Steuerfreibetrag ist für das Finanzamt. BG ist für Jobcenter.

Wenn Ihr Einkommen unter den Steuerfreibetrag fällt, müssen Sie keine Steuern zahlen. Auf Ihr BG kann dennoch es angerechnet werden. Hier beträgt der Freibetrag, soweit ich weiß, 100 Euro monatlich. Alles darüber hinaus wird zu etwa 80% angerechnet.

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Vermieter will Reparatur nicht zahlen?

Vor ein par Monaten wurde bei mir in der Wohnung der Wasserhahn und Ablaufrohr ausgetauscht, weil Wasser ausgetreten ist. Hab den Vermieter schon vorher darüber informiert, der hat dann gemeint, dass ich mich selbst drum kümmern soll weil es zu "Kleinreparaturen" gehört.

Der Handwerker war wegen einer anderen Sache sowieso hier (von meinem Vermieter beauftragt) und ich habe meinen Vermieter gefragt, ob der auch die anderen Sachen (Wasserhähne und Rohr) mit machen kann. Der hat "Ja, klar" gesagt und es musste eben ein neuer Wasserhahn und neues Rohr her.

Jetzt kam die Rechnung (wurde an mich geschickt???) und es übersteigt den im Mietvertrag festgellten Betrag, den der Mieter für Kleinreparaturen zahlen muss. Wobei ich der Meinung bin, dass es gar nicht zu Kleinreparaturen zählt.

Jetzt ist aber das Problem, dass mein Vermieter nicht zahlen, weil er meint, dass das nicht abgesprochen war und meint, dass er nur zugestimmt hat, dass der Handwerker sich das "anschaut" und nicht gleich repariert. Er hat auch gemeint, dass ich den Handwerker nach einen Kostenvoranschlag hätte fragen sollen (weil man das laut ihm so macht) damit er andere Angebote hätte einholen können und hätte schauen können, ob es wirklich "notwendig" gewesen wäre. Davon war nie die Rede und ist auch nirgendwo im Mietvertrag festgehalten. Laut Handwerker wurden die Sachen damals auch nicht fachgerecht eingesetzt. Was meint ihr, wie man da vorgehen sollte?

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Wenn es eine Kleinreparatur ist und der Betrag den vereinbarten übersteigt, würde ich die Rechnung dem Vermieter vorlegen und um Erstattung bitten. Nach Fristablauf dies dann mit der Miete verrechnen.

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Wie lange Sie Hausverbot haben, müsste Ihnen NewYorker mitgeteilt haben. Anderenfalls bis auf Weiteres also immer.

Kontrolliert wird dies i.d.R. nicht. Meist werden Straftäter kontrolliert. Wenn Sie also erneut dort auffällig werden. Dann gibt es neben dem Diebstahl ggf. noch eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch o.ä.

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Ja, Sie werden wohl den Führerschein behalten dürfen und kein Bußgeld zahlen müssen. Schadenersatzpflichtig sind Sie dann dennoch. Aber das wird Ihre Versicherung regulieren. Ggf. müssen Sie höheren Versicherungsbeitrag zahlen.

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Du könntest das Jugendamt kontaktieren und alles erklären. Die versuchen i.d.R. dann mit deinen Eltern und ggf. Großeltern zu sprechen und eine Lösung zu finden.

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Für Spar-/Tagesgeldkonten fallen i.d.R. keine Gebühren an. Im Grunde kann man alles bei einer Bank unterhalten.

Für langfristiges Sparen würde ich ein Depot eröffnen und ein ETF-Sparplan anlegen. Für "Notreserve" eignet sich ein Tagesgeldkonto.

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Einige Wochen wären ggf. drin. Genau lässt sich das nicht vorhersagen. Briefe von der Staatsanwaltschaft erhalten nicht unbedingt ausschließlich Beschuldigte. Den Inhalt dürfte Ihr Vater nicht kennen. Er würde eine Straftat begehen, wenn er unerlaubt Ihre Post öffnet.

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Das kann man so hier online nicht beurteilen. Eventuell hat der Vermieter die Leistung abgeriegelt. Derzeit ist es leider so, dass die gesetzlichen Mindesttemperaturen ausgesetzt sind. Sie haben daher kein Recht auf Mietminderung, wenn es zu kalt in der Wohnung ist. Leider.

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Die Antwort ist ganz einfach: Frei investieren können Banken lediglich Eigenkapital, Kredite werden den Kunden einfach gutgeschrieben, dazu ist kein Eigenkapital notwendig. Das geht ausschließlich durch Kreditverträge. Mit sich selbst kann (bzw. darf) die Bank keinen Kreditvertrag abschließen und den Betrag nicht einfach gutschreiben.

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Der Insolvenzverwalter kann nicht pauschal die Hälfte des Gewinns fordern. Lesen Sie bitte das Schreiben erneut. Eventuell lassen Sie sich das Schreiben von jemanden durchlesen mit guten Deutschkenntnissen.

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Bei unbefristeten Arbeitsverträgen und 1400€ Nettoeinkommen mtl. wäre es ggf. machbar.

Und wenn die normale Hausbank es nicht mitmacht, gibt es Portale wie smava.

Die letzte Option, die etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt, wäre über eine Kreditkarte. Es gibt Banken nach US-Modell wie Advanzia oder TF Bank. Erwerbstätigkeit ist hier nicht von Bedeutung. Wichtig ist die Bonität. Bei guter Bonität (auch mit Sozialleistungen möglich) erhält man eine Kreditkarte mit einem Kreditlimit zwischen 500 und 1000 Euro. Diese regelmäßig nutzen und in Raten zurückzahlen. Mit der Zeit (monatsweise) erhöht sich das Limit. Auch mehr als 5000€ möglich.

