Unangemeldete Selbstständigkeit?
Ich Grüße euch!
Ich werde versuchen meinen Sachverhalt möglichst kompakt darzustellen.
2015 begann ich eine Tätigkeit als 'selbstständiger Handelsvertreter', der praktisch eine Scheinselbstständigkeit war. ~15.000€ Jahreseinkommen. Ich hatte meine Tätigkeit nie angemeldet, auch keine Steuer gemeldet, gezahlt etc. Grund dafür waren hauptsächlich Psychosen und monatelange Aufenthalte in Psychiatrien - das kann ich mittlerweile nicht mehr nachweisen.
Bald darauf war ich nicht mehr in Deutschland gemeldet und die Geschichte geht im letzten Jahr, 2019 weiter - ich begann wieder die Tätigkeit als selbstständiger Handelsvertreter, ca 9500€ Verdienst im letzten JahresQuartal und in diesem bisher 3000€, wieviel mehr das noch wird wird sich zeigen.
Ich bin noch nicht in Deutschland gemeldet, habe auch seit Jahren keine Krankenversicherung. Wenn ich mich bei dem FA melde, habe ich Bedenken für 2015 Probleme zu bekommen.
Stimmt es, das es Strafrechtlich verjährt ist, nicht steuerrechtlich?
Außerdem Spiele ich mit dem Gedanken, mich weiterhin nicht anzumelden - bin immerhin nicht in Deutschland gemeldet und kann jeden Cent für meine weitere selbst finanzierte Ausbildung (teuer...) selbst sehr gut gebrauchen.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, das ich überhaupt auffliege? Wie hoch können Strafen sein, bei nicht angegeben Einkommen von ~ 10-20.000€? Wenn ich richtig informiert bin, kann ich mit dem richtige absetzen so viel auch steuerfrei verdienen? Gemeldet bin ich zZ in Frankreich.
Vielen dank im Vorraus für jeden, der sich meiner vielleicht ungewöhnlichen Situation / Fragestellungen annimmt! :)
4 Antworten
Bei Dir weiß man nicht so recht, wo Anfangen und wo wird man Enden.
2015 begann ich eine Tätigkeit als 'selbstständiger Handelsvertreter', der praktisch eine Scheinselbstständigkeit war. ~15.000€ Jahreseinkommen.
Waren die 15.000,- nur in 2015? War es der Umsatz, oder war es der Gewinn?
Bald darauf war ich nicht mehr in Deutschland gemeldet und die Geschichte geht im letzten Jahr, 2019 weiter
Ich bin noch nicht in Deutschland gemeldet, habe auch seit Jahren keine Krankenversicherung.
FRagst Du zum Melderecht, oder zum Steuerrecht?
Wo war/ist Dein Wohnsitz, also wo lebst Du ?
Wo ist für Deine Tätigkeit die Betriebsstätte? Vertrittst Du als Handelsvertreter, deutsche, oder EU-Unternehmen? Wo verkaufst DU?
Gut, dann lassen wir mal die Sache mit dem "gemeldet" außen vor und gehen davon aus, dass DU von dort arbeitest, was als Adresse in einem Vertrag mit dem Verein, oder der Agentur eingetragen ist.
Würdest Du as nämlich mit einem Wohnsitz in Frankreich versteuern müssen, wäre es nachteilig (Kein Grundfreibetrag usw.).
Und ja, bei einer solchen Tätigkeit kann Jemand der sparsam ist, durch die Reisekostenpauschalen "Kosten machen."
Die 15.000,- Umsatz von 2015 führen vermutlich nicht zu einer Einkommensteuerschuld, wenn die Kosten runter sind.
Für 2019 muss bis zum 31. 12. 2020 abgegeben werden, wenn ein Steuerberater beauftragt wird.
Aber Du kannst auch einfach warten, bis eine Aufforderung kommt. Solange keine falsche Steuererklärung abgegeben wird, gibt es auch keine Steuerhinterziehung.
Geschätzter wfwbinder,
der letzte Absatz deines Schreibens beruht mich sehr! Gibt es eine Zeit, nach der ich mich spätestens angemeldet haben sollte, also meine Tätigkeit? Ich meine, mal etwas von 3 Jahren gehört zu haben.
Es ist generell nicht so einfach, wenn man aus einer kritischen Lebenssituation wieder einsteigen will.. Ich bin seit über 3 Jahren nicht Krankenversichert, und die Nachzahlung ist im hohen 4stelligen Bereich. Wenn ich mich nicht jetzt direkt um beides kümmern muss, dann schaff ich eines nach dem anderen :)
Stimmt, Krankenversicherung ist wichtiger.
