden keine Einnahmen erzielt.
Ich lebe auch im Ausland, dass schon seit etwa 4 einhalb Jahren aber habe mich erst jetzt im august aus Deutschland offiziell abgemeldet.
Logischerweise habe ich daher hier im Ausland ein konto. Ich arbeite hier die steuern werden hier daher schon abgeführt ( doppelbesteuerungsabkommen ) . Zusätzliche Einkünfte aus Deutschland gibt es keine
Das Doppelbesteuerungsabkommen ist im Jahr des Wegzugs nur dann relevant, wenn du weiterhin deutsche Einkünfte hast.
Ansonsten hat das DBA hier gar nichts zu suchen.
Im Jahr des Wegzugs musst du zwingend eine deutsche Steuererklärung abgeben, wenn du bis zum Wegzug inländische Einkünfte und nach dem Wegzug ausländische Einkünfte hattest.
Das hat aber, wie gesagt, nichts mit einem DBA zu tun.
Aber doch auch nur wenn diese Einkünfte im selben steuerjahr waren oder?
Beispiel:
Im Jahr 2015 habe ich in Deutschland gewohnt und gearbeitet. Ende des jahres, also Dezember 2015 bin ich ausgewandert . Im Ausland habe ich allerdings erst begonnen zu arbeiten im Jahr 2016 Februar.
Das sind doch 2 verschiedene quatale?
Auch mein ausländisches Gehalt aus unselbstständiger Arbeit ? Also angestelltengehalt ?
Oder geht's hier um diese kapitalerträge, Zinserträge, Mieteinnahmen ect ?