Die Vermittlerin hat da gar nichts zu melden. Die ist an den fünf Jahren nur deswegen interessiert, weil sie erst dann ihre Provision vollständig verdient hat.

Wie gekündigt werden muss, steht in der Regel in den Versicherungsbedingungen. Die zu wahrende Form ist meistens einen Brief schreiben (+ unterschreiben) und ihn per Einschreiben auf den Weg bringen. Extra Formulare sind mir von keinem Versicherer bekannt.

Und wenn die weiter Probleme machen: Beschwerde bei der Aufsicht (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin).

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Solange der Steuersatz nicht 100% beträgt, ist ein Zusatzverdienst immer rentabel.

Von welcher Steuer redest Du hier? Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer?

Der Höchstsatz für die Einkommensteuer für Einkommen unter 250.000 EUR jährlich beträgt 44,31% (42% + 5,5%b Soli), da bleiben vom Gewinn also mehr als 50% übrig. Dochwie ist es mit der Sozialversicherung?

Warum gibtst Du nicht einfach 86.000 Einkommen in einen Steuerrechner ein und schaust, was da an Einkommensteuerlast rauskommt?

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Ich dachte, der spielt Fußball...

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Der Versicherungsnehmer - also Dein Vater - hat das Recht, das Bezugsrecht jederzeit zu ändern. Und das hat er gemacht. Somit bekommt die Witwe alles und Du nichts. An dieser Stelle spielt die gesetzliche Erbfolge keine Rolle.

(Es gibt auch das unwiderrufliche Bezugsrecht, das aber nur in speziellen Konstellationen eine Rolle spielt, in der Regel gibt es das widerrufliche Bezugsrecht, das eben jederzeit vom Versicherungsnehmer geändert werden kann.)

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Nebenkostenabrechnung - wer kann helfen

Hallo zusammen,

wir wohnen seit Dezember 2013 in unserer neuen Eigentumswohnung. Das ganze ist ein Neubau mit einer Pelletsfussbodenheizung. Jetzt haben wir diese Woche unsere erste Nebenkostenjahresabrechnung bekommen, diese wird jetzt noch von den Rechnungsprüfern geprüft, dennoch hab ich vorab mal eine Frage bzgl. den Kosten für die Pellets. Das ganze wird wie folgt aufgeführt :

Anfangsbestand : 16.000 KG, 5.000 Euro

  1. Lieferung : 900 KG , 300 Euro
  2. Lieferung : 7.700 KG , 1.700 Euro
  3. Lieferung : 14.000 KG , 3.000 Euro Restbestand :-10.000 KG ,-2.500 Euro

Ergibt ein Verbrauch von 28.600 KG, 7.500 Euro

Diese 7.500 EUR wurden jetzt aufgeteilt durch die 16 Parteien. 30% Grundkosten 70% verbrauchte Kosten.

Jetzt stellen sich mir da ein paar Fragen. Ich muss dazu sagen, dass wir mit dem Tag des Einzugs ja das erste mal Pellets haben kaufen müssen. Da zu dem Zeitpunkt noch keine Nebenkosten bezahlt wurden hat der Hausverwalter die 16.000 KG gekauft und die Kosten von 5.000 EUR gleich mit einer extra Rechnung von allen Parteien eingefordert, je nach Wohnung eben mehr oder weniger. Das wurde natürlich Anfang 2014 gleich an den Hausverwalter bezahlt.

  1. Warum wird dieser Betrag dann jetzt nochmals auf der Kostenaufstellung aufgeführt? Diese 5.000 EUR wurden doch damals schon bezahlt. Hab ich da jetzt einen Denkfehler? Meiner Meinung nach werden diese 16.000 KG Anfangsbestand doppelt berechnet.Damals 5.000 EUR und jetzt werden diese nochmal aufgeführt... Oder denke ich falsch ?

  2. Ich verstehe auch nicht warum der Restbestand wieder abgezogen wird. Diese Pellets mussten wir doch auch bezahlen, egal ob die verbrannt wurden oder im Keller liegen. Ich mein bezahlt haben wir die doch.. Verstehe das nicht so ganz.

Vielleicht kann mich da jmd aufklären, ist die erste Abrechnung die ich bekomme und verstehe das nicht so ganz...

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Willkommen im Club, ich verstehe die Abrechnung für unsere WEG auch immer erst nach längerem Studium. Ich kenne Deine Abrechnung nicht und vermute Folgendes:

Wenn Ihr die erste Ladung Pellets bezahlt habt, müsste Ihr sie natürlich nicht nochmals zahlen. Aber sie müssen ja trotzdem auftauchen, weil sie Teil des Gesamtverbrauchs sind. Erst nachdem 2014 um ist, weiß man ja wer wieviel für Heizen verbraucht hat. Und ob wohlmöglich irgendjemand damals im Januar 2014 zuviel oder zu wenig gezahlt, das wird jetzt mit der Abrechnung ausgeglichen.

Und daher sind vermutlich auch die 10.000 kg, die Ende 2014 noch bei Euch im Keller lagen, wieder abgezogen, weil die erst 2015 verbraucht werden.

Was die Sonderzahlung für die Pellets im Januar 2014 betrifft, die sollte in der Abrechnung eigentlich aufgeführt sein als geleistete Zahlungen, dann zahlst Du auch nichts doppelt.

