Ich denke nicht, dass der Begünstigte Erfolgt vor Gericht haben wird. Die Erben erben nur. Und wenn Beerdigungskosten beglichen sind, dann gibt es hierzu keine Schulden welche im Zusammenhang mit einer Beerdigung vererbt werden könnten. Und schließlich hat dafür eine Versicherung die Leistung erbracht. Und wenn er doch noch Glück haben sollte, was ich stark bezweifele, dann können nur angemessene Kosten eingefordert werden, egal wie teuer die Beerdigung war. Da gibt es bestimmte Regelungen, vergleichbar mit denen, auf die auch Sozialämter für die Beerdigungsfinanzierung zurückgreifen.
"relativ" kann alles sicher sein, auch CFDs, Optionscheine, Futures, etc... :) Das "Relativ" stellt einen Bezug dar, aber auf was beziehst du "Sicherheit"? Je sicherer, desto weniger Ertrag. Aber mal anders gedacht; wie wäre es mit Bankentiteln? Anleihen/Aktien... Die Banken stehen an der Spitze der Nahrungskette, sind so gesehen sicherer als Staatsanleihen. Vorausgesetzt die Bank soll nicht mit Absicht aufgelöst oder verkauft werden. :) Z.B. Goldman Sachs? Ich kenne keine andere Bank, die in der Finanzkriese 08/09 Gewinne verbuchen konnte... In der Politik hat diese Bank ebenfalls großen Einfluss..
Ich habe den Verdacht, dass der Makler die Immobilie etwas zu hoch bewertet, damit Du im Falle eines Verkaufs ihn mit dem Verkauf beauftragst. Ob er dann den Preis erzielen wird, ist eine andere Frage... ^^ Aber dann wird es auch keine Rolle mehr spielen, weil er den Auftrag hat..
Ja, die Nummern werden neu vergeben aber nach einem bestimmten Zeitraum. Da Unterlagen in Deutschland für 10 Jahre aufbewahrt werden müssen, mag es auch sein, dass ein Konto nach Kündigung erst in 10 Jahren wieder neu vergeben wird.
Es ist zumindest aus logischer Sicht kaum möglich, dass die Konten einmalig sind, da die Menschen regelmäßig sterben sowie neu geboren werden. Dann müssten die Nummern schon bald unendlich lang sein, ist jedoch durch ISO Standards eingeschränkt.
Wenn ich mir den Ablauf an der Kasse richtig vorstelle, dann bin ich mir sicher, dass der andere Kunde für den Schaden aufkommen müsste. Es sei denn, mit dem Produkt also dem Farbeimer stimmte etwas nicht, aber das kann nur der Kunde selbst bezeugen. Ohne Anwalt wird es hier schwierig. Und wenn der Kunde in Bar bezahlt hat, dann fast aussichtslos....
Soweit ich weis ist es gesetzlich geregelt, dass alle Unterlagen mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden müssten. Bei den Banken ggf. länger.
Du kannst auch versuchen die Zahlungen einzustellen, wenn die Bank klagt, werden sie den Vertrag sicherlich schnell auffinden :) Dann weist du mehr, leider aber ggf. gegen Zusatzkosten und negative Schufa.. :)
Versuche mit der Bank zu reden irgendwie.. Aber es gibt ja günstige wasserdichte und feuerfeste Aufbewahrungsboxen z.B. für wichtige Unterlagen.. Sollte man immer haben :)
Wenn die Mutter des Kindes das Kind ohne Versicherungskarte behandeln lässt, dann muss sie das selbst zahlen. Wenn das Kind über deine PKV versichert ist und die Mutter die entsprechende Karte beim Arzt benutzt, dann müsste der Arzt es mit deiner PKV abrechnen. So wäre es üblich und rechtens. Ob du als Versicherungsnehmer belastet wirst, liegt an deiner PKV, das musst du mit denen klären.. :)
Anderenfalls müsstest du dafür sorgen, dass die Mutter das Kind über ihre Versicherung versichert, notfalls über Sozialgericht..
Wie kann man das Getriebe im Stand schrotten? Bei falschem Gang geht höchstens der Motor aus und es gibt kleinen Ruck. Da müsstest du schon auf der Autobahn mit 200 Sachen unterwegs sein und dann zu niedrigen Gang einlegen.. Aber auch da wage ich zu bezweifeln, dass es geschrottet wird...
Das dürfte nicht sein, bitte Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Du müsstest allerdings nachweisen können, dass es zur Schuldendeckung verwendet wird wie geplant. Nebenbei solltest Du mit der Versicherung sprechen, evtl. können die die Zahlungen direkt an die Bank leisten.
Es wird nur gepfändet, wenn der Gläubiger ein Titel gegen dich hat, in dem Fall aber bekommst du mit höchster Wahrscheinlichkeit keinen Kredit. Oder es wird nichts gepfändet, weil kein Titel vorliegt. So oder so, du brauchst dir keinen Kopf zerbrechen. ^^
Zu Carabella möchte ich ergänzen, dass es möglich sein müsste, dass das JobCenter die höchstmögliche Kosten übernimmt und Ihr den Differenzbetrag aus eigener Tasche zahlen müsstet. Es wäre nicht in Ordnung komplette Unterstützung zu streichen. Allerdings muss das JobCenter die Obdachlosigkeit verhindern. Das bedeutet, dass das JobCenter die Wohnkosten vollständig an den Gläubiger zahlt und den erhöhten Betrag mit Eurem Regelsatz verrechnet.