Unterschiedliche Betriebsausgaben bei GbR-Gesellschaftern

2 Antworten

Die werden in der einheitlichen und gesonderten Erklärung der Einkünfte als Sonderbetriebsausgaben abgezogen.

Ich müsst ja den Gewinn aus der E-Ü-Rechnung in der oben genannten Erklärung aufteilen. Dort gibt es extra eine Spalte für Sonderbetriebsausgaben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

EnnoBReloaded  28.04.2015, 15:12

" Person B hat 2500€ in Fotoequipment investiert"

Willst du die auch als SBA abziehen?

wfwbinder  30.04.2015, 06:57
@EnnoBReloaded

Nein, nicht zwingend, weil wir nicht wissen, ob ggf. GWG dabei ist, sonst die AfA auf das Equipment. Es ging mir darum die Qualifikation als für den Gesellschafter gesondert zu erfassende Ausgaben.

Es handelt sich hier eindeutig um Sonderbetriebsausgaben, die im Feststellungsbescheid gesondert ausgewiesen werden.