Vorsätzlich falschen Kaufpreis bei Küchenablöse genannt -was tun?
Hallo zusammen,
ich bin vor 1 Monat umgezogen. Der neue Vermieter meinte, dass ich die Einbauküche jedoch vom Vormieter mit übernehmen müsste. Da mir die Whg sehr gut gefallen hat, und die Küche auch erst ca 4 Monate alt war (bei meinem Einzug dann 7 Monate), habe ich zugestimmt. Der Vormieter nannte mir einen Kaufpreis von 5.500,- €, zzgl. kleineren Extras wie Mülleimer/Wasserhahn/Leiste usw.. wir haben uns dann auf 4.000,- € geeinigt. Selbstverständlich war der Kaufpreis, also die genannten 5.500,- € Grundlage für meine Verhandlung. Seit dem Einzug habe ich den Vormieter, welcher nur 1 Tür weiter gezogen ist (!!!), darum gebeten mir die Rechnung und alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Er hatte jedes Mal eine andere Ausrede und hat mich auch fast schon beschimpft, warum ich denn so paranoid sei und was ich mir davon erhoffen würde, wenn ich die Rechnung bekäme!?!? Das war schon sehr seltsam. Da er sich weiterhin vehement geweigert hat, er hätte keine Zeit sich um so einen Dreck zu kümmern usw, habe ich den Vermieter mit eingeschaltet. Die beiden haben sich immer gut verstanden, und sind immer noch in Kontakt. Ja, jetzt habe ich die Rechnung endlich bekommen - und der Kaufpreis betrug nicht 5.500,- , sondern 4.450,- € !!! Er hat mich also einfach über den Tisch gezogen und mich belogen! Kein Wunder also, dass er mir die Rechnung nicht zeigen wollte. Ich habe ihn darauf angesprochen, dass er sich um 1.000,- € "vertan" hat, und wir darüber reden müssen. Aber er streitet alles ab und meint, es gäbe hier nichts zu bereden, und die Sache sei gelaufen.
Er wohnt nur 1 Tür weiter, und der Gedanke, dass er mich so dreist belogen und eiskalt betrogen hat, ist unerträglich. Habe ich rechtl. Chancen den zu viel gezahlten Betrag zuzrück zu fordern? Denn, ich hätte niemals 4.000,- € für eine 7 Monate alte Küche gezahlt, die nur 4.450,- € gekostet hat. Das ist in meinen Augen ein glasklarer Betrug, oder täusch ich mich da?
Vielen Dank im Voraus für eure Tips / Ratschläge
5 Antworten
Habe ich rechtl. Chancen den zu viel gezahlten Betrag zuzrück zu fordern?
Nein .... Du hattest vor Übergabe des Kaufpreises ausreichend Möglichkeit Dir die Kaufquittung zur Küche vorlegen zu lassen.
Eine Küche ist kein Auto - d.h. man kann sich ja nicht vorab über den Wert informieren oder eine vergleichbares Angebot einholen. Bei einem Auto kann man das, anhand Alter, KM-Stand, Marke usw usw.. aber eine Küche kann man für 500,- oder 5.000,- € oder 15.000,- € bekommen. Und bei einer neuen Küchen, die damals nur 4 Mo alt war, ist es selbstverständlich, dass man die Rechnung mit übergibt. Wg. Garantie usw.. "Gekauft wie gesehen" mag bei alten Küchen stimmen, aber ich denke nicht dass es bei neuen Küchen zutrifft. Zumal ich a.) auch trotz vorheriger Besichtigung nicht einschätzen kann, ob die 4.000,- € berechtigt sind oder nicht, und b.) der Verkäufer/Vormieter nicht einfach irgendeinen Fantasie-Preis nennen kann?!?!? Wir sind ja hier nicht auf dem Basar irgendwo im Dschungel.
Natürlich hätte man den Verkaufswert der Küche anhand des Kaufbelegs erfahren können, bevor man ein Angebot über 4.000 EUR akzeptierte und den vereinbarten Kaufpreis bezahlte.
Dich ärgert doch nur deine eigene Naivität und dann schlägt man eben auf andere als Lügner und Betrüger ein statt sich seine eigene Unbedarftheit einzugestehen.
Nur versteht eben niemand warum: Hättest du den Preis nicht akzeptiert, wäre die Wohnung an einen anderen Interessenten vermietet worden, der 4.000 EUR nicht fantasievoll, sondern angemessen fand. Nicht für die Küche an sich, aber die Wohnung mit ihr - aber ich fürchte das kapierst du immer noch nicht.
Mag schon sein. Aber ich habe es ja schriftl. von ihm, dass die Küche 5.500,- € gekostet hat. Damit hat er eindeutig gelogen. Und da er ja gleich nebenan umgezogen ist, hatte ich ihm vertraut. Der Vermieter hatte mir immer wieder beteuert, was für ein "toller und netter Kerl und Mieter" er doch sei. Somit hatte ich keinen Anlass misstrauisch zu sein.
Aber ich habe es ja schriftl. von ihm, dass die Küche 5.500,- € gekostet hat. Damit hat er eindeutig gelogen.
