Unterschiedliche Betriebsausgaben bei GbR-Gesellschaftern
Hallo an alle, folgende Situation bei der ich Hilfe brauche:
Meine Kollegin und ich sind Fotografen und wir haben eine gemeinsame GbR unter welcher wir als Fotografen zusammenarbeiten. Der Ertrag der GbR wird flexibel anhand der tatsächlich gearbeiteten Jobs aufgeteilt. In dem Jahr 2014 hatte Person A 54% und B 46% Anteil am Umsatz. Dann gibt es gemeinsame Betriebsausgaben der GbR (webseite, Visitenkarte, Werbeanzeigen) die wir bei den Einnahmen der GbR abgezogen haben. Soweit so klar. Nun ist aber der Fall, dass jeder einzelne von uns im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für die GbR weitere (persönliche) Betriebsausgaben hatte, die aber unterschiedlich hoch sind (Person A hat 500€ in Software und Fotoequipment investiert, Person B hat 2500€ in Fotoequipment investiert). Jetzt ist die Frage, wo&wie diese Ausgaben (Betriebsausgaben?) abgezogen und kenntlich gemacht werden? Die komplette Summe von beiden als Ausgaben der GbR abzuziehen ginge ja nicht, da ja Person B benachteiligt würde, da ihre Mehrausgaben auf beide verteilt würden.
Sind das Sonderbetriebsausgaben? Irgendjemand meinte mal was von "privaten Sonderausgaben", obwohl ich diesen Begriff nirgends finde. Oder ziehe ich diese persönlichen Betriebsausgaben dann erst bei meiner Einkommenssteuererklärung - Anlage zu Gewerbebetrieb ab?
Danke für eure Hilfe!!
2 Antworten
Die werden in der einheitlichen und gesonderten Erklärung der Einkünfte als Sonderbetriebsausgaben abgezogen.
Ich müsst ja den Gewinn aus der E-Ü-Rechnung in der oben genannten Erklärung aufteilen. Dort gibt es extra eine Spalte für Sonderbetriebsausgaben.
Nein, nicht zwingend, weil wir nicht wissen, ob ggf. GWG dabei ist, sonst die AfA auf das Equipment. Es ging mir darum die Qualifikation als für den Gesellschafter gesondert zu erfassende Ausgaben.
Es handelt sich hier eindeutig um Sonderbetriebsausgaben, die im Feststellungsbescheid gesondert ausgewiesen werden.
" Person B hat 2500€ in Fotoequipment investiert"
Willst du die auch als SBA abziehen?