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Dass das Original nicht mehr auffindbar ist, halte ich für gut möglich, weil heutzutage alles eingescannt und das Original vernichtet wird Aber da Du nur eine Kopie möchtest, sollte das Ganze nicht daran scheitern.

Ich würde so machen, wie von @Apolon  vorgeschlagen: Brief an den Vorstand mit der Ankündigung der Zahlungseinstellung, wenn bis dann und dann keine Vertragskopie bei Dir eingetroffen ist.

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Ich halte den Fachkräftemangel für eine Erfindung der Industrie um die Löhne zu drücken. Sonst würden, wie microgeo schreibt, die Löhne steigen. Simples Prinzip des Kapitalismus.

Ich arbeite im MINT-Bereich und bisher konnten alle Stellen in akzeptabler Zeit mit passenden Personen besetzt werden. Es ist nicht so, dass die Bewerber Schlange stehen und auf eine Stelle 100 Bewerbungen kommen. Aber 10 sollten doch auch reichen.

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Juristisch sind das zwei Paar Schuhe: der Behandlungsvertrag, den Dein Kind bzw. dessen Erziehungsberichtigte mit dem Arzt abschließt und der Versicherungsvertrag den Du für Dein Kind abgeschlossen hast.

Für mein juristischen Laienverständnis bedeutet das: Du hast keinen Behandlungsvertrag bezüglich Deines Kindes mit dem Arzt abgeschlossen, also musst Du die Rechnung auch nicht zahlen.

Da die KV aber über Dich läuft, hängst Du allerdings doch irgendwie mit drin. Wenn irgendwie möglich, solltest Du Dich mit der Kindsmutter einigen. Du bezahlst den Beitrag für die KV, die Mutter die Rechnungen, dafür erhält sie dann den Erstattungsbetrag der KV. Besser würde ich es aber finden, wenn das Kind über die Mutter versichert ist, dann gibt es an der Stelle keine Reibereien. Entweder indem sie das Kind in ihre Versicherung aufnimmt oder indem sie die private KV für das Kind übernimmt.

Und Ärzte sind auch nicht dumm: die schicken die Rechnung an denjenigen, wo sie glauben, am ehesten an ihr Geld zu kommen.

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Warum willst Du Euros gegen Euros tauschen? Kannst sie mir aber gerne schicken, ich schicke dann was zurück - vielleicht.

Bis dahin werde ich das mal beanstanden und mich fragen, seit wann t-online in der Türkei aktiv ist.

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Was ist denn eigentlich deine Frage Ich will auch alles haben klappt aber leider selten weil das Geld knapp ist Ich kann ja verstehen dass du mit deinem Freund zusammen sein willst aber ohne geld wird das mit der Wohnung schwierig Mach deine Ausbildung zuende fange an geld zu verdienen und dann klappt das auch mit der wohnung

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Herr wirf Hirn vom Himmel!

0,15 * 20/360 * 500 = 4,166666 gerundet 4,17 €

Der Dispokreditrechner hat Recht! Der Betrag gilt für die gesamten 20 Tage, Du musst ihn also nur einmal zahlen.

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Ich finde Deine Beiträge wirklich geschmacklos!

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Du bist ja wirklich arg gebeutelt. Im Übrigen bin ich Spielverderberin und habe das wegen Rassissmus und weil es vermutlich nicht ernst gemeint ist, mal gepetzt.

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Urwaldinge hört sich verdächtig nach Urwaldingo an...

Ich würde nachkaufen, lohnt sich bestimmt.

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Ich hatte mal einen Fall, wo ich online etwas mit Kreditkarte bezahlt habe, die Ware kam nicht, dann habe ich bei der Bank Widerspruch eingelegt und das wGld zurück bekommen. Das würde ich hier auch versuchen und dann die Reaktion des Restaurants auf den Seychellen warten.

Fairerweise würde ich die 40,- die ihnen zustehen, aber zahlen.

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Das Risiko der Kfz-Haftpflicht wird nach den gefahren Kilometern bestimmt. Wenn Du doppelt soviele Kilometer gefahren bist, wie vereinbart, hat sich - grob gesprochen - das Risiko für die Versicherung verdoppelt. Dass Du keinen Schaden hattest ist in diesem Zusammenhang nicht von Belang, weil mit statistischen Durchschnittswerten gerechnet wird.

Eine gesetzliche Grundlage gibt es vermutlich nicht, aber eine vertragliche. Schau mal in die Unterlagen Deiner Kfz-Versicherungen. Ich wette, dort steht irgendwo geschrieben, dass die Versicherung berechtigt ist, eine Prämiennacherhebung durchzuführen, wenn die vereinbarte Kilometerzahl überschritten wird. Du hast es unterschrieben und damit ist die Erhöhung rechtens.

Abgesehen davon sagt einem doch auch der gesunde Menschenverstand, dass wenn man die vereinbarten gefahrenen Kilometer deutlich überschreitet, dieses mit einer zusätzlichen Prämie zu belegen ist. Wenn Du gleich die richtige Kiometeranzahl abgeschlossen hättest, hättest Du das ja auch mehr zahlen müssen.

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