Verkehrsordnungswidrigkeit - nur ein Zeuge, kein Foto/Video

2 Antworten

Zahlen, unsere Polizei kann jederzeit etwas behaupten. Vor Gericht kommen die damit immer durch. Siehe Mord an Benno Ohnesorg....,


finanzfrageTeam  23.07.2012, 10:07

Lieber Hildefeuer,

die Community hat ja bereits etwas gezeigt, dass deine Aussage etwas überspitzt war. Gerade was politische Äußerungen angeht sollte man stets genau abwägen. Bitte beachte das in Zukunft.

Freundliche Grüße

Jürgen vom finanzfrage.net Supportteam

Sobeyda  21.07.2012, 17:18

Eine Ordnungswidrigkeit mit dem Mord an Benno Ohnesorg zu vergleichen finde ich schon ziemlich geschmacklos.

hildefeuer  21.07.2012, 19:40
@Sobeyda

Wenn ich ein Ticket wg. Falschparken erhalte, nur weil SHG wieder mal als SGH eingegeben wurde, muss ich trotzdem zahlen. Wenn ich dagegen klage, erhalte ich zwar Recht, aber keine Kostenerstattung der dann aufgelaufenen Kosten von mehreren hundert Euro. Also lieber zahlen...... man bekommt kein Recht, auch wenn man im Recht ist, muss man trotzdem zahlen. Ich kenne inzwischen das Auto das mit meinem Kennzeichen unter SGH zugelassen ist bestens.

qtbasket  21.07.2012, 20:48
@hildefeuer

Das mit Benno Ohnesorg finde ich auch eine ziemliche Entgleisung..

Das ist schon ein starkes Stück und von den 68ern hast du auch keine Ahnung...

Einen Polizeibeamten als Zeugen gegen Dich zu haben, ist zwar nicht die Garantie, dass die Ordnungswidrigkeit gerichtlich bestätigt wird, aber doch ein so ungünstiger Umstand, dass ich mir den Einspruch gut überlegen würde.

Das Argument mit dem unbekannten Fahrer kann schwer ins Auge gehen: Zwar erreicht man durch so etwas den Freispruch in der Owi-Sache. Dafür aber kann es passieren, dass die Behörde danach Führen eines Fahrtenbuches anordnet. Zu dem Ärger kommen in dem Fall die Gebühren für die regelmäßige Überprüfung des Stücks durch die Behörde hinzu. Überleg Dir also genau, was Du da machst.