Also ich kenne eine Plattform, wo es ähnlich abläuft. Dort aber ist der Betrag, den der Kunde letztendlich zahlt ausgewiesen inkl. Provision&Co, auch die MwSt, sofern du welche erhebst und dort eingibst, ist ausgewiesen. Ich denke es ist auch bei deiner Plattform so, da solltest du mal genauer hinschauen. Es kann auch sein, dass deine Plattform etwas problematisch ist... Ich meine so eine Plattform kann ja fast jeder betreiben. Nur der Aufbau/die Abrechnung kann fasch sein, weshalb du hier deine Frage reinschreibst. :) Ansonsten hat LittleArrow das schon ganz gut erklärt.
Was meinst du mit "Schlusstermin zu diesem Verfahren"? War das Insolvenzverfahren dann beendet oder ist das ein Termin zur Forderungsanmeldung? Denn während des Verfahrens kann ja noch was kommen.. Danach etwas abwarten. 18.06. ist ja noch garnicht so weit her...
Die Amex ist i.d.R. teurer als die Konkurrenz. Sonst funktionieren sie alle sehr ähnlich. :) Die Akzeptanz und die Bekanntheit ist bei Amex geringer als bei VISA und MC.
Alles relativ. Für dich als Verkäufer wäre die Überweisung am sichersten, da der Käufer es schwerer hat ggf. sein Geld zurück zu bekommen. Für den Käufer aber wäre die Lastschrift am sichersten, da er diese problemfrei zurückgeben kann. Bei PayPal ist es eher ausgeglichen. Wenn du etwas versendest, solltest du eine Sendungsnummer haben. Denn wenn der Käufer das Geld zurückholen will, stellt er erstmal einen Antrag online. (Geht automatisch mit paar Klicks) Dann wirst du von PayPal aufgefordert die Sendungsinformationen anzugeben also auch die Sendungsnummer. Dann entscheidet PayPal ob das Geld zurück gebucht wird oder nicht. Und wenn du neuen Account bei PayPal eröffnest, wird es einige Tage dauern diesen zu verifizieren und das Guthaben auf dein Konto auszahlen zu lassen.... ^^
Im B2B Geschäft bist du eine juristische Person, kein Mensch im eigentlichen Sinne, auch nicht Arbeitnehmer (vorausgesetzt es besteht keine Scheinselbstständigkeit). :) Also gilt der Vertrag. Demnach müsstest du Vertragsstrafe wohl zahlen. Allerdings gibt es hierzu entsprechende Versicherungen, die diese Kosten im Falle eines Falles übernehmen.
Soweit ich weis geht es nicht rückwirkend. Nehmen wir hypothetisch mal an die Bank ist verpflichtet die laufenden zu stornieren wenn der Kunde verstorben ist und es keinen Erbfall gibt. Dann aber wäre die Bank erst ab dem Tag zum Storno verpflichtet an dem die Bank Kenntnis über seinen Kunden erlangte. Ansonsten schließe ich mich wfwbinder an.
Und wie bekommst du deine neue Anschrift auf deinen Ausweis? Das muss dort vor Ort gemacht werden. Gib dem Bekannten eine Vollmacht und deinen Ausweis. Dann ist gut. :)
Schwer zu sagen, dazu müsste man wissen, wie ein "Grexit" finanziell genau abgewickelt wird. Dazu aber liegen mir keine Informationen vor. Ich gehe davon aus, dass es zu unseren Lasten gehen wird, da die Gläubiger ungern auf ihr Geld verzichten. Wie wir es spüren, kann ich auch nicht sagen, es sind noch zu viele Möglichkeiten vorhanden. Da Griechenland aber wirtschaftlich betrachtet eher schwach ist, wären Auswirkungen hier in Deutschland eher gering. Mit der Zeit wird es sicherlich auch anderen Staaten schlecht gehen, wenn nicht dauernd mehr "geleistet" wird oder neue Wirtschaftsregionen annektiert werden, die Wachstumspotential haben oder Strategisch wichtig sind. Ein kleines Beispiel wäre z.B. die Ukraine oder Iran. :)
Eigentlich nicht. Er muss einen angemessenen Unterhalt zahlen. Wenn er die neue Unterhaltshöhe kennt, kann er die Summe auch selbst anpassen. Mehr kann ich nicht sagen, da ich nicht weis, wie es zu den laufenden Unterhaltszahlungen kam. Wenn er freiwillig zahlte, dann wäre es am einfachsten für ihn die Summe zu kürzen.
Stelle einfach einen Antrag, verlieren kannst du da nicht viel. Problematisch könnte deine Schule sein, aber evtl. zeigt dein Sachbearbeiter Verständnis, wenn die Schule abends ist und dich nicht daran hindert eine Vollzeitstelle anzunehmen. Stelle zugleich auch einen BAföG Antrag wegen deiner Schule. Ich kenne deine Schulart nicht, aber wenn BAföG genehmigt wird, sollte es auch reichen dich NUR auf die Schule zu konzentrieren. Und das Geld sollte dann auch reichen. Ggf. kannst du dann neben BAföG Wohnhilfe etc. beantragen. Ich kann deiner Frage nicht zu viel an deiner Situation entnehmen und jeder Fall kann anders sein. Wer nichts beantragt, bekommt auch nichts... ^^
Ich denke da ist Griechenland zu unbedeutend, als es zu ausgeprägten Veränderungen führt. Egal ob der DOW dann zulegt oder nachgibt, es bleibt kurzfristig und wird sich in wenigen Tagen wenn nicht sogar Stunden anpassen, so nach dem Motto: politische Börsen haben kurze Beine...
