Verlustvortrag bei Übernahme einer aktiven GmbH

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Der § 8c KStG bestimmt sinngemäß, dass Verlust untergehen, wenn die Gesellschafter innerhalb von 5 Jahren wie folgt wechseln:

Gesellschafterwechsel bis 24,99% --> kein Verlustuntergang
Gesellschafterwechsel 25% bis 59,99% --> anteiliger Untergang (dieselbe Quote) Gesellschafterwechsel ab 50% --> vollständiger Verlustuntergang.

Bei der Gewerbesteuer gehen die verluste ebenfalls unter. Es laufen zwar momentan ein paar FG-Verfahren, aber da sieht es eher mau aus mit der Erfolgsaussicht.

In eurem Fall würden also die Verluste vollständig verloren sein. Im Klartext bedeutet das ein Realverlust von etwa 30 % des vorhandenen VV (je nach Hebesatz der Gemeinde).

Deswegen ist die Übernahme nicht immer eine gute Idee und man sollte nach Alternativen Ausschau halten oder die Verluste zunächst abbauen. Ein Asset Deal wäre womöglich sinnvoller als ein Share Deal. Aber das kann man nur an dem konkreten Unternehmen bestimmen.