Ich würde es so machen, dass ich die Gewinnermittlung auf jeden Fall mache, um zu sehen, was auf mich zukommen wir, wenn ich abgebe.
Dann kann man die Abgabe immer noch herauszögern.
Dann habe ich da noch eine vorerst letzte Frage - welche 'Fristen' gibt es für diese Anmeldung, jeweils der letzte Tag des Folgejahres? Und was für ein Strafbestand steht denn nun an, wenn es nicht die Steuerhinterziehung ist? Beste Grüße & nochmals vielen Dank
Nein es gibt keine Fristen, es müsste bereits angemeldet sein.
Aber die Gewerbeanmeldung ist eine Sache, die mit dem Finanzamt eine andere.
Die fehlende Gewerbeanmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit, die Dich ein Bußgeld kosten kann.
Die Sache mit dem Finanzamt kostet Dich ggf. einen Verspätungszuschlag.
Nun du fliegender Handelsreisender, welche Wege führen dich zum Ziel ? ...und wer kommt für die Finanzierung der schicken Verkehrswege auf ? Wer bezahlt für die Sicherheit in diesem Lande, wer für das einzigartige Gesundheitssystem ? Öffentliche Verkehrsmittel ? Bibliotheken ?
Wir sind hier in einem Sozialstaat und deine Vorgehensweise ist asozial (unfähig zum Leben in der Gemeinschaft, sich nicht in die Gemeinschaft einfügend; am Rand der Gesellschaft lebend).
Sofern dich der steuerliche Umgang mit Großkonzernen so mitnimmt, es gibt 200 weitere Länder auf diesem Planeten, da ist sicherlich einer dabei der dir besser deucht.
Nun, Sie müssen damit rechnen, dass früher oder später einer Ihrer Auftraggeber geprüft wird, und dass dann Kontrollmaterial zu Ihrer Person geschrieben wird.
Mit dieser Vorgehensweise betrügst Du nicht nur das Finanzamt, sondern jeden steuerehrlichen Bürger in diesem Land.
Du willst nicht wissen was ich darüber denke....
Da könnte man jetzt eine große Diskussion starten... Nun, solange es Milliarden aus Steuergeldern für Großkonzerne gibt, die unsere Lebensgrundlage zerstören, möchte ich tatsächlich kein Teil sein der dazu beisteuert. Ich möchte jetzt auch mal keine Vermutungen darüber anstellen, was du für ein Mensch bist, da ich dich nicht kenne. Ich habe nie irgendwelche Leistungen des Staates bezogen, warum sollte ich dich damit betrügen? Wenn der hier gepflegte Lebensstil die Existenz kommender Generationen und meines Lebens erschwert und immer weniger lebenswert macht, betrügst du nicht eher alles Lebende?
Geile Einstellung.
Dein Auftraggeber hat vermutlich Umsatzstueer auf deinen Provisionsabrechnungen ausgewiesen, somit bist du Steuerhinterzieher bezüglich der Umsatzsteuer.
Kostet dich nur die nachzuzahlende Steuer zuzüglich die gleiche Summe als Strafe zuzüglich Zinsen.
somit bleibt von deinem Einkommen NADA übrig
Du schreibst, daß du keine Krankenversicherung hast.
Falls du krank wirst, verkriechst du dich und stirbst oder erwartest du, daß die Steuerzahler für die Behandlungskosten aufkommen.
Du meinst, in den letzten 5 Jahren war ich noch nie krank? Ich komme für meine Kosten stets selbst auf.
Guten morgen wfwbinder!
Also... 2015 waren das Umsatz.
Gemeldet bin ich seit 2018 in Frankreich, dadurch war ich überhaupt erst wieder in der Lage Ausweispapiere zu beantragen. Ich Frage hauptsächlich zum Steuerrecht, denn ich habe Angst mich jetzt zu melden, auch wenn ich das gerne bereinigen würde - mich schreckt auch der Bürokratische Aufwand ab.
ZZ lebe ich hauptsächlich in Deutschland. Als Handelsvertreter arbeite ich in ganz Deutschland an unterschiedlichen Einsatz Orten für einen nahmhaften deutschen Verein in der Neumitglieder-Kaltaquiese über eine Agentur. Manche meiner Arbeitskollegen sagen, sie können beim richtigen Absetzten ihrer Kosten bis zu 18.000€/jahr Steuerfrei verdienen.
Wie lange habe ich denn Zeit, mich selbstständig zu melden und meine ersten Steuererklärungen zu machen, wenn man 2019 als erstes Einsatzjahr sieht?
Vielen dank für deine Objektive Perspektive! :)