Gewerbe Abmeldung, Wohn und Geschäftshaus privat nutzen?
Habe ein Wohn und Geschäftshaus (Gaststätte) und möchte das Gewerbe abmelden und die Räume privat nutzen. Was kommt seitens des Finanzamtes auf mich zu.
2 Antworten
Wenn Du die Räume privat nutzt, müssen sie aus dem Betriebsvermögen entnommen werden. Die Entnahme geschieht zum Teilwert, also dem Wert, den ein fremder Dritter bei Erwerb des gesamten Gewerbebetriebs für die Gewerberäume bezahlen würde. Der Buchwert der Räume kann abgezogen werden, dieser kann aber durchaus nur 1 € betragen. Der Entnahmegewinn ist steuerpflichtig. Es kommen ggf. Freibeträge und Steuervergünstigungen in Frage, weil ja der gesamte Betrieb aufgegeben werden soll, das hängt auch vom Alter ab oder davon, ob Du erwerbsunfähig bist.
Du solltest diese Frage Deinem Steuerberater stellen, der kennt Deine Verhältnisse und Deine Zahlen und kann das alles für Dich berechnen.
Woher sollen wir das wissen, völlig ohne Zahlen?
Auf jeden Fall passiert folgendes, Du schließt Deinen Betrieb. Du machst eine Abwicklungsbilanz. Alle betrieblichen Gegenstände, wozu auch das Gebäude, oder zumindest ein Gebäudeteil gehört, werden zum Teilwert entnommen, soweit sie nicht verkauft, oder verschrottet werden.
Dabei wird ein Aufgabegewinn entstehen, dessen Höhe nur Du kennen kannst und daraus natürlich eine entsprechende Steuerschuld.
Du wirst so eine Operation ja wohl nicht durchführen, ohne vorher einen Steuerberater zu fragen.