Muss ich Strafe zahlen wenn ich eine Nebentätigkeit erst rückwirkend beim Finanzamt anmelde?
Ich habe seit Januar eine Nebentätigkeit, bin aber noch nicht dazu gekommen diese beim Finanzamt anzumelden. Muss ich Strafe zahlen wenn ich sie nun rückwirkend anmelde?
1 Antwort
Wenn Du dich als Gewerbetreibender betätigt hast, könnte eine Anzeige von einem Wettbewerber kommen, wenn Dein Betrieb nicht bei der stadt gemeldet ist.
Das Finanzamt meldet sich praktisch dann, wenn man sich dort anmeldet (bei freiberuflicher Tätigkeit), oder wenn man das Gewerbe anmeldet.
Hat man die Gewerbeanmeldung nciht rechtzeitig abgegeben (oder seine freiberufliche Tätigkeit nicht beim Finanzamt angezeigt), dann gibt es nur Ärger, wenn dadurch die rechtzeitige Erhebung der Steeurn verhindert wird.
Also innerhalb eines Vierteljahres macht das Finanzamt keine Ärger. Bei freiberuflern (ohne Umsatzsteuer), oder bei Gewerbetreibenden, die nach § 19 keine Umsatzsteuer zahlen, reicht es für das Finanzamt, wenn man es mit der Jahreserklärung meldet.
Wie gesagt, das Problem ist ggf. das Gewerbeamt.