Vermieter will Nebenkosten vom der Kaution abziehen? Jobcenter?

3 Antworten

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Der VM muss die Kaution innerhalb von 6 Monaten zurückzahlen.

Der VM darf von der Kaution einen berechtigten Teil für die Nebenkostennachzahlung im Folgejahr einbehalten.

Stichwort berechtigter Teil, der VM müsste dir ggf. per Hochrechnung nachweisen, wie hoch deine Nebenkostennachzahlung nächstes Jahr in etwa sein wird. Den Rest muss er dir wie gesagt auszahlen.

Ergo schreibst du deinen EX-VM an und bittest um eine fundierte Schätzung und darum dir den Rest auszuzahlen.


Takeo777 
Beitragsersteller
 06.12.2023, 10:31

Super, danke werd ich machen. Finde es nur schade das er ein Rückzahlungsdatum genannt hat und diese nicht eingehalten hat um im Nachhinein jetzt für eventuelle Nachzahlungen vorgesorgt zu haben.

berlina76  06.12.2023, 11:01
@Takeo777

ist aber sein gutes Recht. Solltest du nächstes jahr immer noch ALG2 erhalten, kannst du das Geld dennoch vom Amt bekommen. Entweder zahlt das Amt an den VM und du erhältst deine Anteilige Kaution zurück oder der VM verrechnet das mit der Kaution und du bekommst das Geld vom Amt.

Innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Auszug bzw. nach Beendigung des Mietverhältnisses dürfen Vermieter die Mietkaution einbehalten.

In begründeten Fällen sogar bis zu zwölf Monate.

Die Mietkaution dient dem Vermieter als Schutz vor Sachschäden, die der Mieter zu verantworten hat.....die haben nichts mit evtl. Nebenkosten Nachzahlungen zu tun ☝️oder was meinst du mit "NBK" ?

Der Vermieter darf mit der Rückzahlung bis zu 6 Monate warten.

Nämlich genau mit der vom Vermieter genannten Begründung, dass eventuell noch auflaufende Nebenkosten hierüber abgesichert sind!

"Innerhalb dieser Frist dürfen Vermieter die Mietkaution einbehalten. Diese beträgt bis zu sechs Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses. In Einzelfällen kann die Kaution bis zu einem Jahr einbehalten werden. In begründeten Einzelfällen darf der Vermieter die Mietkaution bis zu zwölf Monate einbehalten."

https://www.vermieterwelt.de/beitraege/mietkaution-einbehalten-gruende-und-fristen-fuer-vermieter/#:~:text=Innerhalb dieser Frist dürfen Vermieter,bis zu zwölf Monate einbehalten.