Wer trägt die Kosten für eine Beerdigung?
Hallo,
Meine Schwiegermutter ist schwer erkrankt und wird in den nächsten Wochen versterben. Mein Mann, dessen Bruder und der Mann meiner Schwiegermutter sollen das Erbe ausschlagen da es wenn nur Schulden zu erben gibt. Mein Schwiegervater bezieht nur eine kleine Rente und arbeitet noch auf 400€Basis nebenbei. Bisher war meine Schwiegermutter die Hauptverdienerin. Mein Schwiegervater wird Sozialhilfe beantragen müssen sehr wahrscheinlich nach dem Tod seiner Frau. Wer muss dann die Kosten für die Beerdigung tragen zumal die beiden 0€ gespart haben? Muss mein Mann als Sohn trotzdem zu einem Anteil die Kosten tragen auch wenn er das Erbe ausgeschlagen hat? Kommt mein Schwiegervater wirklich "einfach davon" wenn er Sozialhilfe danach beantragt? Und kann ich als Schwiegertochter auch dafür belangt werden bzw würde auch mein Einkommen überprüft werden ob ich etwas zahlen kann oder bin ich komplett außen vor da ich ja nicht erbberechtigt bin? Momentan haben mein Mann und ich noch gutes Einkommen mit zwei Gehältern. In ein paar Wochen kommt allerdings unser erster Nachwuchs und mit dem Elterngeld würde das normalerweise auch so funktionieren... Aber eine Beerdigung die wir anteilig bezahlen müssten würden uns schon "in den finanziellen Ruin" treiben zumal wir ein Haus abzubezahlen haben....
Danke für die Antwort :)
3 Antworten
Abhängig von Euren genauen Einkommensverhältnissen (und die deines Schwagers) ist es ggf. noch möglich Bestattungskostenbeihilfe zu beantragen. Wenn Dein Mann allerdings über ein gutes Einkommen verfügt, wird er wohl seinen Anteil an den Kosten tragen müssen.
Erstmal der Erbe.
Wenn alle das Erbe ausschlagen dann das Sozialamt.
Kein Grund hier beleidigend zu werden.
Ich habe geschrieben, wenn alle Erben das Erbe ausgeschlagen haben, muss das Sozialamt zahlen.
Wer außer Verwandte, die der Reihe nach als mögliche Erben in frage kommen, sollte denn sonst Erbe sein ?????????
Für dieBeerdigungskosteen werden immer die nächsten Angehörigen herangezogen; mit der Erbausschlagung hat das überhaupt nichts zu tun.
Aber ich gehöre als Schwiegertochter doch nicht zu den nächsten Angehörigen, oder? Schließlich würde ich ja auch nichts erben.
du nicht aber ganz offensichtlich gehört dein Mann zu den nächsten Angehörigen.
Somit bleiben (du indirekt) ob Erbausschlagung oder nicht, die Bestattungskosten an deinem Mann und seinem Bruder als nächste Angehörige hängen.
Einzige Möglichkeit bei geringen Einkommen:
https://www.bestattungen.de/ratgeber/bestattungskosten/sozialbestattung.html
Das ist Blödsinn.
Es ist zwar richtig, dass zuerst einmal die Erbmasse zur Begleichung der Beerdigungskosten heranzuziehen ist, fehlt diese aber, dann müssen die nächsten Verwandten für die Beerdigungskosten geradestehen. Erst wenn diese alle den Nachweis erbringen, dass sie diese aufgrund fehlenden Vermögens oder zu geringem Einkommens nicht tragen können, dann bleiben die Kosten bei der Kommune hängen.