Was tun, wenn man als Honorarkraft die Steuer ID anstelle der Steuernummer angegeben hat?
Hallo liebe Gemeinschaft,
ich habe Momentan ein echt schlechtes Gefühl, was meine Finanzen angehen. Seid 2017 arbeite ich in einem Verein als Honorarkraft. Seid her hat mein monatlicher Verdienst die 450€ Marke im Schnitt nie überschritten (übers Jahr gesehen). Ich habe auf meine Rechnungen immer die ID angegeben , da ich dachte, dass ich auf Minijob Basis arbeite und keine Steuernummer benötige. Jetzt habe ich ein schlechtes Bauch Gefühl, denn Ich würde gerne eine Steuernummer beantragen und weiß nicht genau, wie ich dem Finanzamt mitteilen soll, dass ich schon seid 2017 als Honorarkraft tätig bin, jedoch mit voller überzeugun, dass ich auf Minijob Basis arbeite. Könnt Ihr mir bei dem Schlamasel etwas aushelfen und vllt Tipps geben? Wie sieht es da mit den Steuern aus? Und kann man Rückwirkend für die Jahre eine Steuererklärung machen? 2017 - 2020
Angaben zur Tätigkeit:
- Ich arbeite in einem Förderverein als Nachhilfe für Schüler/innen an Schulen
1 Antwort
Sie brauchen sich darüber keine Sorgen zu machen, Sie können einfach nach der Steuernummer fragen, und man wird sie Ihnen geben. Man wird Sie nur nach Ihrer Belegung fragen und ob Sie Religionssteuer zahlen wollen. Wenn Sie einen Minijob haben, brauchen Sie sich über die Steuer keine Sorgen zu machen, weil sie steuerfrei ist. Ich denke, es ist in Ordnung, wenn Sie ihnen sagen, dass Sie Nachhilfelehrer sind.
"Prinzipiell genießen Personen, die als 450-Euro-Jobber tätig werden die gleichen Rechte, wie andere Arbeitnehmer. Gesetzlich geregelt ist die geringfügige Beschäftigung unter anderem im Teilzeit– und Befristungsgesetz (TzBfG). Mit der Einführung des Mindestlohns und des Mindestlohngesetzes (MiLoG) haben auch Minijobber ein Anrecht darauf. Wenn Unternehmer also 450 Euro Jobber einstellen, sollten sie bedenken, dass deren maximale monatliche Arbeitszeit dadurch beschränkt wird. Beim aktuellen Mindestlohn von 9,35 € pro Stunde (2020) wären dies bei einer vollständigen Ausschöpfung der Einkommensgrenze etwa 48 "Arbeitsstundenhttps://www.betriebsausgabe.de/wiki/450-euro-job/
Jedes Recht ist dasselbe, nur nicht steuerpflichtig :)
Wenn Sie einen Minijob haben, brauchen Sie sich über die Steuer keine Sorgen zu machen, weil sie steuerfrei ist.
Hat er doch nicht, wie er schreibt. Er ist von Anfang an Honorarkraft und eben kein angestellter Minijobber.