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Privatinsolvenz, Kindergeld, Kindesunterhalt, Erstattungen Krankenkasse pfändbar?

Ich bin Alleinerziehend mit einem Kind was zur Hälfte berücksichtigt wird. Ich habe eine Pfändungsfreigrenze von 1840€ auf meinem P- Konto. Für meinen Arbeitslohn der bereits gepfändet wird, habe ich eine Quellenfreigabe, da das restliche ausgezahlt Gehalt meist über der Freigrenze liegt.

Das eingehende Kindergeld erhalte ich zusätzlich zum Gehalt und es wurde bisher auch nie separiert, auch wenn die Einnahmen über die Pfändungsfreigrenze hinaus gingen.

Der Kindesunterhalt vom Vater jedoch schon in voller Höhe und der Unterhalt steht dann somit nicht zur Verfügung. Meine Frage ist nun, ob das so richtig ist und der Kindesunterhalt separiert werden darf und irgendwann von der Bank an den Insolvenzverwalter geht?

Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass Gelder, die für das Kind sind, diesem auch zustehen und weder separiert werden dürfen noch gepfändet werden können?!

Und wie ist es mit Erstattungen von der Krankenkasse? Ich muss z.B. für eine medizinisch notwendige Behandlung zunächst ca 300€ auslegen und bekomme aber nach dem Ende der Behandlung 85% davon, von meiner Krankenkasse erstattet.

Das Geld würde dann jedoch separiert werden und letztendlich an den Insolvenzverwalter gehen?! Gibt es eine Möglichkeit, dass ich diese Erstattung dann auch behalten kann bzw. das zunächst ausgelegte Geld zum Großteil wiederbekomme?

Von meinem Insolvenzverwalter, bekomme ich leider nie verständliche Antworten und erhielt auf Nachfrage folgende Antwort :

ich möchte erneut darauf hinweisen, dass kein Insolvenzverwalter Einfluss auf die gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf ein Pfändungsschutzkontos hat. Die Bank separiert keine Einzelzuflüsse (Kindesunterhalt, Kindergeld oder Sonstiges), sondern ein Guthaben oberhalb des jeweils gesetzlichen Freibetrages. Das liegt nicht in meinem Ermessen, und es ist gleichgültig, aus welcher Quelle der Vermögenszufluss stammt. Gleichgültig ist auch, ob an der jeweiligen Quelle ein Betrag pfändbar gewesen wäre oder nicht.

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Wenn Sie Gelder für Kinder erhalten, eröffnen Sie für jedes Kind ein eigenes Junior-Konto und lassen Sie sich die Leistungen für Kinder dorthin überweisen. Dieses darf nicht durch Ihre Gläubiger gepfändet werden.

Alles andere ist einfach. Sie haben einen Verfügungsrahmen (hier 1840€) und so viel dürfen Sie monatlich verfügen. Alles darüber hinaus darf verpfändet werden. Prüfen Sie auch die Pfändungsfreigrenze für Ihr Gehalt. Wenn Sie weniger als 1840€ Netto verdienen und es teilweise gepfändet wird, kann etwas nicht stimmen.

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Kommt auf das jeweilige Gerät an. Rein technisch wäre das machbar. Allerdings macht die Polizei das nicht bei jedem kleinsten Delikt.

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Wenn Sie den neuen Mietvertrag schon unterzeichnet haben, dann bleibt Ihnen nichts anderes übrig als umzuziehen. Das JobCenter muss den angemessenen Teil der Miete ohnehin übernehmen. Zu den Umzugskosten kann ich nichts sagen. Ohne Bestätigung werden diese i.d.R. nicht übernommen.

Sobald neue Miete nicht mehr bezahlt wird, sofort das Sozialgericht kontaktieren. Auf der Webseite haben die Vordrucke, dort müsste es einen Vordruck für Klage geben. Es reicht auch eine formlose Klage. Muster gibt es im Netz auch kostenfrei.

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So etwas ist i.d.R. möglich, wenn sich im Paket Retourenschein befand. Dann bräuchte man es nur noch verpacken, Retourenschein auf Paket kleben und zurücksenden. Das hätte jeder machen können, wer das Paket mit dem Retourenschein hatte. Ihr Account ist dazu nicht nötig.

Dass jemand Zugangsdaten kennt, bezweifele ich. Denn dann müsste die Rücksendung erst eingeleitet werden. Das wäre in Ihrem Account in der Kaufliste bei dem Artikel auch vermerkt.

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Das müssten Sie mit dem Vermieter Ihrer Mutter klären.

Die Frage wäre eher, wie diese Wohnung finanziert werden soll. Von Sozialleistungen allein werden Sie keine zwei Wohnungen unterhalten können. Falls doch, wird das JobCenter ggf. überprüfen wollen, ob Sie noch weiteres Einkommen haben und Ihnen überhaupt noch Leistungen zustehen.

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Ja, das wäre Betrug und ist strafbar.

Sie haben zwei voneinander unabhängige Optionen wie Sie weiter vorgehen. Einmal zivilrechtlich, den acc oder das Geld zurückzufordern und einmal strafrechtlich mit Anzeige bei der Polizei.

Kopieren Sie Ihren Schriftwechsel und Nachweis über Zahlung.

Leider ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass das Verfahren mangels öffentlichen Interesses eingestellt wird. Und zivilrechtliches Vorgehen müssten Sie selbst vorfinanzieren. Was Sie zurückerhalten, ist dann ein anderes Thema.

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Wenn Sie wissen, was Sie bestellt haben, dann schauen Sie sich die Rechnung an und überweisen es, sofern der Betrag stimmt.

Es können einzelne Rechnungen sein aber auch eine einzige, die ggf. separat im Nachhinein postalisch als Brief zugestellt wird.

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Ja, selbstverständlich.

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