Verkäufer versendet falsch-Ware nicht angekommen?
Heyho, diese Frage schließt sich meiner letztgestellten an. Long Story short:
Bei Ebay Kleinanzeigen habe ich einen Artikel gekauft (155€). Vereinbart war versicherter Versand. Der VK sagte, er macht es als Paket, ich stimmte zu. Letztendlich versendete er als normales EINSCHREIBEN (versichert bis 25€ -.-). Auf meine Nachfrage war er uneinsichtig und meinte, er mache das immer so und bliblablubb.
Nun das Problem: Einschreiben kam nicht an. Wurde laut Sendungsnummer angeblich zugestellt. Laut Nachverfolgung "Übergabe an Empfänger original", mit einer Unterschrift, die meinen Namen zeigt. Es handelt sich aber eindeutig und nachweislich nicht um meine Handschrift. Zudem habe ich einen Haufen Zeugen sowie evtl. sogar Kameraaufnahmen, die beweisen, dass ich zum Zeitpunkt der Zustellung nicht das Einschreiben hätte entgegennehmen können (habe es mir auf die Arbeitsstelle bestellt). Ergo heißt das für mich, der Bote hat meine Unterschrift gefälscht.
Wer haftet? Das Einschreiben ist nur bis 25€ versichert. An sich muss ich ja Schäden vom Zusteller einfordern. Der VK hat aber eigenmächtig und mutwillig anders als vereinbart und nicht ausreichend versichert versendet und somit ist er ja quasi Schuld, dass ich den Schaden habe. Der VK ist sich keiner Schuld bewusst. Sehr verzwickt Alles.
Soll ich auf Nacherfüllung pochen und da er es nicht kann vom KV zurücktreten, damit ich auf der sicheren Seite bin? Zurücktreten geht ja eigentlich nicht, da laut Sendungsnachweis die Ware zugestellt wurde... -.- Freue mich über Auskunft zur Rechtslage! Vielen Dank.
1 Antwort
Der Verkäufer hat anders versendet als vereinbart. Dadurch kann er sich nicht darauf berufen, dass die Gefahr des Sendungsverlustes nach Übergabe an den Transportdienst auf den Käufer übergeht. Dass er anders, als vereinbart, versandt hat, stellt eine Pflichtverletzung im Kaufvertrag dar, aus der du dann entsprechende Ansprüche ableiten kannst.
Danke für die Antwort! :) Alles klar, also fasst der Fehler und mein Anspruch bereits darauf, dass der Gefahrenübergang durch den falschen Versand beim VK liegt, bis ich die Ware habe. Aber er kann ja sagen, ich habe sie, weil die Post ihm das ja bestätigt durch die Sendungsverfolgung🤔
Und bezüglich der Schäden vom Zusteller einfordern bist du raus. Das könnte ohnehin nur der Verkäufer (hatte so einen Fall bei der Deutschen Post selber mal), aber das ist dann auf gut Deutsch "nicht dein Bier", sondern das Verschulden des Verkäufers