Im Freundeskreis als GbR ein Ferienhaus kaufen - Gewerbeanmeldung nötig?
ich möchte mit mehreren anderen Personen ein Haus zur Eigennutzung als Ferienhaus kaufen. Eine Vermietung des Hauses ist nicht vorgesehen. Wir möchten dafür eine GbR gründen und haben bereits einen Gesellschaftervertrag aufgesetzt.
Muss unsere GbR vor dem Abschluss des Kaufs beim Gewerbeamt angemeldet werden? Muss unsere GbR irgendwo offiziell gemacht werden, oder können wir direkt gemeinsam auftreten (Kaufvertrag unterschreiben)?
Nächste Frage: Muss unsere GbR in den individuellen Einkommenssteuererklärungen angegeben werden, wenn keine Einnahmen existieren?
Vielen Dank!
Judith
3 Antworten
Nein, nein und nein. Das Finanzamt fragt evtl nach, weil es vom Kauf erfährt, dann muss man das Konstrukt erklären. Der GbR-Vertrag sollte ausführlich rechtlich geprüft werden, wenn Ihr nicht selbst Juristen seid - sowas führt, wenn es nicht SEHR gut gemacht ist, gern zu umfassendem Streit und zur vollständigen Auflösung des Freundeskreises.
GbR ist es, wel s ene Grnstücsgemeschaft ist.
Aber Gewerbe? Das sehe i nci. Es gt weder eine Einnahmen- noch eine Gewinnerzielungsabsicht.
Ihr müsst im Vertrag nur möglichst genau regeln, unter welchen Bedingungen einer ausscheiden darf.
"Muss unsere GbR vor dem Abschluss des Kaufs beim Gewerbeamt angemeldet werden?"
Wozu?
Betreibt ihr ein Gewerbe, wollt ihr vermieten, habt ihr die Absicht Gewinne zu erzielen?
NEIN
Oder welche gewerbliche Tätigkeit siehst Du in diesem Kauf?
Und eine GbR muss nicht gegründet werden, diese entsteht automatisch von ganz alleine!
Wenn Sie sich mit einem oder mehreren Partnern zusammenschließen, bilden Sie automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder auch BGB -Gesellschaft. Die GbR entsteht also praktisch "von allein", sobald sich zwei oder mehrere Personen zusammentun und einen gemeinsamen Zweck verfolgen.
Dass die GbR von alleine entsteht ist prinzipiell richtig, aber für den Fragesteller eine extrem gefährliche Sache. Ohne vernünftigen GbR Vertrag gelten gesetzliche Regelungen die so evtl nicht gewollt sind und gerade bei Uneinigkeit zu riesigen Problemen führen können. Ich würde also empfehlen für die GbR vorab einen vernünftigen Vertrag zu erstellen sich sich ggf auch juristisch beraten zu lassen.