Jobcenter verlangt Kontoauszüge per Post und im Original!?
Muss leider neuen Antrag stellen. Jetzt soll ich meine original Kontoauszüge mit Antrag per Post schicken. Lt. der Dame am Telefon sind Kopien nicht zulässig. Ist das rechtens?
3 Antworten
M.E. kann die Vorlage der Originale verlangt werden, aber nicht die Überlassung bzw. Zusendung per Post. Das bedeutet, Du kannst die Originale in einem persönlichen Termin vorzeigen und dann gleich wieder mitnehmen. Damit hast Du Deiner Mitwirkungspflicht genüge getan.
Alternativ kann man sich vielleicht auch die Umsätze von der Bank ausdrucken und abstempeln/ unterschreiben lassen.
Am billigsten kommt es wenn Du zur Bankfiliale gehst und diese verlangst oder ausdrückst.
Ja, du kannst aber auch öffentl. beglaubigte Fotgokopien übersenden, auf eigne Kosten versteht sich.
Scheinbar kennst du dich da aus... auf welcher rechtlichen Grundlage darf das JC so etwas verlangen. Was ich bisher gelesen habe, ist das rechtswidrig.
Das ich mir dies nicht leisten kann, ist ja wohl klar. Was wenn das JC behauptet, diese seien nie angekommen oder diese nicht zurück sendet.? Schließlich brauche ich diese ja wieder.