Aus moralischer Sicht mag du das so sehen. Aus juristischer Sicht kannst du daraus aber eben keinen Honig saugen. Du zahlst die 4.000 EUR gleich oder nach Mahnbescheid oder Zahlungsklage um deftige Prozesskosten erhöht mit dem Risiko, das du die Wohnung wieder verlassen musst, dennoch.
Falls das nicht klar ersichtlich war - ich habe die 4000,- € bereits gezahlt. ICH habe mich an die Abmachung gehalten. ER nicht. Trotzdem danke.
Vielen Dank für den Tip! Habe dort eine Antwort vom Anwalt erhalten - es handelt sich hier um eine arglistige Täuschung und ich kann ihn lt. § 123 bgb zivilrechtl. verklagen...
Nun wird im Vertrag aber nicht gestanden haben, dass die Küche zu 72% des ursprünglichen Anschaffungspreises verkauft wird, oder?
Du hast jetzt 90% des Anschaffungspreises bezahlt. Das ist nicht soviel Ersparnis, wenn Du Dir für das Geld eben auch eine Küche nach Deinem Geschmack hättest kaufen können, klar. Aber dafür hast Du viel Arbeit und Zeit gespart, konntest direkt einziehen und 450,-€ gespart.Ich würde mich einfach wieder abregen.
Der einzige, der trotzdem Verlust gemacht hat, ist der Vormieter.
Danke -aber eine Küche verliert schon nach dem Einbau bereits 20% (!!!) an Wert. Und innerhalb 1 Jahres bereits 24% an Wert. Somit habe ich mit 90% definitiv zu viel gezahlt, UND wurde auch noch belogen. Obwohl wir jetzt direkte Nachbarn sind. Und dass er auszieht und seine Küche nicht mitnehmen kann / will ist nicht meine Schuld. Also mein Mitleid für "seinen Verlust" hält sich jetzt wirklich in Grenzen.
Ja, mich würde das auch ärgern, wenn ich belogen werde. Das ändert aber nichts daran, dass Du keine Kaufpreisquote mit ihm vereinbart hast, sondern einen Kaufpreis.
Nein. Du hast genau das bezahlt was dir die Küche wert war. Was ist daran nur nicht zu kapieren?
Wenn Du meinst, es mit Lügnern und Betrügern zu tun haben, wenn du etwas kaufst, weil man dir einen hohen Rabatt verheißt, als Neupreis auf Angabe des der reguläre UVP hereinfällst, den der VK selbst natürlich nie bezahlt hat hast du ein Problem mit deiner Naivität, nichts Justitiables :-O
Wenn jemand einfach so für 4k ne Küche verkauft ist das so. Wäre schwer daran was zu machen.
Wenn der Verkäufer aber behauptet, der Neupreis hätte deutlich über dem tatsächlichen Preis gelegen, so ist das ein Vortäuschen falscher Tatsachen mit dem Ziel der Bereicherung auf kosten des Käufers. Damit klarer Straftatbestand nach StGB 263
Wenn der Verkäufer aber behauptet, der Neupreis hätte deutlich über dem tatsächlichen Preis gelegen, so ist das ein Vortäuschen falscher Tatsachen mit dem Ziel der Bereicherung auf kosten des Käufers. Damit klarer Straftatbestand nach StGB 263
Hanebüchen rechtsirriger Blödsinn. Da gäbe es täglich zehntausende Strafverfahren wegen Betrugs bei allen (Teppich-)Händlern mit "Streichpreisen" oder Kaufleuten, deren Ware mit UVP ausgezeichnet oder beworben ist :O
Totaler Käse. In keinem deiner Beispiele wird eine falschaussage getätigt.
Auf welchem Planeten lebst du denn? Jeder Orientteppichhändler wirbt mit gestrichenen Mondpreisen als Streichpreise und beim WSV werden extra Etiketten mit Hersteller-UVP mit Rottiftgestrichenem an die Ausverkaufware geheftet, um dem Kunden satte Rabatte vorzugaukeln.
Weder der Anschaffungspreis noch Beibringung einer Rechnung war Gegenstand eurer Abmachung, für die besichtigte Einbauküche 4.000 EUR zu zahlen.
Hier kam durch deine Annahme eines Angebotes ein Kaufvertrag zustande, den der Verkäufer notfalls kostenträchtg einklagen kann.
Da wahrheitsgemäße Anschaffungskostenangaben keine vorvertrglich Pflicht sind und daher auch keine Täuschung, von dir Lüge und Betrug genannt sind noch ein Wucherpreis verlangt wurde, liegt hier schucht ein Irrtum in der Sache vor der dir anfällt :-O
Nur am Rande: Da der Vermieter eueren Mietvertrag nur unter dem Vorbehalt schloss, dass die Küche übernommen wird, droht Anfechung und sofortiger Auszug, wenn der der Vormieter rügt, dass die Küche noch nicht bezahlt und damit vereinbarungsgemäß abgekauft wurde :-O
Und wozu? Die vereinbarten 4.000 EUR zahlt sie trotzdem, weil sie diesem Angebot eines Kaufpreis nach Besichtigung und Verhandlung zustimmte.
Sie hat ihre Zusage eben nicht vom Anschaffungspreis 5.500 EUR oder Vorlage der Kaufrechnung abhängig gemacht.