Ist es rechtens, das mein ehemaliger Vermieter Geld abziehen kann für Lampen, die der Vormieter hat hängen lassen?
Hallo! Situation ist folgende: Beim Einzug in meine ehemalige Wohnung hingen Lampen, die die Vormieterin (die ihr gehörten!!) nicht mehr wollte. Habe bis auf 3 Stück, die restlichen wegschmeissen müssen, da kaputt gegangen. Nun bin ich ausgezogen und der Vermieter macht nun Stress und will von den 1000 Euro Kaution 100 Euro abziehen für die fehlenden Deckenlampen. Auf meinen Vorschlag ( da ich diese ja nicht mehr habe) ihm andere zu besorgen incl. Birnen, will er nicht eingehen. er will die alten haben sonst keine. Wie kann ich jetzt vorgehen..kann ich überhaupt irgendwas tun?
2 Antworten
Die Frage ist, in welchen Besitz die Lampen nach Auszug des Vormieters gegangen sind. Bist du Eingezogen und hast Auslöse für die Lampen gezahlt oder hat der VM die Wohnung samt Lampen den VorM abgenommen. Im ersten Fall gehören die Lampen dir, im zweiten Fall dem VM. Ergo mußt du im zweiten Fall die Lampen Finanziel ersetzen. 30 € je Lampe finde ich eigentlich ok. Du hättest während des Wohnens es sofort melden müssen, das die Lampen kaputt gegangen sind und der VM hätte sie ersetzen müssen, wenn es seine waren. Jetzt im Nachhinein lässt sich natürlich nicht Nachweisen, was an den Lampen kaputt war und wer dafür aufkommen müsst. Sie sind nicht da, du hast sie entsorgt, also mußt du zahlen.
wie kann ich das dem VM klarmachen? Gibt es da eine gesetzliche Richtline worauf ich mich beziehen kann?
Achso..die Lampen waren wirklich alt..90-er Jahre-Edelstahl-strahler..mit allergrößter Sicherheit nichts mehr wert, nur zum verschenken noch ok gewesen.
Das war damals alles nur mündlich als ich die Wohnung übernommen habe im Beisein der Vormieterin und des Vermieters. Ein Übergabeprotokoll gab es nicht , allerdings steht im Mietvertrag was davon, das beim Auszug die Wohnung in ihrem ursprünglichen Zustand versetzt werden muss, daher ggf. wiederherstellen. Aber ob gebrauchte Lampen dazugehören die dem VM nicht gehören, ist jetzt so die Frage.
Werden diese Lampen als Vermietereigentum im Wohnungsübergabeprotokoll Deines Einzuges aufgeführt?
Wenn "nein", dann kann der Vermieter sie Dir nicht berechnen.
Wenn "ja", dann kannst Du allenfalls Deine Vormieterin um Stellungnahme bitte, dass sie Dir diese Lampen überlassen hat und nicht dem Vermieter.
Nein, ersetzen muss man sie nicht, nur den Zeitwert erstatten. Und der könnte sich auch in Richtung 0 bewegen.