Hallo, ich nehme an, dass als Händler dem Finanzamt detailiert über jedes Produkt erzählen muss woher es gekommen ist und wohin es gegangen ist.
In der Regel muss man also 2 Rechnungen festhalten, Einkauf und Verkauf.
Allerdings gibt es aber Ausnahmen: -Artikel wird auf dem Postweg beschädigt und muss ersetzt werden -Verkäufer möchte dem Verkäufe einen weiteren Artikel als Werbegeschenk schicken -Käufer wideruft und schickt ein Artikel zurück.
Die Frage ist: Wie muss ich mit diesen Ausnamen umgehen? Reicht es dem Finanzamt, dass ich die Fälle zähle und die Anzahl nenne oder muss ich es konkret nachweisen z. B, in dem ich die Nachricht des Käufers, der darüber klagt, dass die Ware defekt angekommen ist, speichern?
Vllt ist es noch sinnvoll zu erwähnen, dass ich die Ware per DP Brief ohne Nachweis verschicke.
Vielen Dank für die Aufklärung!
LG Raza12