Paypal Käuferschutz bei kleinem Makel?
Neulich hatte ich eine Jacke über Ebay Kleinanzeigen verkauft, welche ungefähr 2 Monate alt war. Die Jacke befand sich dementsprechend in einem sehr guten Zustand und ich konnte keine Gebrauchsspuren feststellen. Zumal ich sie nur einige Male getragen hatte. Ich habe alle Fotos der Jacke hochgeladen und man konnte sich definitiv selber ein Bild machen. In der Beschreibung hatte ich natürlich auch klar gemacht, dass die Jacke nur 2 Monate alt ist und sie sich in einem guten Zustand befindet. Tatsächlich hatte die Jacke einen (kleinen!) Fleck, den man auch auf dem Foto erkennen konnte. Der Käufer hat also die Jacke gekauft und natürlich auch den Paypal Käuferschutz aktiviert. Nach dem er die Jacke erhalten hatte, hat er mir geschrieben, dass sich halt ein Fleck auf der Jacke befindet und dass man dies ja am Foto erkenne. Ich habe ihm gesagt, dass die Jacke tatsächlich einen Fleck hat und dass ich diesen übersehen hatte. Er hat mir mit dem Paypal Käuferschutz gedroht und gesagt, dass wir dieses ,,Problem‘‘ auch aus der Welt schaffen könnten, wenn ich ihm ein Teil des Betrags zurück überweise. Wenn ich nicht kooperieren sollte, drohte er, rechtliche Schritte einzuleiten.
Jetzt zu meiner Frage:
Ist es die Schuld des Käufers, dass er den kleinen Fleck, den man auch auf den Bildern sehen konnte, nicht gesehen hatte oder ist es meine Schuld, weil ich nicht auf den Fleck hingewiesen hatte in der Beschreibung. Der war wirklich schwer zu erkennen. Dies habe ich dem Käufer auch gesagt und ihn gebeten nicht so ein großes Thema daraus zu machen, aber er beharrt drauf, dass ich ihm ein Teil des Geldes zurück überweisen soll (50€!).
Was kann ich jetzt tun und muss ich ihm das Geld jetzt geben?
Vielen Dank im Vorraus!
1 Antwort
ist es meine Schuld, weil ich nicht auf den Fleck hingewiesen hatte in der Beschreibung.
Ja. Der Fleck auf den Fotos kann auch auf der Kameralinse oder durch Reflexion entstanden sein.
N. h. M. d. Rechtsprechung haftest du für dein Angebot und hast "verkehrswesentliche Eigenschaften", also mithin eben insbes. einen Fleck, ausdrücklich in dem Angebotstext der Warenbeschreibungzu offenbaren.
Andernfalls gilt es als Sachmangel i. S. d. § 434 BGB und berechtigt zur Rückgabe, da man bei einer zwei Monate alte Jacke normalerweise erwartet, dass sie "eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann", nämlich frei von Flecken ist :-O
Der war wirklich schwer zu erkennen.
Trotzdem haftets du und hast die Ware auf Verlangen zurückzunehmen, wenn Kaufpreisminderung abgelehnt würde.
Was kann ich jetzt tun und muss ich ihm das Geld jetzt geben?
Ja, nach (für den K kostenfreier!) Retoure der Jacke durchaus.
G imager761