Mein Expartner zieht, er möchte mich anzeigen wenn ich den Abschlag nicht zurück zahle. Kann er das machen?
Hallo
Ich habe mich im April 2021 von meinem Partner getrennt, er ist in den Monat bei mir ausgezogen.
Als wir im März 2020 in die Wohnung gezogen sind haben wir einen Abschlag von 2.200 Euro an die Vormieter gezahlt. Er 1.100 und ich 1.100. Dies habe ich mit den vormietern schriftlich festgehalten. Ich stand allein im Mietvertrag.
Jetzt möchte er nach Auszug seinen Anteil des Abschlages(1.100€) zurück gezahlt bekommen und droht mir mich anzuzeigen wenn ich es ihm bis (seine Worte : Morgen) nicht überweise. Kann er dies überhaupt machen? Hat er ein Recht auf den Abschlag den wir damals gemeinsam gezahlt haben?
Danke für eure Hilfe
4 Antworten
Ihr habt Sachen vom Vormieter übernommen und dafür bezahlt. Halbe/Halbe. Dementsprechend gehört die Hälfte der Sachen die ihr übernommen habt ihm.
Ergo müsst ihr euch Einigen. Du kannst ihn auch Auszahlen. Allerdings hat er ein Jahr mit dir zusammen gewohnt, daher sind die Sachen entsprechend abgenutzt. Man rechnet bei Möbeln und co mit einer Haltbarkeit von 10-20 Jahren. Daher würd ich ihm an deiner Stelle 900 € anbieten oder die Hälfte der Sachen, die ihr übernommen habt.
Wo will er Dich denn anzeigen? Und wegen was? Egal wie das läuft, eine Straftat liegt da nicht vor. Im Gegenteil, er läuft Gefahr, sich wegen Erpressung strafbar zu machen, wenn er sagt Du musst zahlen, sonst zeigt er Dich an.
Also alles heiße Luft.
wie berlina76 hier schon schreibt, gehört ihm die Hälfte. Er muss sich mit Dir einigen, was Du für seinen Teil zahlen willst. Dabei müsst ihr Euch nicht am damaligen Kaufpreis orientieren. Du kannst auch 100 Euro bieten, wenn Du meinst. Ansonsten kann er die Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft an den Sachen verlangen. Das ist aufwändig und teuer. Da müsst ihr so eine Art Versteigerung veranstalten und einen Käufer suchen. Da wird wohl nicht viel Geld dabei rauskommen.
Also zunächst Mal zeugt "anzeigen" schon von völliger Ahnungslosigkeit. Ich sehe hier keine Straftat, wenn dann geht es um einen zivilrechtlichen Anspruch den er gegen dich hat.
Für was war der Abschlag denn? Im gehört jetzt die Hälfte dieser Dinge. Aber ein Recht darauf dass du sie ihm abkaufen musst sehe ich nicht. Und falls ihr euch einigt dann sicher nicht auf den gleichen Betrag, immerhin wurde die Wohnung 1,5 Jahre auch von ihm genutzt.
Den Abschlag hat er für die Küche bezahlt für den Boden als auch Kleinigkeiten die in der Wohnung montiert waren (Regalbretter,Badezimmerschrank usw).
Ja, grundsätzlich hätte er einen Anspruch, das ist nur gerecht.
Aber "Anzeigen" und "Sofort" ist Blödsinn. Wenn du es dir nicht leisten kannst, dann zahlst du eben später oder in Raten.
Straftat ist es nicht.