Verkehrsordnungswidrigkeit - nur ein Zeuge, kein Foto/Video
Hallo,
ich habe eine Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit erhalten. Und zwar wurde mit meinem PKW verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) überholt und dabei der Fahrtrichtungsanzeiger nicht benutzt. So zumindest der Vorwurf. (Kennzahlen der Polizei: 141259 und 105136)
Als Zeuge ist nur ein Name genannt mit dem Zusatz "PHM". Ich kann mir nur vorstellen dass es sich eventuell um den Überholten handelt. Ein Foto- oder Videobeweis exisiert nicht.
Es wird mir ein Verwarnungsgeld angeboten in Höhe von 35€. Schon dass verstehe ich nicht. Laut Bußgeldkatalog ist für das Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung 30€ und das fehlende Blinken 10€ teuer. Ausserdem haben mehrere Personen zugang zu meinem Fahrzeug und ich weiß nichtmehr wer vor 4 Wochen damit gefahren ist.
Wie verhält man sich am besten?? Einspruch einlegen oder einfach bezahlen und nicht weiter ärgern??
2 Antworten
Zahlen, unsere Polizei kann jederzeit etwas behaupten. Vor Gericht kommen die damit immer durch. Siehe Mord an Benno Ohnesorg....,
Lieber Hildefeuer,
die Community hat ja bereits etwas gezeigt, dass deine Aussage etwas überspitzt war. Gerade was politische Äußerungen angeht sollte man stets genau abwägen. Bitte beachte das in Zukunft.
Freundliche Grüße
Jürgen vom finanzfrage.net Supportteam
Wenn ich ein Ticket wg. Falschparken erhalte, nur weil SHG wieder mal als SGH eingegeben wurde, muss ich trotzdem zahlen. Wenn ich dagegen klage, erhalte ich zwar Recht, aber keine Kostenerstattung der dann aufgelaufenen Kosten von mehreren hundert Euro. Also lieber zahlen...... man bekommt kein Recht, auch wenn man im Recht ist, muss man trotzdem zahlen. Ich kenne inzwischen das Auto das mit meinem Kennzeichen unter SGH zugelassen ist bestens.
Das mit Benno Ohnesorg finde ich auch eine ziemliche Entgleisung..
Das ist schon ein starkes Stück und von den 68ern hast du auch keine Ahnung...
Einen Polizeibeamten als Zeugen gegen Dich zu haben, ist zwar nicht die Garantie, dass die Ordnungswidrigkeit gerichtlich bestätigt wird, aber doch ein so ungünstiger Umstand, dass ich mir den Einspruch gut überlegen würde.
Das Argument mit dem unbekannten Fahrer kann schwer ins Auge gehen: Zwar erreicht man durch so etwas den Freispruch in der Owi-Sache. Dafür aber kann es passieren, dass die Behörde danach Führen eines Fahrtenbuches anordnet. Zu dem Ärger kommen in dem Fall die Gebühren für die regelmäßige Überprüfung des Stücks durch die Behörde hinzu. Überleg Dir also genau, was Du da machst.
Eine Ordnungswidrigkeit mit dem Mord an Benno Ohnesorg zu vergleichen finde ich schon ziemlich geschmacklos.