Ja, steht dir zu, zumindest so wie ich deiner kleinen Frage entnehmen kann :). Du kannst den Umzug zusammen mit dem Hauptantrag beantragen, am besten eine vom neuen Vermieter ausgefüllte Vermieterbescheinigung vorlegen. Diese bekommst du als unpersönliches Blankoformular beim JobCenter.
Zur Wohnung wurde hier schon vieles sinnvolleres gesagt, hier bewegst du dich im Mietrecht. Die andere Frage ist, ob auch das JobCenter dem Umzug zustimmt. Bei dieser Zustimmung ist ausschlaggebend die Gewährung von Umzugskosten so wie die Höhe der Miete. Verbieten darf das JobCenter den Umzug generell nicht. Aber da findet Sozialgerichtsbarkeit Anwendung, daher denke ich, dass du dort weniger Bedenken haben solltest. Dennoch, mit dem JobCenter müsstest du ebenfalls sprechen...
Wie Mikkey schreibt, du musst es nicht unterschreiben... Es reicht, dass es dir zugestellt wurde. Für mich ist die Sache auch eindeutig. Die wollten den Vertrag verlängern, du hast abgelehnt, soweit alles rechtens... Im Grunde wäre das Schreiben was du erhalten hast überflüssig, da es hier keiner zusätzlichen Kündigung bedarf... Oder du verfährst so wie wfwbinder es schrieb...
Ja, das steht dir noch zu, ob nun als Darlehen oder Überzahlung...
Auch während der Ausbildung ist es möglich ALG2 als sog. Aufstockung zu beziehen. Jedoch ist es etwas komplizierter und hierzu müssen ggf. vorerst sog. vorrangige Leistungen beantragt werden, z.B. BAföG. Dann kommt es darauf an, wie du wohnst bzw. mit wem, z.B. bei deinen Eltern oder nicht etc...
Vermieterbescheinigung ist ausreichend. Der soll bitte alles eintragen, was eingetragen werden kann. Was nicht gibt, muss nicht eingetragen werden. Dies einreichen und fertig. Sollte Bewilligung verweigert werden, muss leider ein Widerspruchsverfahren eingeleitet und notfalls geklagt werden. Leider kommt es oft dazu. Da musst du nicht immer die Schuld haben, wenn etwas falsch läuft.
Ich denke nicht, dass der Begünstigte Erfolgt vor Gericht haben wird. Die Erben erben nur. Und wenn Beerdigungskosten beglichen sind, dann gibt es hierzu keine Schulden welche im Zusammenhang mit einer Beerdigung vererbt werden könnten. Und schließlich hat dafür eine Versicherung die Leistung erbracht. Und wenn er doch noch Glück haben sollte, was ich stark bezweifele, dann können nur angemessene Kosten eingefordert werden, egal wie teuer die Beerdigung war. Da gibt es bestimmte Regelungen, vergleichbar mit denen, auf die auch Sozialämter für die Beerdigungsfinanzierung zurückgreifen.
Ja, das musst du angeben und es wird angerechnet. Beim Unterhalt kann ich auf Anhieb leider nicht genau sagen, ob eine Versicherungspauschale von 30 Euro berechnet wird, die du behalten darfst. Beim Elterngeld und Betreuungsgeld ist es zumindest so.
Würde ich persönlich nicht empfehlen. Ich war dort sowohl als Kreditnehmer als auch als Anleger aktiv. Ich kann bestätigen, was hier von einigen bereits über das Risiko geschrieben wurde. Zudem kommt vergleichsweise niedrige Zinssatz, was das eigentliche Problem darstellt. Dieser ist immer niedriger als angegeben. Denn AuxMoney berechnet letztendlich diesen effektiv auf deine Restforderung. Je länger die Laufzeit, desto geringer wird der effektive Zins bzw. der nominale Zinsbetrag. Der Kreditnehmer zahlt natürlich den angebotenen Zinssatz bis zum letzten Cent. So verdient AuxMoney bzw. die Bank neben den Gebühren etwas dazu... :) Das läuft ja über die SWK-Bank. Das Geld für den Kreditnehmer kommt von der Bank, nicht vom Anleger. Das Geld der Anleger geht an die Bank...
Derzeit eher niedrig, aber du solltest bei dem jeweiligen Gläubiger bzw. Bank nachfragen. Einheitszinsen gibt es dort wohl nicht, ebenso wie in Deutschland auch. Allerdings wenn du in Deutschland lebst bzw. dein Einkommen in Euro beziehst, solltest du Wechselkurs berücksichtigen. Wenn der Euro gegenüber dem Franken nachgibt, wird dein Kredit insgesamt teurer. :)