Rückzahlung der Steuern aus Verlustvortrag?

3 Antworten

Ein Wertpapiergeschäft ist steuerpflichtig. Wenn ein Gewinn erzielt wurde und dieser nicht durch Freistellungsauftrag, NV-Bescheinigung oder Verlusttöpfe abgedeckt ist, dann fallen Steuern an. Die Bank rechnet diese automatisch ab.

Ein Verlustvortrag wurde vom Finanzamt bescheinigt, d.h. davon weiß die Bank nichts. Die Verrechnung des Verlustvortrags kann daher nur per Einkommensteuererklärung erfolgen, in der die Gewinne lt. Jahressteuerbescheinigung erklärt werden und die Verrechnung mit dem Verlustvortrag angefordert wird.

Zuviel gezahlte Kapitalertragssteuern werden dann zurückerstattet.


Peter839 
Beitragsersteller
 09.05.2021, 17:23

Hallo,

nochmals Dank für Ihre Antwort. Vielleicht könne Sie mir noch mit folgender Frage weiter helfen.

Meine Frau und ich haben beide ein renteneinkommen von 27000,00 EUR welches nicht versteuert werden muss. Unser Verlustvortrag beträgt 50000,00 EUR und der Gewinn 18000,00 EUR. Müssten uns dann nach Abzug alle von der Bank an das Finanzamt schon gezahlten Steuern wieder voll erstattet werden?? Und wirde dieser Gewinn auf unser Einkommen angerechnet??

Vielen Dank im Voraus.

Peter839 
Beitragsersteller
 07.05.2021, 09:02

Vielen Dank.

Falls es nicht bei der Bank geschieht, müsst ihr eine Einkommensteuererklärung abgeben in in der Anlage KAP in Zeile 4 ankreuzen "Günstigerprüfung für alle Kapitalerträge."

Aber erstmal abwarten, ob die Bank das gespeichert hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Peter839 
Beitragsersteller
 09.05.2021, 17:24

Hallo,

nochmals Dank für Ihre Antwort. Vielleicht könne Sie mir noch mit folgender Frage weiter helfen.

Meine Frau und ich haben beide ein renteneinkommen von 27000,00 EUR welches nicht versteuert werden muss. Unser Verlustvortrag beträgt 50000,00 EUR und der Gewinn 18000,00 EUR. Müssten uns dann nach Abzug alle von der Bank an das Finanzamt schon gezahlten Steuern wieder voll erstattet werden?? Und wirde dieser Gewinn auf unser Einkommen angerechnet??

Vielen Dank im Voraus.

wfwbinder  09.05.2021, 18:25
@Peter839

Die Einkünfte aus Kapitalvermögen sind ja abgetrennt, durch die Abgeltungssteuer.

Die Einkommensteuererklärung ist eben nur das Vehikel, um die Verrechnung auszulösen.

die 18.000,- von denen ca. 4300,- Euro Steuer abgezogen wurden, werden mit den 50.000,- verrechnet und Ihr bekommt die 4.300,- zurück.

Peter839 
Beitragsersteller
 07.05.2021, 09:05

Vielen Dank

Wenn alles über eine Bank läuft, geschieht das doch automatisch.

Ist das bei dir nicht so.


Peter839 
Beitragsersteller
 07.05.2021, 09:04

Dankeschön

Peter839 
Beitragsersteller
 07.05.2021, 08:44

Das wird von der Bank nur im laufenden Jahr gemacht. Wenn man einen Verlust aus 2018 hat, müsste er mit Gewinnen aus 2020 verrechnet werden. Das ist mir soweit klar. Zahlt mir nun das Finanzamt die Gezahlten Steuern aus den verrechnetet Geschäften wieder voll zurück??

Angelsiep  07.05.2021, 08:50
@Peter839

Wenn man einen Verlust aus 2018 hat, müsste er mit Gewinnen aus 2020 verrechnet werden

Genauso ist es.