Vermietung als geteilte Eigentümer?

3 Antworten

Wie hat man das überhaupt zu verstehen? Hat eine Aufteilung in Wohneigentum stattgefunden? Wenn ja, besteht ohnehin keine Notwendigkeit zur gemeinschaftlichen Vermietung. Jeder Wohneigentümer vermietet die ihm gehörenden Einheiten.

Wenn das Eigentum am Haus nicht aufgeteilt ist, sind alle Eigentümer Miteigentümer nach ihren Miteigentumsanteilen.

Eine OHG zu gründen mach keinen Sinn weil man als privater Vermieter kein Kaufmann ist.

Es besteht eine BGB-Gesellschaft und da wäre schon wünschenswert, wenn in einem Gesellschaftervertrag Rechte und Pflichten konkretisiert werden.

OHG ist Qutsch und bringt nur Kosten.

Ich würde zu dem Steuerberater gehen udn es beraten.

Die sache ist aus meiner Sicht nämlich eher eine Frage der Finanzierung, als eine der Verteilung.

Wenn B weniger Möglichkeiten der Finanzierung hat, ist es anders, als würde B 2/3 übernehmen können.

  1. Version: Wenn die Haushälften schon in ETW aufgeteilt wären, kauft B einfach 2 udn A nur eine. Thema durch. B bewohnt eine seiner Wohnungen und vermietet die Andere. A vermietet seine Einheit.
  2. Version: Keine Aufteilung bisher. Die Beiden kaufen im Verhältnis 1/3 (A) und 2/3 (B) wobei für B ein Sondernutzungerechtfür die eine Wohnung mit eingetragen wird. die Mieteiknnahmen werden 50:50 geteilt.

Wenn B nicht 2/3 der Finanzierung machen kann würde ich trotzdem Version 2 Machen udn eine Zusatzvereinbarung machen, dass B für die eigene Wohnung 1/3 der Kosten vorab zahlen muss. (für eigen genutzten Wohnraum sind die Kosten steuerlich nciht abzugsfähig udn die Mieteinnahmen werden 50:50 geteilt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Das müssten doch auch jetzt schon Eigentumswohnungen sein - oder wie wurde das bisher mit dem aktuellen Eigentümer der Haushälfte, die jetzt von A und B erworben werden soll, steuerlich gehandhabt?

Gibt es einen Steuerberater in diesem Szenario? Wenn nicht, würde ich dies dringend empfehlen.